Rechtsprechung
LAG Berlin, 18.06.2001 - 9 Sa 755/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,21752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- sportrecht.org
Auslegung eines individuell ausgehandelten Arbeitsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.02.2001 - 39 Ca 23036/00
- LAG Berlin, 18.06.2001 - 9 Sa 755/01
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin
Auszug aus LAG Berlin, 18.06.2001 - 9 Sa 755/01
Dabei ist Voraussetzung, dass dieser "Wunsch" des Arbeitnehmers objektiv feststellbar ist, dass also objektive Anhaltspunkte dazu vorliegen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich nur befristet beschäftigt werden wollte (vgl. BAG vom 6.11.1996 - 7 AZR 909/95 - EzA § 620 BGB Nr. 146).Das Bundesarbeitsgericht formuliert dies so, dass festgestellt werden müsse, ob der Arbeitnehmer bei einem Angebot zur unbefristeten Beschäftigung nur eine befristete vereinbart hätte (vgl. BAG vom 6.11.1996 a.a.O.).
- BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler
Auszug aus LAG Berlin, 18.06.2001 - 9 Sa 755/01
2.1.2.1 Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1981 (- 2 AZR 788/78 - EzA Nr. zu § 620 BGB Bedingung) festgestellt, dass eine auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag mit einem Lizenzfußballspieler, nach der das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, wenn der Verein vom DFB wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit keine Lizenz mehr erhalte, unwirksam sei, weil für diese auflösende Bedingung ein sachlich gerechtfertigter Grund fehle. - BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus LAG Berlin, 18.06.2001 - 9 Sa 755/01
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung vom 16. März 1994 (- 5 AZR 339/92 - EzA Nr. 10 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes herausgestellt, dass dann, wenn ein Vertragsteil ein so starkes Übergewicht bei der Vertragsgestaltung inne hat, dass er vertragliche Regelungen einseitig setzen kann, für den anderen Vertragsteil Fremdbestimmung bestehe. - BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95
Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung
Auszug aus LAG Berlin, 18.06.2001 - 9 Sa 755/01
Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung zulässig ist, dass hierbei jedoch die Grundsätze für die Überprüfung befristeter Arbeitsverträge Anwendung finden (BAG vom 26.6.1996 - 7 AZR 674/95 - EzA Nr. 12 zu § 620 BGB Bedingung).
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01
Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. Juni 2001 - 9 Sa 755/01 - aufgehoben, soweit die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. Februar 2001 - 39 Ca 23036/00 - zurückgewiesen worden ist.