Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 10.08.2007

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.01.2010 - 9 Sa 303/07   

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https://dejure.org/2010,1916
LAG Düsseldorf, 29.01.2010 - 9 Sa 303/07 (https://dejure.org/2010,1916)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2010 - 9 Sa 303/07 (https://dejure.org/2010,1916)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 9 Sa 303/07 (https://dejure.org/2010,1916)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ein Betriebsübergang gem. § 613a BGB kann auch dann vorliegen kann, wenn der übertragene Betriebsteil beim Erwerber seine organisatorische Selbstständigkeit nicht bewahrt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 433
  • ZIP 2010, 1258
  • NZI 2010, 57
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2010 - 9 Sa 303/07
    § 533 ZPO nimmt Bezug auf den Begriff der Klageänderung in § 263 ZPO (BGH vom 27.09.2006, NJW 2007, S. 2414).

    Die Sachdienlichkeit kann bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH vom 27.09.2006, NJW 2007, S. 2414).

  • ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06

    Übergang eines betriebsmittelarmen Betriebsteils

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2010 - 9 Sa 303/07
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, den Kläger als Abteilungsleiter zu den Bedingungen des unter dem 01.01.1989 mit der F.-Electrotechnology GmbH geschlossenen Anstellungsvertrages weiterzubeschäftigen, 28.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2010 - 9 Sa 303/07
    Je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden kommt den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien ein unterschiedliches Gewicht zu (BAG vom 22.01.2009, NZA 2009, S. 905, 906 m.w.N.).

    Auch wenn das BAG in seinem Urteil vom 22.01.2009 (NZA 2009, S. 905, 907) nicht ausdrücklich erklärt, es halte daran nicht mehr fest, ergibt sich dies doch eindeutig aus den Entscheidungsgründen (Rdn. 19).

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2010 - 9 Sa 303/07
    Dabei ist abzustellen auf den Zeitpunkt, zu dem die Klageänderung oder Klageerweiterung vorgenommen wird (BGH vom 12.07.1979, BGHZ 75, S. 138).
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2010 - 9 Sa 303/07
    Entsprechende Anwendung findet § 263 ZPO bei einer nachträglichen Klagehäufung, d.h. wenn zu dem bisherigen Streitgegenstand ein neuer Streitgegenstand in den Rechtsstreit eingeführt wird (BGH vom 15.01.2001, NJW 2001, S. 1210).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2010 - 9 Sa 303/07
    Nach dem Tenor des Urteils des EuGH vom 12.02.2009 (NZA 2009, S. 251) ist Art. 1 Abs. 1 a) und b) der Richtlinie 2001/23/EG jedoch dahin auszulegen, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit nicht bewahrt, sofern die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2010 - 9 Sa 303/07 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es festgestellt hat, dass zwischen den Parteien seit dem 9. Dezember 2005 ein Arbeitsverhältnis besteht.
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2010 - 12 Sa 703/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage

    Das Urteil stellt - vor dem Hintergrund einer zuvor gegenläufigen BAG-Rechtsprechung (dazu LAG Düsseldorf 29.01.2010 - 9 Sa 303/07 - Juris Rn. 54 f.) - allerdings klar, dass der Betriebsübergang nicht die Beibehaltung der konkreten Organisation des Betriebsveräußerers beim Erwerber erfordert, sondern dass die Beibehaltung der funktionellen Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung der verschiedenen übertragenen Produktionsfaktoren ausreicht (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 1010/08- Juris Rn. 21, BAG 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - Juris Rn. 52).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    Das Urteil stellt - vor dem Hintergrund einer zuvor gegenläufigen BAG-Rechtsprechung (dazu LAG Düsseldorf 29.01.2010 - 9 Sa 303/07 - Juris Rn. 54 f.) - allerdings klar, dass der Betriebsübergang nicht die Beibehaltung der konkreten Organisation des Betriebsveräußerers beim Erwerber erfordert, sondern dass die Beibehaltung der funktionellen Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung der verschiedenen übertragenen Produktionsfaktoren ausreicht (dazu BAG 17.12.2009 - 8 AZR 1010/08 - Rn. 21, BAG 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 52).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    Das Urteil stellt - vor dem Hintergrund einer zuvor gegenläufigen BAG-Rechtsprechung (dazu LAG Düsseldorf 29.01.2010 - 9 Sa 303/07 - Juris Rn. 54 f.) - allerdings klar, dass der Betriebsübergang nicht die Beibehaltung der konkreten Organisation des Betriebsveräußerers beim Erwerber erfordert, sondern dass die Beibehaltung der funktionellen Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung der verschiedenen übertragenen Produktionsfaktoren ausreicht (dazu BAG 17.12.2009 - 8 AZR 1010/08 - Juris Rn. 21, BAG 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - Juris Rn. 52).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 10.08.2007 - 9 Sa 303/07   

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https://dejure.org/2007,5815
LAG Düsseldorf, 10.08.2007 - 9 Sa 303/07 (https://dejure.org/2007,5815)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2007 - 9 Sa 303/07 (https://dejure.org/2007,5815)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2007 - 9 Sa 303/07 (https://dejure.org/2007,5815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Fortführung des Unternehmensteils bzw. Betriebsteils durch den neuen Inhaber als organisatorisch selbstständiger Betriebsteil für das Vorliegen eines Betriebsteilübergangs; Übergang eines Betriebsteils auf den Erwerber; Berücksichtigung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Fortführung eines organisatorisch selbstständigen Unternehmensteils bzw. Betriebsteils für die Annahme eines Unternehmensübergang bzw. Betriebsteilübergangs; Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs; Eingliederung eines Betriebsteils in die ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB
    Betriebsteilübergang

  • rechtsportal.de

    Betriebsteilübergang bei Eingliederung in Unternehmen der Erwerberin - Vorlagebeschluss an EuGH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederung in die Organisationsstruktur des Erwerbers steht Betriebsübergang nicht entgegen!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 17 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2007 - 9 Sa 303/07
    § 533 ZPO nimmt Bezug auf den Begriff der Klageänderung in § 263 ZPO (BGH vom 27.09.2006, NJW 2007, S. 2414).

    Die Sachdienlichkeit kann bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH vom 27.09.2006, NJW 2007, S. 2414).

  • ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06

    Übergang eines betriebsmittelarmen Betriebsteils

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2007 - 9 Sa 303/07
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, den Kläger als Abteilungsleiter zu den Bedingungen des unter dem 01.01.1989 mit der F.- Electrotechnology GmbH geschlossenen Anstellungsvertrages weiterzubeschäftigen, hilfsweise festzustellen, dass zwischen den Parteien seit dem 09.12.2005 ein Arbeitsverhältnis besteht.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2007 - 9 Sa 303/07
    Je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden kommt den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien ein unterschiedliches Gewicht zu (BAG vom 22.01.2009, NZA 2009, S. 905, 906 m.w.N.).

    Auch wenn das BAG in seinem Urteil vom 22.01.2009 (NZA 2009, S. 905, 907) nicht ausdrücklich erklärt, es halte daran nicht mehr fest, ergibt sich dies doch eindeutig aus den Entscheidungsgründen (Rdn. 19).

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2007 - 9 Sa 303/07
    Entsprechende Anwendung findet § 263 ZPO bei einer nachträglichen Klagehäufung, d.h. wenn zu dem bisherigen Streitgegenstand ein neuer Streitgegenstand in den Rechtsstreit eingeführt wird (BGH vom 15.01.2001, NJW 2001, S. 1210).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2007 - 9 Sa 303/07
    Dabei ist abzustellen auf den Zeitpunkt, zu dem die Klageänderung oder Klageerweiterung vorgenommen wird (BGH vom 12.07.1979, BGHZ 75, S. 138).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2007 - 9 Sa 303/07
    Nach dem Tenor des Urteils des EuGH vom 12.02.2009 (NZA 2009, S. 251) ist Art. 1 Abs. 1 a) und b) der Richtlinie 2001/23/EG jedoch dahin auszulegen, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit nicht bewahrt, sofern die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07

    Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Kündigungsfristen?

    Zur richtlinienkonformen Auslegung vgl. auch LAG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06 (= C-350/06 Schultz-Hoff), [zu Art. 7 EGRL 2003/88], sowie LAG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 10.08.2007, 9 Sa 303/07 (= C-466/07 Klarenberg) [zu Art. 1 Nr. 1 EGRL 2001/23].
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

    Durch die Berücksichtigung einer Eingliederung wird der Teilaspekt der Arbeitsorganisation jedoch nicht isoliert betrachtet (aA LAG Düsseldorf 10. August 2007 - 9 Sa 303/07 - NZA-RR 2008, 17).
  • LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung

    b) Dieses Verständnis des § 613 a Abs. 1 BGB bedarf der Neujustierung, nachdem auf Vorlage der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 10.08.2007, 9 Sa 303/07, Juris) der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.02.2009 (- C-466/07 L. -) entschieden hat, dass Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23 dahin auszulegen sei, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit nicht bewahrt, sofern die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08

    Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers

    Dieses Verständnis des § 613 a Abs. 1 BGB bedarf der Neujustierung, nachdem auf Vorlage der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 10.08.2007, 9 Sa 303/07, Juris) der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.02.2009 (- C-466/07 Klarenberg -) entschieden hat, dass Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23/EG dahin auszulegen sei, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit nicht bewahrt, sofern die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 520/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung

    Durch die Berücksichtigung einer Eingliederung wird der Teilaspekt der Arbeitsorganisation jedoch nicht isoliert betrachtet (aA LAG Düsseldorf 10. August 2007 - 9 Sa 303/07 - NZA-RR 2008, 17).
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