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   LAG Berlin, 12.07.1999 - 9 Sa 763/99   

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https://dejure.org/1999,6258
LAG Berlin, 12.07.1999 - 9 Sa 763/99 (https://dejure.org/1999,6258)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.07.1999 - 9 Sa 763/99 (https://dejure.org/1999,6258)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - 9 Sa 763/99 (https://dejure.org/1999,6258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1, Abs. 2
    Kündigung: Ausspruch vor Ablauf der Überlegungsfrist des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 485
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1999 - 9 Sa 763/99
    Daß beim rechtsgeschäftlichen Übergang eines Betriebes oder Betriebsteiles der konkrete Arbeitsplatz der dort beschäftigten Arbeitnehmer infolge der Ausübung eines Widerspruchsrechts wegfallen kann und der Arbeitgeber zum Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung berechtigt ist, entspricht allgemeiner und zu billigender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. nur BAG vom 07.04.1993, DB 1993, 1877 ; Stahlhacke/Preis, S. 296 Randziffer 655; KR-Etzel, § 1 KSchG Randnote 531 ff.; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl. 1996, S. 1198).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1999 - 9 Sa 763/99
    a) Entschließt sich ein Arbeitgeber, seinen Betrieb aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen ganz oder teilweise stillzulegen, handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung, die vom Gericht grundsätzlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden darf (vgl. dazu insbesondere BAG vom 24.04.1997, NZA 1997, 1047 f.; Ulrich Preis, NZA 1995, 243 mit weiteren Nachweisen, Bernd Preis, NZA 1997, 625 ff. mit ausführlichen Nachweisen).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1999 - 9 Sa 763/99
    Jedoch kann auch ohne eine solche ausdrückliche Festlegung ein vorzeitiges Ende des Anhörungsverfahrens angenommen werden, wenn durch Auslegung ein entsprechender Erklärungsinhalt den Äußerungen oder dem Verhalten des Betriebsrates entnommen werden kann (BAG vom 12.03.1987, DB 1988, 658 f.; Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG , § 102 Randnote 82; KR-Etzel, 5. Aufl. 1998, § 102 BetrVG Randnote 103).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1999 - 9 Sa 763/99
    Mit der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (siehe nur BAG vom 06.02.1997, BB 1997, 1311; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Auflage 1995, S. 135 Randziffer 294) ist davon auszugehen, daß eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat vorher beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn dieses Gremium nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist beziehungsweise der Arbeitgeber vor dem Ablauf der einwöchigen Anhörungsfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG eine Kündigung ausgesprochen hat, es sei denn, es liegt eine vorzeitige abschließende Stellungnahme des Betriebsrates vor, was vorliegend angenommen werden muß.
  • LAG Düsseldorf, 19.07.2002 - 18 Sa 451/02

    Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates

    Hat der Betriebsrat zu der Kündigungsabsicht des Arbeitgebers eine Erklärung abgegeben, aus der sich ergibt, dass er eine weitere Erörterung des Falles nicht mehr wünscht, liegt darin eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrates, mit der Folge, dass der Arbeitgeber schon vor Ablauf der in § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bezeichneten Frist die Kündigung aussprechen kann (vgl. BAG, Urteil vom 28.07.1982 7 AZR 1181/79, n. v., zitiert nach JURIS; BAG, Urteil vom 12.03.1987 2 AZR 176/86, NZA 1988, 137; LAG Frankfurt, Urteil vom 18.06.1997 8 Sa 977/96, LAGE § 626 BGB Nr. 114; LAG Berlin, Urteil vom 12.07.1999 9 Sa 763/99, NZA-RR 1999, 485; LAG Köln, Urteil vom 14.08.2001 13 Sa 319/01, zitiert nach JURIS).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 6/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

    Eine solche abschließende Stellungnahme kann aber nur dann angenommen werden, wenn aus der Mitteilung des Arbeitgebers eindeutig entnommen werden kann, dass der Betriebsrat weitere Erörterungen nicht wünscht und für ihn das Anhörungsverfahren abgeschlossen ist (BAG 12. März 1987 aaO; LAG Berlin, 12. Juli 1999 - 9 Sa 763/99 - NZA-RR 1999, 485).

    Es muss den Äußerungen oder dem Verhalten des Arbeitgebers ein Erklärungsinhalt entnommen werden können (LAG Berlin 12. Juli 1999 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 7/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

    Eine solche abschließende Stellungnahme kann aber nur dann angenommen werden, wenn aus der Mitteilung des Arbeitgebers eindeutig entnommen werden kann, dass der Betriebsrat weitere Erörterungen nicht wünscht und für ihn das Anhörungsverfahren abgeschlossen ist (BAG 12. März 1987 aaO; LAG Berlin, 12. Juli 1999 - 9 Sa 763/99 - NZA-RR 1999, 485).

    Es muss den Äußerungen oder dem Verhalten des Arbeitgebers ein Erklärungsinhalt entnommen werden können (LAG Berlin 12. Juli 1999 aaO).

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