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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2010 - 9 Sa 5/10   

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https://dejure.org/2010,25499
LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2010 - 9 Sa 5/10 (https://dejure.org/2010,25499)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.2010 - 9 Sa 5/10 (https://dejure.org/2010,25499)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 2010 - 9 Sa 5/10 (https://dejure.org/2010,25499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Betriebsübergang bei einem Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe; Unbegründete Weiterbeschäftigungsklage bei zahlenmäßig geringer Übernahme von Objektverantwortlichen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1
    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe; unbegründete Weiterbeschäftigungsklage bei zahlenmäßig geringer Übernahme von Objektverantwortlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2010 - 9 Sa 5/10
    Ein Wiedereinstellungsanspruch kann dabei dann bestehen, wenn der Betrieb oder Betriebsteil, dem der Arbeitnehmer zugeordnet war, gemäß § 613a BGB auf einen Betriebserwerber übergeht (vgl. BAG 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 - EzA § 613a BGB 2002 Nr. 98).

    b) Das Arbeitsgericht ist zutreffend von den Kriterien ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht (u.a. Urteil v. 25.09.2008, aaO) für die Frage, ob ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang vorliegt, aufgestellt hat.

    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG 25.09.2008, aaO).

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. August 2010 - 9 Sa 5/10 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als der Kläger die Feststellung des Übergangs seines Arbeitsverhältnisses auf die Beklagte begehrt (Antrag Ziff. 1) , im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 1 Sa 24/11

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrags - Übernahme

    Das LAG Rheinland-Pfalz hat sich mit Urteil vom 20. August 2010 (9 Sa 5/10 - Juris) der Auffassung angeschlossen, im Bewachungsgewerbe stellten die eingesetzten Betriebsmittel lediglich Hilfsmittel dar.
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