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   LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18   

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https://dejure.org/2019,17832
LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18 (https://dejure.org/2019,17832)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.01.2019 - 9 Sa 60/18 (https://dejure.org/2019,17832)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 60/18 (https://dejure.org/2019,17832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 6 Abs. 5 ArbZG, § ... 288 Abs. 5 BGB, § 10 LPersVO, § 64 Abs. 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, § 6 Abs. 5 ArbGG, § 2 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 262 BGB, § 315 BGB, § 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 2 Abs. 1 LPersVO, § 1 Abs. 1, 2 WTPG, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim

  • Justiz Baden-Württemberg

    Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG § 6 Abs. 5
    Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim

  • rechtsportal.de

    ArbZG § 2 Abs. 3
    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit gem. § 6 Abs. 5 ArbZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit gem. § 6 Abs. 5 ArbZG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
    Er leiste dauerhaft Nachtarbeit und könne daher in Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 09.12.2015 (10 AZR 423/14) einen angemessenen Zuschlag im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG in Höhe von 30 % für sich beanspruchen.

    Das ergebe sich bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Dezember 2015 (10 AZR 423/14).

    Das Arbeitsgericht wende das Urteil des BAG vom 09.12.2015, 10 AZR 423/14, auf den hier vorliegenden Sachverhalt nicht vollständig richtig an.

    Auch in einem solchen Fall ist ein Zuschlag von 10 % aber regelmäßig die Untergrenze dessen, was als angemessen angesehen werden kann (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - aaO [Angehörige eines Rettungsdienstes]; BAG, 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 Rn. 16ff).

    Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Dezember 2015 (10 AZR 423/14) geht das Berufungsgericht davon aus, dass eine Erhöhung von 5 %-Punkten die zusätzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die dadurch entstehen, dass er Dauernachtarbeit leistet angemessen ausgleicht.

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern und auf diesem Weg einzuschränken, zum Tragen kommen kann oder in einem solchen Fall nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden kann (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 115, 372).

    Auch in einem solchen Fall ist ein Zuschlag von 10 % aber regelmäßig die Untergrenze dessen, was als angemessen angesehen werden kann (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - aaO [Angehörige eines Rettungsdienstes]; BAG, 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 Rn. 16ff).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 31. August 2005 (5 AZR 545/04 - Rettungsdienst) bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft eine Untergrenze für den Zuschlag von 10 % akzeptiert.

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
    Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsleistungen nehmen der Nachtarbeit dabei nicht ihre spezifische Gesundheitsgefährdung, dienen aber unmittelbar oder mittelbar dem Gesundheitsschutz (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 3 b bb (3) der Gründe, BAGE 102, 309).

    Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag in einem gewissen Umfang den Arbeitnehmer für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 4 b der Gründe, aaO).

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
    § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus (BAG, 25. September 2018 - 8 AZR 26/18).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
    Soweit ein Nachtarbeitszuschlag vorgesehen ist, wirkt sich dieser auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers nicht unmittelbar aus, sondern dient dem Gesundheitsschutz mittelbar (vgl. BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe).
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
    Kann bei Dauernachtarbeit mit dem Zuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden, kommt ein "Abweichen nach unten" nur dann in Betracht, wenn - wie etwa im Rettungswesen - überragende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern (BAG, 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, Rn. 56).
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
    Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags richtet sich nach der Gegenleistung, für die sie bestimmt ist (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15 mwN).
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