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   LAG Sachsen, 25.11.1997 - 9 Sa 731/97   

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https://dejure.org/1997,7544
LAG Sachsen, 25.11.1997 - 9 Sa 731/97 (https://dejure.org/1997,7544)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25.11.1997 - 9 Sa 731/97 (https://dejure.org/1997,7544)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25. November 1997 - 9 Sa 731/97 (https://dejure.org/1997,7544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichtantritts zur Arbeit; Voraussetzung der Wirksamkeit einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag; Wirksamkeit von Vertragsstrafenabreden in einem vorformulierten Arbeitsvertrag; Umfang der richterlichen Inhaltskontrolle ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 339, 343 Abs. 1
    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - Herabsetzung wegen kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 797
  • DB 1998, 684
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auch nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte soll die Vertragsstrafe regelmäßig das für die Kündigungsfrist zu zahlende Gehalt nicht übersteigen (vgl. LAG Düsseldorf 8. Januar 2003 - 12 Sa 1301/02 - LAGE BGB 2002 § 309 Nr. 1 = AP BGB 2002 § 309 Nr. 2; Sächsisches LAG 25. November 1997 - 9 Sa 731/97 - LAGE BGB § 339 Nr. 12; LAG Berlin 12. Oktober 1981 - 12 Sa 71/81 - DB 1982, 1627; LAG Köln 26. September 1989 - 3 Sa 332/89 - LAGE BGB § 339 Nr. 4).

    Da es bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe jedenfalls auch um einen vermögensmäßigen Ausgleich nicht erbrachter Vertragsleistungen geht, sind die Kündigungsfristen, die durch den Vertragsbruch vom Arbeitnehmer nicht beachtet wurden, ein relevanter Abwägungsgesichtspunkt zur Feststellung der angemessenen Höhe iSv. § 343 Abs. 1 BGB (Sächsisches LAG 25. November 1997 - 9 Sa 731/97 - aaO).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 328/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auch nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte soll die Vertragsstrafe regelmäßig das für die Kündigungsfrist zu zahlende Gehalt nicht übersteigen (vgl. LAG Düsseldorf 8. Januar 2003 - 12 Sa 1301/02 - LAGE BGB 2002 § 309 Nr. 1 = AP BGB 2002 § 309 Nr. 2; Sächsisches LAG 25. November 1997 - 9 Sa 731/97 - LAGE BGB § 339 Nr. 12; LAG Berlin 12. Oktober 1981 - 12 Sa 71/81 - DB 1982, 1627; LAG Köln 26. September 1989 - 3 Sa 332/89 - LAGE BGB § 339 Nr. 4).

    Da es bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe jedenfalls auch um einen vermögensmäßigen Ausgleich nicht erbrachter Vertragsleistungen geht, sind die Kündigungsfristen, die durch den Vertragsbruch vom Arbeitnehmer nicht beachtet wurden, ein relevanter Abwägungsgesichtspunkt zur Feststellung der angemessenen Höhe iSv. § 343 Abs. 1 BGB (Sächsisches LAG 25. November 1997 - 9 Sa 731/97 - aaO).

  • LAG Hessen, 06.07.2000 - 15 Sa 1612/99

    Kündigung: Wirksamkeit einer Kündigung eines Konzernunternehmens

    Hintergrund des Konkursantrags war gewesen, dass das LAG K mit Urteil vom 28. Oktober 1997 -- 9 Sa 731/97 -- (Kopie Blatt 58 bis 65 d.A.) entschieden hatte, dass die H für die Ruhegeldversprechen, die die Arbeitnehmer(innen) von der G erhalten hatten, einzustehen habe, nicht der Pensions-Sicherungs-Verein a. G. in K da von einer Betriebsübergabe von der G auf die H vor Konkurseröffnung auszugehen sei.
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