Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 308 Nr 4 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 2 KSchG
Änderungskündigung zur Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Änderungskündigung - soziale Rechtfertigung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kein Tarifwechsel durch Anordnung; keine Kündigung wegen Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen
- arbeitsrecht-hessen.de
Kein Tarifwechsel durch Anordnung; keine Kündigung wegen Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Formularklausel zu einseitiger Ersetzung in Bezug genommener Tarifverträge; unwirksame Änderungskündigung zur Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur betrieblicher Drucksituation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Formularklausel bzgl. einer einseitigen Ersetzung in Bezug genommener Tarifverträge; Wirksamkeit einer Änderungskündigung zur Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Drucksituation
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Möglichkeit des Tarifwechsels aufgrund einer Regelung im Formulararbeitsvertrag unwirksam
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Zeitarbeit: Kein Tarifwechsel durch einseitige Erklärung des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 11.10.2011 - 6 Ca 590/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
Zahlungsklagen - equal-pay - Änderungskündigung
Insoweit hat das Arbeitsgericht Osnabrück zu Recht festgestellt, dass allein das Interesse an der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend ist, um ein dringendes betriebliches Erfordernis für den Wegfall eines Arbeitsplatz zu seinen bisherigen Bedingungen zu begründen (vgl. hierzu BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - AP Nr. 141 zu § 2 KSchG 1969; LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 927/11 - AA 2012, 126 im Weiteren siehe Juris; LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628 - 633).Genau wann und in welcher Form die zuständige Erlaubnisbehörde einen Widerruf, eine Rücknahme oder eine Nichterteilung der Erlaubnis in Aussicht gestellt bzw. angedroht hat und ob die Behörde dazu auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften überhaupt berechtigt gewesen wäre, führt die Beklagte nicht ansatzweise aus (vgl. hierzu nur LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11 - AA 2012, 126, siehe auch Juris).
- LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 111/12
Unwirksame einseitige Vertragsänderung - Wechsel des Tarifwerks - …
Insoweit hat das Arbeitsgericht Osnabrück zu Recht festgestellt, dass allein das Interesse an der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend ist, um ein dringendes betriebliches Erfordernis für den Wegfall eines Arbeitsplatz zu seinen bisherigen Bedingungen zu begründen (vgl. hierzu BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - AP Nr. 141 zu § 2 KSchG 1969; LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 927/11 - AA 2012, 126 im Weiteren siehe Juris; LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628 - 633).Genau wann und in welcher Form die zuständige Erlaubnisbehörde einen Widerruf, eine Rücknahme oder eine Nichterteilung der Erlaubnis in Aussicht gestellt bzw. angedroht hat und ob die Behörde dazu auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften überhaupt berechtigt gewesen wäre, führt die Beklagte nicht ansatzweise aus (vgl. hierzu nur LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11 - AA 2012, 126, siehe auch Juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche …
Wie die Berufungskammer in dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 02.03.2012, Az.: 9 Sa 627/11 (II. 1 b der Gründe, Juris) dargelegt hat, ist die Vertragsklausel in Ziffer 1 des Arbeitsvertrages, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Mitarbeiter die im vorigen Absatz genannten Tarifverträge jeweils für die Zukunft durch solche zu ersetzen, die von einem anderen für den Arbeitgeber zuständigen Arbeitgeberverband geschlossen wurden, nach § 308 Nr. 4 BGB rechtsunwirksam.