Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 9 Sa 51/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beurlaubter Beamter; Geltungsbereich Betriebsvereinbarung
- IWW
§ 75 Abs. 1 BetrVG, § 111 SGB III, § 717 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 530 ZPO, §§ 291, 288 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss beurlaubter Beamter von der Zahlung einer Sonderprämie zur Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
- Justiz Baden-Württemberg
Beurlaubter Beamter - Ausschluss aus Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung - Wohlverhaltensprämie
- rechtsportal.de
BetrVG § 75 Abs. 1 ; BetrVG § 112
Ausschluss beurlaubter Beamter von der Zahlung einer Sonderprämie zur Vermeidung von Kündigungsschutzklagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausschluss beurlaubter Beamter im Sozialplan
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine gleichheitswidrige Gruppenbildung bei Ausschluss beurlaubter Beamte aus Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung Sonderprämie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beurlaubter Beamter; Geltungsbereich Betriebsvereinbarung; Entscheidungen in Urteilsverfahren
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 16.07.2014 - 3 Ca 38/14
- LAG Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 9 Sa 51/14
- BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 50/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 11 Sa 78/13
Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 9 Sa 51/14
Diese Klage wurde vom Landesarbeitsgericht rechtskräftig abgewiesen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Mai 2014, 11 Sa 78/13).Der Ausschluss des Klägers aus dem persönlichen Geltungsbereich des Sozialplans ist nicht zu beanstanden, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 28. Mai 2014 (11 Sa 78/13) rechtskräftig entschieden hat.
- BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 9 Sa 51/14
Dabei haben die Betriebsparteien ebenso wie andere Normgeber einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regeln (BAG, Urteil vom 22.3.2005 - 1 AZR 49/04, NZA 2005, 773). - BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04
Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 9 Sa 51/14
Die Betriebsparteien sind nicht gehindert, bei einer Betriebsänderung im Interesse des Arbeitgebers an alsbaldiger Planungssicherheit zusätzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer von der Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Gebrauch macht (BAG, Urteil vom 31.5.2005 - 1 AZR 254/04). - BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10
Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 9 Sa 51/14
Die Zweckbestimmung einer Leistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAGE, Urteil vom 13. April 2011, 10 AZR 88/10, NZA 2011 Seite 1047). - LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für Klageverzicht; Gleichbehandlung; …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 9 Sa 51/14
Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichtes stellt der Ausschluss der beurlaubten Beamten aus dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung Sonderprämie keine sachwidrige und damit die gleichheitswidrige Gruppenbildung dar (a.A. LAG Düsseldorf, 2.7.2014, 4 Sa 321/14).
- BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 50/15
Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Klageverzichtsprämie
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. November 2014 - 9 Sa 51/14 - aufgehoben.