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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08 (https://dejure.org/2009,13738)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.03.2009 - 9 Sa 737/08 (https://dejure.org/2009,13738)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. März 2009 - 9 Sa 737/08 (https://dejure.org/2009,13738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage eines Zivilangestellten der amerikanischen Streitkräfte bei fehlerhafter Bezeichnung der Beklagten; Berichtigung offensichtlich fehlerhafter Parteibezeichnung durch Rubrumsberichtigung

  • Judicialis

    ZA zum Nato-Truppenstatut § 56 Abs. 8; ; KSchG § 4; ; KSchG § 4 Satz 1; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 3; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage eines Zivilangestellten der amerikanischen Streitkräfte bei fehlerhafter Bezeichnung der Beklagten; Berichtigung offensichtlich fehlerhafter Parteibezeichnung durch Rubrumsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    Wenn aber, wovon das BAG in jüngeren Entscheidungen auch ausgeht (etwa 28.08.2008 aaO.; 21.09.2006 -2 AZR 573/05- EzA § 4 KSchG nF Nr. 75), nicht nur auf das Kriterium der Eindeutigkeit der Parteibezeichnung, sondern auf die gesamten, erkennbaren Umstände abgestellt wird, ist es nicht gerechtfertigt, vorliegend von einer nicht auslegungsfähigen Bezeichnung der beklagten Partei auszugehen.

    Dem entspricht es, dass das BAG auch in anderen Fällen einer Prozessstandschaft bei Klageerhebung gegen die selbst nicht mehr prozessführungsbefugte Partei statt gegen den Prozessstandschafter von der Möglichkeit einer Rubrumsberichtigung ausgeht, so etwa bei Klagen gegen den Schuldner statt gegen den Insolvenzverwalter (BAG 21.09.2006, aaO.; 17.01.2002 -2 AZR 57/01- EzA § 4 KSchG nF Nr. 62), wenn sich ein Hinweis auf das eröffnete Insolvenzverfahren findet.

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    Dagegen ist die ungenaue oder falsche Parteibezeichnung unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (st. Rspr. des BAG z.B. 28.08.2008 -2 AZR 279/07-, juirs; BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 55/01 - EzA KSchG nF § 4 Nr. 63).

    Wenn aber, wovon das BAG in jüngeren Entscheidungen auch ausgeht (etwa 28.08.2008 aaO.; 21.09.2006 -2 AZR 573/05- EzA § 4 KSchG nF Nr. 75), nicht nur auf das Kriterium der Eindeutigkeit der Parteibezeichnung, sondern auf die gesamten, erkennbaren Umstände abgestellt wird, ist es nicht gerechtfertigt, vorliegend von einer nicht auslegungsfähigen Bezeichnung der beklagten Partei auszugehen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 11 Ta 101/04

    Parteiidentität; Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    Während etwa der Beschluss der 11. Kammer vom 17.08.2004 -11 Ta 101/04- (juris) davon ausgeht, dass Gegenstand des Zulassungsverfahrens nach § 5 KSchG a.F. lediglich die Frage sei, ob eine (ggf. zu unterstellende) Verspätung der Klageerhebung verschuldet ist, vertrat die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Beschluss vom 24.2.2000 -3 Ta 3/00- (LAGE § 4 KSchG Nr. 45) die gegenteilige Auffassung.

    Die Notwendigkeit der Klageerhebung gegen die Bundesrepublik Deutschland folgte zwingend und unabhängig von sonstigen Faktoren daher aus Art. 56 Abs. 8 Satz 2 Nato-ZusAbk, einer Bestimmung, die zwar auch der Bevollmächtigte des Klägers hätte kennen müssen (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz 17.08.2004 -11 Ta 101/04-), deren Kenntnis aber auch beim Ausgangsgericht unterstellt werden muss.

  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 67/83

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung - Verschulden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG 05.04.1984 -2 AZR 67/83- EzA § 5 KSchG Nr. 21; 28.04.1983 -2 AZR 438/81- EzA § 5 KSchG Nr. 20) ist davon ausgegangen, dass der Rechtskraft fähiger Inhalt eines Beschlusses im Verfahren nach § 5 KSchG a.F. auch die Frage ist, ob überhaupt eine verspätete Klageerhebung vorlag.

    4. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist regelmäßig als Hilfsantrag für den Fall zu verstehen, dass die Klage verspätet ist (BAG 05.04.1984, aaO.; LAG Rheinland-Pfalz 24.02.2000, aaO.).

  • BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 438/81

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine fristgerechte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG 05.04.1984 -2 AZR 67/83- EzA § 5 KSchG Nr. 21; 28.04.1983 -2 AZR 438/81- EzA § 5 KSchG Nr. 20) ist davon ausgegangen, dass der Rechtskraft fähiger Inhalt eines Beschlusses im Verfahren nach § 5 KSchG a.F. auch die Frage ist, ob überhaupt eine verspätete Klageerhebung vorlag.

    Die Erwägungen des BAG im genannten Beschluss vom 28.04.1983 (aaO.) treffen erst Recht für das ab 01.04.2008 geltende Verfahren der nachträglichen Zulassung zu, welches bei isolierter Entscheidung über die nachträgliche Zulassung durch Zwischenurteil auch nach Maßgabe der insoweit geltenden Regelungen die Möglichkeit der Revision beinhaltet.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2000 - 3 Ta 3/00

    Ordnungsgemäße Klageerhebung im Fall der Unterzeichnung eines der Klageschrift

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    Während etwa der Beschluss der 11. Kammer vom 17.08.2004 -11 Ta 101/04- (juris) davon ausgeht, dass Gegenstand des Zulassungsverfahrens nach § 5 KSchG a.F. lediglich die Frage sei, ob eine (ggf. zu unterstellende) Verspätung der Klageerhebung verschuldet ist, vertrat die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Beschluss vom 24.2.2000 -3 Ta 3/00- (LAGE § 4 KSchG Nr. 45) die gegenteilige Auffassung.
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    Dem entspricht es, dass das BAG auch in anderen Fällen einer Prozessstandschaft bei Klageerhebung gegen die selbst nicht mehr prozessführungsbefugte Partei statt gegen den Prozessstandschafter von der Möglichkeit einer Rubrumsberichtigung ausgeht, so etwa bei Klagen gegen den Schuldner statt gegen den Insolvenzverwalter (BAG 21.09.2006, aaO.; 17.01.2002 -2 AZR 57/01- EzA § 4 KSchG nF Nr. 62), wenn sich ein Hinweis auf das eröffnete Insolvenzverfahren findet.
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 55/01

    Rubrumsberichtigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    Dagegen ist die ungenaue oder falsche Parteibezeichnung unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (st. Rspr. des BAG z.B. 28.08.2008 -2 AZR 279/07-, juirs; BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 55/01 - EzA KSchG nF § 4 Nr. 63).
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 - NJW 1991, 3140).
  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08
    c) Die Kammer verkennt nicht, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13.07.1989 (2 AZR 571/88, RzK I 8h Nr. 6) in einem ähnlichen Fall die Möglichkeit der Berichtigung der Parteibezeichnung abgelehnt hat.
  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als

  • LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen das

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer tatsächlich als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich mit der Folge, dass auch die dreiwöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG gewahrt ist (vgl. BAG, Urteil v. 28.08.2008 - 2 AZR 279/07, NZA 2009, 221; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, Juris).

    Bleibt dagegen die beklagte Partei nicht dieselbe, liegt keine "Berichtigung" vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (vgl. BAG, Urteil v. 28.08.2008 - 2 AZR 279/07, NZA 2009, 221; Urt. v. 21.09.2006 - 2 AZR 573/05, NJW 2007, 458; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.04.2010 - 13 Sa 1919/09, juris).

    Ob eine Auslegung der Kündigungsschutzklage und eine entsprechende Rubrumsberichtigung im dem Sinne, dass entsprechend Art. 56 Abs. 8 S. 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut die Bundesrepublik Deutschland in Prozessstandschaft für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland vorgenommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen die Beschäftigungs- Dienststelle erhebt und der Kündigungsschutzklage das Kündigungsschreiben der Dienststelle beifügt, kann offen bleiben (dafür BAG, Urt. v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10, NZA 2012, 271; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 16.10.1990 - 8 Ta 214/90, juris; dagegen LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.02.2005 - 8 Ta 6/05, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 09.12.1988 - 15 Sa 615/88, juris).

  • ArbG Herford, 25.01.2012 - 1 Ca 1235/11

    Wirksamkeit einer Kündigung mangels rechtzeitig eingelegter Kündigungsschutzklage

    Der Kläger beruft sich zur Begründung seiner Auffassung, dass er die Frist des § 4 KSchG mit der Rechtswirkung des § 7 KSchG nicht versäumt hat, auf die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2009 - 9 Sa 737/08.

    Die Bundesrepublik Deutschland tritt in Prozessstandschaft für den Entsendestaat auf (BAG vom 14.01.1993 - 2 AZR 387/92, BAG vom 15.05.1991 - 5 AZR 115/90; BAG vom 13.07.1989 - 2 AZR 571/88 Rdnr. 37; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2009 - 9 Sa 737/08).

  • LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10

    Nachträgliche Klagezulassung

    Sind Zugang oder Zugangszeitpunkt der Kündigung streitig, darf das Gericht über einen hilfsweise gestellten Antrag auf nachträgliche Klagezulassung vorab nur entscheiden, wenn es die Überzeugung gewonnen hat, die Klagefrist sei versäumt (vgl. BAG, U. v. 28.05.2009, 2 AZR 732/08, NZA 2009, 1229; LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 27.03.2009, 9 Sa 737/08, zit. n. Juris; ErfK/Kehl, 9. Aufl., § 5 KSchG Rn. 29; aA: LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 28.04.2009, 16 Sa 164/09, zit. n. Juris).
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