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   LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 43/97   

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https://dejure.org/1997,9471
LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 43/97 (https://dejure.org/1997,9471)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.06.1997 - 9 Sa 43/97 (https://dejure.org/1997,9471)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - 9 Sa 43/97 (https://dejure.org/1997,9471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages mit dem Geschäftsführer einer GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 424
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

    bb) Dieser Auffassung haben sich Teile der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 425/94 -, NZA 1986, 794 Leitsatz; LAG Köln, Urteil vom 18. November 1998 - 2 Sa 1063/98 -, Rn. 29; offengelassen LAG Berlin, Urteil vom 30. Juni 1997 - 9 Sa 43/97 -, Rn. 60) und weite Teile der Literatur (vgl Schmitt in: Bartl/Bartl/Beine/Koch/Schlarb/Schmitt, GmbH-Recht, 8. Aufl. 2019, § 35 GmbHG, Rn. 190; Schneider/Hohenstatt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018, 2014, 2015 (Bde. 1, 2, 3), § 35 GmbHG, Rn. 447; Preis in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 621 Rn. 8) im Ergebnis und der Begründung angeschlossen.
  • LG Bremen, 10.06.2004 - 2 O 2752/02

    Außerordentliche Kündigung eines Unterrichtsvertrags über die Teilnahme an einem

    Jedoch kann eine solche fristlose Kündigung und eine fristgemäße umgedeutet werden, wenn anzunehmen ist, dass sie dem Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille in der Erklärung zum Ausdruck kommt (BGH NJW 1998, 76; KG NZG 1999, 501; LAG Berlin GmbHR 1997, 839 [LAG Berlin 30.06.1997 - 9 Sa 43/97] ).
  • LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98

    Arbeitnehmerstatus: Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

    Es entspricht deshalb allgemeiner und zu billigender Auffassung, daß Geschäftsführer einer GmbH nicht den Status eines Arbeitnehmers haben (vgl. nur Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG , § 35 Rdn. 97 ff. mit ausführlichen Nachweisen; Hümmerich, NJW 1995, 1178; Reiserer, DB 1994, 1822; Boemke, ZfA 1998, 209, 211 ff.; LAG Berlin vom 30.6.1997, GmbHR 1997, 839 ff. = NZA-RR 1997, 424 ff. m.w.N. - anderer Ansicht etwa Groß, Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers im Zivil-Arbeits-Sozialversicherungs- und Steuerrecht [1987] S. 104 ff.).
  • LAG Berlin, 26.01.1998 - 9 Sa 119/97
    Liegt diese Voraussetzung vor, so hat das Gericht nach § 301 ZPO ein Teilurteil zu erlassen, wobei es allerdings im Ermessen des Gerichts liegt, ob der Erlaß eines Teilurteils unterbleibt oder nicht (vgl. LAG Berlin vom 30.06.1997 - 9 Sa 43/97 - ).
  • LG Kiel, 12.07.2013 - 16 O 51/12

    Wirksamkeit der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages aus wichtigem

    Der Kläger kann aus Gründen der Prozessökonomie nicht darauf verwiesen werden, jeweils nur seine Leistungsansprüche aus dem vermeintlich fortbestehenden Anstellungsverhältnis geltend zu machen, weil anderenfalls immer wieder geprüft werden müsste, ob die Kündigung der Beklagten gerechtfertigt ist (BGH GmbHR 1997, 839).
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