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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16 (https://dejure.org/2016,31399)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2016 - 9 Sa 917/16 (https://dejure.org/2016,31399)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2016 - 9 Sa 917/16 (https://dejure.org/2016,31399)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Entgelts während des Mutterschutzes bei Bestehen eines Beschäftigungsverbots gem. § 3 Abs. 1 MuSchG vom ersten Tag des Arbeitsverhältnisses an

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot ab 1. Tag des Arbeitsverhältnisses

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Am ersten Arbeitstag schwanger

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Beschäftigungsverbot ab 1. Tag des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 11
    Beschäftigungsverbot ab 1. Tag des Arbeitsverhältnisses Mutterschaftslohn

  • rechtsportal.de

    MuSchG § 11
    Höhe des Entgelts während des Mutterschutzes bei Bestehen eines Beschäftigungsverbots gem. § 3 Abs. 1 MuSchG vom ersten Tag des Arbeitsverhältnisses an

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beschäftigungsverbot für Schwangere ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses - Lohnanspruch

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entgelt trotz mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots vom ersten Tag an?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Lohnanspruch auch bei Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigungsverbot für Schwangere - ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot für Schwangere ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Antritt der neuen Arbeitsstelle wegen eines Beschäftigungsverbots: Schwangere Arbeitnehmerin hat trotzdem Anspruch auf Lohn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschäftigungsverbot für Schwangere ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses - Lohnanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lohnanspruch bei mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Mutterschutzlohn auch ohne vorherige Arbeitsleistung

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was Arbeitgeber und werdende Mütter wissen sollten, wenn sie ein Arbeitsverhältnis vereinbaren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot ab Beginn des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsrecht

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Lohnanspruch trotz Beschäftigungsverbot

  • esche.de (Pressemitteilung)

    Mutterschutz: Anspruch auf Lohnzahlung trotz Nichtantritt

  • esche.de (Kurzinformation)

    Mutterschutz: Anspruch auf Lohnzahlung trotz Nichtantritt

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Diese Frau haben Sie noch nie gesehen? Trotzdem: Mutterschaftslohn

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Schwangerschaft: Lohnanspruch auch ohne vorherige Arbeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lohnanspruch ab dem 1. Arbeitstag auch bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gehaltssicherung bei Schwangerschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 372
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
    Dieser besteht insbesondere darin, Anreize zu vermeiden, entgegen einer ärztlichen Anordnung aus wirtschaftlichen Gründen zu arbeiten und dadurch die schwangere Frau oder ihr ungeborenes Kind zu gefährden; abgesichert werden soll das Risiko des Verdienstausfalls wegen des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots (BAG, Urteil vom 05. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 -, BAGE 80, 248-256, Rn. 20; ErfK/Schlachter MuSchG § 11 Rn. 1; Buchner/Becker, MuSchG, 8. Aufl. § 11 Rn. 1).

    Weiter wird auch auf eine Absicherung des Lebensstandards als Regelungszweck verwiesen (s. BAG, Urteil vom 05. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 -, BAGE 80, 248-256, Rn. 20).

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
    Ab einem Tag nach der Zustellung, d.h. jeweils einen Tag später als beantragt ergibt sich der Anspruch im Übrigen aus §§ 288 Abs. 1, 291 BGB (s. BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 -, BAGE 152, 221-227, Rn. 30).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 924/98

    Mutterschutzlohn bei späterer Verdienstkürzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
    Nichts anderes gilt für die Ansprüche nach dem MuSchG, zumal das Referenzprinzip zur Berechnung von Ansprüchen nach den hier vorliegenden Regelungen erkennbar gewählt wurde, um im Vergleich zum Lohnausgleichprinzip Nachteile der Frauen bei der Berechnung zu vermeiden: Es wird nach Möglichkeit zunächst auf die Zeit vor Eintritt der Schwangerschaft abgestellt, um schwangerschaftsbedingte Einbußen möglichst auszuschließen (BAG, Urteil vom 20. September 2000 - 5 AZR 924/98 -, BAGE 95, 331-338, Rn. 19; Pepping in Rancke u.a MuSchuG/BEEG § 11 MuSchuG Rn. 38, Rn. 44).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
    Hieraus wird aber nicht die Schlussfolgerung gezogen, es gebe bereits aus diesem Grund keine Ansprüche (vgl. zum BurlG BAG, Urteil vom 07. August 2012 - 9 AZR 353/10 - BAGE 142, 371-390, Rn. 8 m.w.N.; BAG, Urteil vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 -, BAGE 148, 115-122, Rn. 11).
  • BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 523/83

    Urlaub: Berechnung des Urlaubszuschlags, Berücksichtigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
    Das Entgelt für die Zeiten des Beschäftigungsverbots ist zum zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem das ansonsten anfallende Entgelt zu zahlen wäre (s. BAG, Urteil vom 06. März 1985 - 5 AZR 523/83 -, BAGE 48, 173-179).
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 742/12

    Benachteiligung wegen des Geschlechts - Schwangerschaft - Kündigung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
    Allein dieses mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot führte dazu, dass die schwangere Klägerin mit der Arbeit ausgesetzt hat, es lag keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 742/12 -, Rn. 35, juris).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
    Hieraus wird aber nicht die Schlussfolgerung gezogen, es gebe bereits aus diesem Grund keine Ansprüche (vgl. zum BurlG BAG, Urteil vom 07. August 2012 - 9 AZR 353/10 - BAGE 142, 371-390, Rn. 8 m.w.N.; BAG, Urteil vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 -, BAGE 148, 115-122, Rn. 11).
  • EuGH - C-513/11 (anhängig)

    YTN

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
    Ob diese Auslegung auch aufgrund europarechtlicher Vorgaben geboten wäre, kann dahingestellt bleiben (vgl. zur Frage eines erforderlichen Arbeitsantritts - allerdings ausgehend von der Richtlinie 96/34/EG - EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-512/11 und C-513/11, C-512/11, C-513/11 -, juris; vgl. im Übrigen zu nationalen Regelungsspielräumen zu Lohnersatzleistungen im Falle schwangerschaftsbedingt unterbleibender Arbeitsleistung ErfK/Schlachter MuSchG § 11 Rn. 6 m.w.N.).
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
    Ab einem Tag nach der Zustellung, d.h. jeweils einen Tag später als beantragt ergibt sich der Anspruch im Übrigen aus §§ 288 Abs. 1, 291 BGB (s. BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 -, BAGE 152, 221-227, Rn. 30).
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, das Kündigungsverbot gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG gelte auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme (ebenso BeckOK ArbR/Dahm Stand 1. Dezember 2019 MuSchG § 17 Rn. 6; Roos/Bieresborn/Betz MuSchG/BEEG 2. Aufl. § 17 MuSchG Rn. 13; Just in Tillmanns/Mutschler MuSchG/BEEG 2. Aufl. § 17 MuSchG Rn. 9; Hk-MuSchG/BEEG/Schöllmann 5. Aufl. MuSchG § 17 Rn. 14; Küttner/Poeche Personalbuch 2019 Mutterschutz Rn. 41; zu § 9 Abs. 1 MuSchG aF: Buchner/Becker MuSchG/BEEG 8. Aufl. § 9 MuSchG Rn. 2; LAG Düsseldorf 30. September 1992 - 11 Sa 1049/92 -; zum Anwendungsbereich gem. § 1 Nr. 1 MuSchG aF vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 30. September 2016 - 9 Sa 917/16 - zu B I 1 der Gründe; aA APS/Linck 5. Aufl. BGB § 622 Rn. 55; KR/Spilger 12. Aufl. § 622 BGB Rn. 151) .
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Der Anspruch auf den Mutterschutzlohn des § 11 Abs. 1 MuSchG a.F. setzt weder eine Wartezeit voraus (Pepping in Rancke, Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Betreuungsgeld, 5. Aufl. 2018, § 18 MuSchG Rn. 30 zu § 18 MuSchG n.F.) noch ist er davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis in Vollzug gesetzt wurde (LAG Berlin-Brandenburg 30.09.2016 - 9 Sa 917/16, juris Rn. 28, 32 ff.).

    Bei einem gleichbleibendes Entgelt ist dieses weiterzuzahlen und eine Berechnung im Einzelnen erübrigt sich (LAG Berlin-Brandenburg 30.09.2016, a.a.O. Rn. 45), ausgenommen, den hier nicht vorliegenden Fall der verschuldeten Arbeitsversäumnis.

  • LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18

    Das Kündigungsverbot gemäß § 17 Abs. 1 MuSchG gilt auch bei einer Kündigung vor

    b) Das von § 1 Abs. 2 MuSchG vorausgesetzte Arbeitsverhältnis beginnt mit dem wirksamen Abschluss des Arbeitsvertrages (LAG Düsseldorf 30.9.1992 - 11 Sa 1049/92 - NZA 1993, 1041; LAG Berlin-Brandenburg 30.9.2016 - 9 Sa 917/16 - Rn 29,zit. nach juris; Rancke-Schöllmann,MuSchG § 17 Rn 14; Buchner/Becker, MuSchG § 1 Rn 30) und nicht erst mit dem vertraglich vereinbarten Termin für die Invollzugsetzung (APS-Linck, § 622 BGB Rn 55) oder die tatsächliche Arbeitsaufnahme (KR-Spilger, § 622 Rn 151).
  • ArbG Gera, 24.01.2023 - 3 Ca 1074/22

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Anfechtung - arglistige Täuschung - Verschweigen

    Darüber sind erhebliche finanzielle Nachteile der Beklagten auch dann, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund eines Beschäftigungsverbotes bereits vom ersten Tag ihres Arbeitsverhältnisses nicht arbeiten kann, nicht zu erwarten, da die Krankenkassen nach § 1 Abs. 2 AAG (U2-Verfahren) den nach § 18 MuSchG gezahlten Mutterschaftslohn auf Antrag erstatten, vgl. dazu LAG Berlin v. 30.09.2016 -9 Sa 917/16.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 107/21

    Mutterschutzlohn - Mutterschaftsgeld - unbezahlte Freistellung

    Die Vorschriften sollen Anreize vermeiden, entgegen einer ärztlichen Anordnung aus wirtschaftlichen Gründen zu arbeiten und dadurch die schwangere Frau oder ihr ungeborenes Kind zu gefährden; abgesichert werden soll das Risiko des Verdienstausfalls wegen des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots (BAG, Urteil vom 05. Juli 1995 - 5 AZR 135/94, Rn. 20), zudem soll auch eine Absicherung des Lebensstandards ermöglichet werden (BAG, Urteil vom 05. Juli 1995 - 5 AZR 135/94; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2016 - 9 Sa 917/16 -, Rn. 38).
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