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   LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07   

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https://dejure.org/2008,10320
LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07 (https://dejure.org/2008,10320)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2008 - 9 Sa 42/07 (https://dejure.org/2008,10320)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 9 Sa 42/07 (https://dejure.org/2008,10320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Anwendbarkeit des KSchG bei Kündigung des Geschäftsführers zweier kommunaler Zweckverbände im Anwendungsbereich des KomZG BW

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer "gemeinsamen Dienststelle" entsprechend dem "gemeinsamen Betrieb" i.S.v. § 23 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) durch konkludente Führungsvereinbarung zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften; Anforderungen an eine Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 ...

  • Judicialis

    KSchG § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung des angestellten Geschäftsführers kommunaler Zweckverbände - Kleinbetriebsklausel im Bereich der öffentlichen Verwaltung - keine gemeinsame Verwaltung aufgrund Führungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07
    Da es jedoch mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel nicht zu vereinbaren ist, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über eine personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, ist auf den Begriff der nach § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG maßgebenden "Verwaltung" abzustellen (BAG, Urteil vom 23.04.1998 - 2 AZR 489/97, Rn. 19).

    Für den Bereich des öffentlichen Dienstes hat dem das Bundesarbeitsgericht bereits Rechnung getragen, als es den Begriff der Verwaltung nicht im Sinne einer Dienststelle interpretiert, sondern bei Mehrstufigkeit auf die organisatorische Einheit abstellt, in der mehrere Dienststellen zu einer administrativen Hierarchie zusammengefasst werden (BAG, Urteil v. 23.04.1998 2 AZR 489/97).

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07
    Die fehlende Mitwirkung der Verbandsversammlung hat keinen Einfluss auf die dem Verbandsvorsitzenden zustehende Vertretungsmacht, sondern berührt nur die von der Außenvertretung zu trennende interne Pflichtenbindung (BAG, Urteil vom 14.11.1984 - 7 AZR 133/83 - AP-Nr.: 89 zu § 626 BGB - für die Einzelvertretungsmacht des Landrates).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07
    aa) Ob die Figur der "gemeinsamen Verwaltung" entsprechend der Figur des gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen überhaupt anzuerkennen ist, hat das Bundesarbeitsgericht bisher offen gelassen (dazu BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 - Urteil vom 12.11.1998 - 2 AZR 459/97).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07
    a) Nach der grundlegenden Entscheidung des BVerfG vom 27.1.1998 (1 BvL 15/87 - AP Nr. 16 zu § 23 KSchG 1969) ist der § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG im Wege verfassungskonformer Auslegung auf die Einheiten zu beschränken, für deren Schutz die Kleinbetriebsklausel allein bestimmt ist.
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07
    aa) Ob die Figur der "gemeinsamen Verwaltung" entsprechend der Figur des gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen überhaupt anzuerkennen ist, hat das Bundesarbeitsgericht bisher offen gelassen (dazu BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 - Urteil vom 12.11.1998 - 2 AZR 459/97).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07
    Dazu müssen sich die beteiligten Unternehmen - und damit auch die beteiligten Verwaltungen zur gemeinsamen Führung des Betriebes rechtlich verbunden haben (BAG, Urteil vom 11.02.2004, NZA 2004, S. 618; APS-Moll § 23 KSchG, Rn. 15, 15 a).
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08

    Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 25. Januar 2008 - 9 Sa 42/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 125/17

    Kündigung im Kleinbetrieb - Vertretungsmacht eines Verbandsvorstehers -

    Eine Überschreitung von im Innenverhältnis bestehenden Beschränkungen hat auf die Außenwirkungen der mit gesetzlicher Vertretungsmacht vorgenommenen Handlungen keinen Einfluss (BAG, Urteil vom 05. November 2009 - 2 AZR 383/08 - Rn. 11, juris = ZTR 2010, 268; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Januar 2008 - 9 Sa 42/07 - Rn. 74, juris; vgl. zum Verein: BGH, Urteil vom 22. April 1996 - II ZR 65/95 - Rn. 6, juris = NJW-RR 1996, 866; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 12 W 882/15 - Rn. 38, juris = MDR 2015, 961).
  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 17 Sa 182/11

    Betriebsbedingte Kündigung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bei Kündigung

    Fraglich ist schon, ob die Figur des gemeinsamen Betriebs überhaupt auf die von der Klägerin behauptete Konstellation eines Gemeinschaftsteilbetriebs zwischen der Universität als einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, die vom Land NRW getragen wird, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 5 HG NW, und einem nach zivilrechtlichen Grundsätzen organisierten rechtsfähigen Verein übertragbar ist (vgl. zur Frage eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer rechtlich selbständiger Verwaltungsträger LAG Baden-Württemberg 25.01.2008 - 9 Sa 42/07; offen gelassen (BAG 05.11.2009 - 2 AZR 383/08, ZTR 2010, 268).

    Es kann auch dahinstehen, ob bei Übertragung der Rechtsfiguren nicht zumindestens eine ausdrückliche Führungsvereinbarung erforderlich ist (LAG Baden-Württemberg 25.01.2008 a.a.O.).

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