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   LAG Köln, 14.12.2011 - 9 Sa 798/11   

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https://dejure.org/2011,28610
LAG Köln, 14.12.2011 - 9 Sa 798/11 (https://dejure.org/2011,28610)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.12.2011 - 9 Sa 798/11 (https://dejure.org/2011,28610)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 9 Sa 798/11 (https://dejure.org/2011,28610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG § 4; GewO § 106; TVöD § 6 Abs. 5
    Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses; Direktionsrecht; Heranziehung zu geteilten Diensten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2011 - 9 Sa 798/11
    Damit besteht das erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - ).

    Soweit die Lage der Arbeitszeit einzel- oder kollektivvertraglich nicht oder nur rahmenmäßig festgelegt ist, kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Wege des Weisungsrechts näher bestimmen und einseitig verändern (vgl. BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - HWK-Lembke, Arbeitsrechtskommentar, 4. Aufl., § 106 GewO Rdn. 38).

    Wollen die Vertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers für die Arbeitszeitverteilung durch eine konstitutive Regelung einschränken, müssen hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - ).

    Die Frage möglicher entgegenstehender berechtigter Interessen des Klägers in Einzelfällen z. B. aus persönlichen oder familiären Gründen sind nicht Gegenstand der Klage und dieser Entscheidung (vgl. dazu auch: BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - ).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2011 - 9 Sa 798/11
    Insbesondere ist zu beachten, ob die Arbeitszeitregelung zu Verdienstschwankungen führt (vgl. BAG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - ).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2011 - 9 Sa 798/11
    Die Frage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie so einfach zu beantworten ist, dass divergierende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte nicht zu erwarten sind (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 -).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2011 - 9 Sa 798/11
    Jedoch kann sich die Dauer und Lage der Pausen aus bestimmten betrieblichen Notwendigkeiten ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - Neumann/Biebl, Arbeitszeitgesetz, 15. Aufl., § 4 ArbZG Rdn. 5).
  • LAG Hamm, 17.05.2013 - 18 Sa 219/13

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer in einer Pflegeeinrichtung

    Eine besondere Vereinbarung über die Befugnis des Arbeitgebers, geteilte Dienste anzuordnen, muss der Arbeitsvertrag nicht enthalten (LAG Köln, Urteil vom 14.12.2011 - 9 Sa 798/11; a. A. LAG Köln, Urteil vom 15.06.2009 - 5 Sa 179/09).

    Wollen die Arbeitsvertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers im Hinblick auf die Verteilung der Arbeitszeit einschränken, bedarf es dafür konkreter Anhaltspunkte in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08; LAG Köln, Urteil vom 14.12.2011 - 9 Sa 798/11; LAG Berlin, Urteil vom 01.03.1999, 9 Sa 133/98).

    Dass hierneben nur noch eine Arbeitszeitgestaltung zulässig sein soll, bei der ab Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende ohne Unterbrechung - mit Ausnahme kurzer Pausenzeiten - zu arbeiten sei, lässt sich dem Regelungswerk jedoch nicht entnehmen (so auch LAG Köln, Urteil vom 14.12.2011 - 9 Sa 798/11 im Hinblick auf die Vorschrift des § 6 Abs. 5 TVöD).

    Das Arbeitszeitgesetz selbst lässt gem. § 4 ArbZG einen großen Spielraum für die Pausendauer, der letztlich nur durch die Einhaltung er Ruhezeit von 11 Stunden nach § 5 Abs. 1 ArbZG begrenzt wird (LAG Köln, Urteil vom 14.12.2011 - 9 Sa 798/11; Anzinger/Koberski, 3. Auflage 2009, § 4 ArbZG Rn. 19; Baeck/Deutsch, 2. Auflage 2004, § 4 ArbZG Rn. 19; Neumann/Biebl, 16. Aufl. 2012, § 4 ArbZG Rn. 5).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 320/17

    Verkehrsgewerbe - Arbeitszeit - Dienstplangestaltung - Urlaubsanspruch -

    Unabhängig davon, ob die Vorschrift überhaupt auf Vollzeitarbeitsverhältnisse Anwendung findet (vgl. LAG Köln 14. Dezember 2011 - 9 Sa 798/11 - Rn. 30 mwN; vgl. MüKoBGB-Müller-Glöge 7. Aufl., § 12 TzBfG Rn. 1; ErfK-Preis 18. Aufl. § 12 TzBfG Rn. 4), hat die Klägerin nicht dargetan, in einem Abrufarbeitsverhältnis zu stehen.
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