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   LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15   

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LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15 (https://dejure.org/2016,55680)
LAG München, Entscheidung vom 26.01.2016 - 9 Sa 786/15 (https://dejure.org/2016,55680)
LAG München, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 9 Sa 786/15 (https://dejure.org/2016,55680)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr, BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13, Rn. 25, m.w.N.).

    (BAG 20.08.2014 - 10 AZR 453/13, Rn. 22) Die Erwartungen des Vertragspartners werden von allgemeinen und individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses bestimmt.

    (BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13, Rn. 29).

  • ArbG München, 14.07.2015 - 11 Ca 15566/13

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 14.07.2015, Az.: 11 Ca 15566/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 14.07.2015 (Az.: 11 Ca 15566/13) wird aufgehoben.

    die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 14. Juli 2015 - 11 Ca 15566/13 zurückzuweisen,.

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04

    Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    (vgl. BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04, Rn. 25) Die Frage, ob die Klausel hinreichend klar und bestimmt ist, ist eine andere als die, ob der Vertragspartner bei Unterzeichnung alle Risiken und Rechtsfolgen der Vereinbarung überblicken kann oder richtig gegeneinander abwägt.

    Eine Angemessenheitskontrolle nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB findet gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht statt, wenn die Vereinbarung eine Hauptleistungspflicht betrifft, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04, Rn. 25) Formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, sind aus Gründen der Vertragsfreiheit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB regelmäßig von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen.

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren parallelen Urteilen vom 15.05.2012 (u.a. Az.: 3 AZR 610/11) festgestellt, dass bei der Beklagten insofern eine betriebliche Übung entstanden ist.

    Das grundsätzliche Bestehen eines derartigen Anspruchs unter bestimmten Voraussetzungen aus betrieblicher Übung für Arbeitnehmer wie die Klagepartei hat das BAG in der Entscheidung vom 15.05.2012 (Az. 3 AZR 610/11, u.a.) festgestellt.

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    (BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06, Rn. 27) Maßgeblich ist der Widerspruch zwischen den Erwartungen des Vertragspartners und dem Inhalt der Klausel (BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12, Rn. 62).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    Soweit der BGH in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 30.06.1995 (V ZR 184/94) hierauf abstellt, bezieht der BGH sich seinerseits auf die ständige Rechtsprechung, wonach es generell nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners, sondern auf die Erkenntnismöglichkeit des für derartige Verträge zu erwartenden Personenkreises ankommt (BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    Entgegen der Ansicht der Klagepartei handelt es sich beim 2. Absatz der Zustimmungserklärung auch nicht um eine Regelung, die das Hauptleistungsversprechen einschränkt, verändert oder ausgestaltet, und deshalb der Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. BAG, 09.02.2011, 7 AZR 91/10, Rn. 53).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    (BAG, 19.01.2011- 3 AZR 621/08, Rn. 24) Sinn des Transparenzgebots ist es, der Gefahr vorzubeugen, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird.
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    Soweit der BGH in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 30.06.1995 (V ZR 184/94) hierauf abstellt, bezieht der BGH sich seinerseits auf die ständige Rechtsprechung, wonach es generell nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners, sondern auf die Erkenntnismöglichkeit des für derartige Verträge zu erwartenden Personenkreises ankommt (BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
    (BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14, Rn. 23f.).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 673/03

    Ausgleichszahlung und Übergangsregelung für arbeitnehmerähnliche Personen der

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 323/95

    Eingruppierung: Kfz-Meister in der Staatlichen Technischen Überwachung - Anspruch

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 183/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Januar 2016 - 9 Sa 786/15 - wird zurückgewiesen.
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