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   LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06   

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https://dejure.org/2007,9335
LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06 (https://dejure.org/2007,9335)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2007 - 9 Sa 815/06 (https://dejure.org/2007,9335)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2007 - 9 Sa 815/06 (https://dejure.org/2007,9335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung, Niederlegung des Betriebsratsamtes, Restmandat des Betriebsrats

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21b BetrVG; § 102 BetrVG
    Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen seines Restmandats im Falle der Erforderlichkeit des Ausspruchs von Kündigungen trotz vollzogener Betriebsstilllegung; Relevanz der Einteilung der zu kündigenden Arbeitnehmer zu Restarbeiten oder Abwicklungsarbeiten; Erfordernis ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen seines Restmandats im Falle der Erforderlichkeit des Ausspruchs von Kündigungen trotz vollzogener Betriebsstilllegung; Relevanz der Einteilung der zu kündigenden Arbeitnehmer zu Restarbeiten oder Abwicklungsarbeiten; Erfordernis ...

  • Judicialis

    BetrVG § 21 b; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 21b § 102 Abs. 1 Satz 3
    Betriebsratsanhörung bei Restmandat nach Betriebsstilllegung - Niederlegung des Betriebsratsamts nur durch Kundgabe nach außen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsstillegung - Betriebsrat trotzdem bei Kündigungen beteiligen!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Es setzt seinem Zweck nach einen die Betriebsstilllegung überdauernden Regelungsbedarf voraus (BAG vom 14.08.2001 - 1 ABR 52/00 - AP BetrVG 1972 § 21 b Nr. 1; BAG vom 05.10.2000 - 1 AZR 48/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141; BAG vom 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5).

    Das Restmandat besteht, solange noch mindestens ein einköpfiger "Betriebsrat" existiert, der Willens ist, das Restmandat wahrzunehmen und im Zusammenhang mit der Betriebsstilllegung noch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte offen sind (vgl. BAG vom 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5; BAG vom 23.11.1998 - 7 AZR 121/88 - AP BGB § 613 a Nr. 77; BAG vom 24.03.1981 - 1 AZR 805/78 - AP BetrVG § 112 Nr. 12).

    Dabei ist eine Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber jedenfalls dann ausreichend, wenn eine Belegschaft, die als Adressat der Erklärung ebenfalls in Betracht käme, tatsächlich nicht mehr vorhanden ist (BAG vom 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5; Richardi/Thüsing, BetrVG, 10. Aufl. 2006, § 21 b BetrVG Rn. 11).

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Das Restmandat ist funktional bezogen auf alle mit der Stilllegung im Zusammenhang stehenden betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte und die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben, die sich daraus ergeben, dass trotz tatsächlicher Stilllegung des Betriebes noch nicht alle Arbeitsverhältnisse rechtlich beendet sind und einzelne Arbeitnehmer mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden (BAG vom 23.11.1988 - 7 AZR 121/88 - BAGE 60, 192; BAG vom 14.10.1982 - 2 AZR 568/80 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 1).

    Das Restmandat besteht, solange noch mindestens ein einköpfiger "Betriebsrat" existiert, der Willens ist, das Restmandat wahrzunehmen und im Zusammenhang mit der Betriebsstilllegung noch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte offen sind (vgl. BAG vom 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5; BAG vom 23.11.1998 - 7 AZR 121/88 - AP BGB § 613 a Nr. 77; BAG vom 24.03.1981 - 1 AZR 805/78 - AP BetrVG § 112 Nr. 12).

  • ArbG Oldenburg, 05.04.2006 - 2 Ca 464/05
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 05.04.2006 Az.: 2 Ca 464/05 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 05.04.2006 - 2 Ca 464/05 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 24.03.1981 - 1 AZR 805/78

    Änderung des Sozialplans durch Betriebsvereinbarung - Sozialplan anlässlich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Das Restmandat besteht, solange noch mindestens ein einköpfiger "Betriebsrat" existiert, der Willens ist, das Restmandat wahrzunehmen und im Zusammenhang mit der Betriebsstilllegung noch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte offen sind (vgl. BAG vom 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5; BAG vom 23.11.1998 - 7 AZR 121/88 - AP BGB § 613 a Nr. 77; BAG vom 24.03.1981 - 1 AZR 805/78 - AP BetrVG § 112 Nr. 12).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98

    Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Es kommt auch nicht darauf an, dass kein Kündigungsschutz mehr besteht, denn das Beteiligungsrecht des Betriebsrates nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann zu beachten, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf den Betrieb keine Anwendung findet oder der Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses gekündigt wird (BAG vom 03.12.1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99).
  • LAG Niedersachsen, 06.03.2006 - 17 Sa 85/06

    Rechtwirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; Beteiligung des Betriebsrats vor

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Dabei kann es auch nicht darauf ankommen, ob die Arbeitsverhältnisse der betreffenden Arbeitnehmer nur deshalb weiter bestanden, weil eine zuvor ausgesprochene Kündigung aus formalen Gründen unwirksam war (LAG Niedersachsen vom 06.03.2006 - 17 Sa 85/06 - JURIS).
  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76

    Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Zum anderen soll auf der kollektiven Ebene sichergestellt werden, dass der Betriebsrat bei allen Maßnahmen eingeschaltet wird, die die personelle Zusammensetzung der Belegschaft betreffen (BAG vom 09.11.1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 zu internationales Privatrecht-Arbeitsrecht).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Das Restmandat ist funktional bezogen auf alle mit der Stilllegung im Zusammenhang stehenden betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte und die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben, die sich daraus ergeben, dass trotz tatsächlicher Stilllegung des Betriebes noch nicht alle Arbeitsverhältnisse rechtlich beendet sind und einzelne Arbeitnehmer mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden (BAG vom 23.11.1988 - 7 AZR 121/88 - BAGE 60, 192; BAG vom 14.10.1982 - 2 AZR 568/80 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 1).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Es setzt seinem Zweck nach einen die Betriebsstilllegung überdauernden Regelungsbedarf voraus (BAG vom 14.08.2001 - 1 ABR 52/00 - AP BetrVG 1972 § 21 b Nr. 1; BAG vom 05.10.2000 - 1 AZR 48/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141; BAG vom 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5).
  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 514/80

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
    Er soll aber auch auf die Willensentscheidung des Arbeitgebers Einfluss nehmen, ob die Kündigungsbefugnis tatsächlich ausgeübt werden soll oder ob es - trotz möglichen Vorliegens eines Kündigungsgrundes - etwa aus sozialen Erwägungen oder Zweckmäßigkeitsgründen richtiger wäre, von einer Kündigung Abstand zu nehmen (BAG vom 19.01.1983 - 7 AZR 514/80 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 28).
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71

    (Stillschweigende) Vereinbarung eines vorzeitig einsetzenden Kündigungsschutzes

  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Anhörungsverfahren, Schweigen des

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 11 TaBV 2/12

    Verzicht auf Anwartschaft aus einer Ersatzmitgliedschaft im Betriebsrat

    Eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ist grundsätzlich unbeachtlich (vgl. LAG Niedersachen 23.04.2007 - 9 Sa 815/06 - m. w. N. nach juris).
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