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   LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06   

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https://dejure.org/2007,9196
LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06 (https://dejure.org/2007,9196)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06 (https://dejure.org/2007,9196)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 9 SaGa 2098/06 (https://dejure.org/2007,9196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    Art 9 Abs 3 GG, § 97 ArbGG, § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 823 Abs 1 BGB
    Einstweilige Verfügung gegen Arbeitskampf - Tarifzuständigkeit - Vorfeldkontrolle ist keine Flugsicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung von angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen mittels einer einstweiligen Verfügung; Feststellung der Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft für das Unternehmen und der drohenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung infolge des Streiks; Eingreifen der Regelungen über die ...

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; ArbGG § 97; ; BGB § 823; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung von Arbeitkampfmaßnahmen durch einstweilige Verfügung bei fehlender Tarifzuständigkeit - Vorfeldkontrolle eines Flughafens keine Flugsicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) am Frankfurter Flughafen untersagt - Gewerkschaft hat keine Tarifzuständigkeit für den Bereich des Vorfeldes

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    Wegen eines möglichen Verfahrens nach § 97 ArbGG verbietet sich mit Rücksicht auf den Eilcharakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens eine Aussetzung (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA-RR 2005, 262; LAG Hamm Urteil vom 31. Jan.

    Streikmaßnahmen im Betrieb der Verfügungsklägerin sind dem Verfügungsbeklagten zu untersagen, weil sie rechtswidrig sind und dies glaubhaft gemacht ist (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA-RR 2005, 262; Hess. LAG Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 638/03 - BB 2003, 1229 = NZA 2003, 679; LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 68 a).

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa Ga 636/03

    Klage auf Unterlassen von Streikaufrufen; Rechtswidrigkeit des Streiks; Schutz

    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    Streikmaßnahmen im Betrieb der Verfügungsklägerin sind dem Verfügungsbeklagten zu untersagen, weil sie rechtswidrig sind und dies glaubhaft gemacht ist (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA-RR 2005, 262; Hess. LAG Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 638/03 - BB 2003, 1229 = NZA 2003, 679; LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 68 a).
  • LAG München, 28.03.1983 - 3 Ta 58/83
    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    1991 - 16 Sa 119/91 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 12. Juni 1975 - 8 TaBV 37/75 - LAGE § 46 BetrVG 1972 Nr. 1; LAG München Beschluss vom 28. März 1983 - 3 Ta 58/83 - Juris).
  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    Sie richtet sich grundsätzlich nach dem in der Satzung des Verbandes festgelegten Organisationsbereich (BAG in st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 9).
  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    Streikmaßnahmen im Betrieb der Verfügungsklägerin sind dem Verfügungsbeklagten zu untersagen, weil sie rechtswidrig sind und dies glaubhaft gemacht ist (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA-RR 2005, 262; Hess. LAG Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 638/03 - BB 2003, 1229 = NZA 2003, 679; LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 68 a).
  • LAG Hamm, 31.01.1991 - 16 Sa 119/91

    Arbeitskampf: Untersagung eines Streiks - einstweiliger Rechtsschutz -

    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    1991 - 16 Sa 119/91 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 12. Juni 1975 - 8 TaBV 37/75 - LAGE § 46 BetrVG 1972 Nr. 1; LAG München Beschluss vom 28. März 1983 - 3 Ta 58/83 - Juris).
  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 638/03
    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    Streikmaßnahmen im Betrieb der Verfügungsklägerin sind dem Verfügungsbeklagten zu untersagen, weil sie rechtswidrig sind und dies glaubhaft gemacht ist (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA-RR 2005, 262; Hess. LAG Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 638/03 - BB 2003, 1229 = NZA 2003, 679; LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 68 a).
  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    Da ein Verfügungsanspruch besteht, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63).
  • LAG Hamm, 12.06.1975 - 8 TaBV 37/75

    Gewerkschaftseigenschaft; Einstweilige Verfügung; Zugang zu Betriebsversammlungen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    1991 - 16 Sa 119/91 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 12. Juni 1975 - 8 TaBV 37/75 - LAGE § 46 BetrVG 1972 Nr. 1; LAG München Beschluss vom 28. März 1983 - 3 Ta 58/83 - Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - 4 Sa 584/99

    Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen im Arbeitskampf, wenn der Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
    Streikmaßnahmen im Betrieb der Verfügungsklägerin sind dem Verfügungsbeklagten zu untersagen, weil sie rechtswidrig sind und dies glaubhaft gemacht ist (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA-RR 2005, 262; Hess. LAG Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 638/03 - BB 2003, 1229 = NZA 2003, 679; LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 68 a).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

    Nachdem das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 11. Januar 2007 (9 SaGa 2098/06) ein Urteil bestätigt hatte, wonach Arbeitskampfmaßnahmen mit dem damaligen Forderungskatalog mangels Zuständigkeit für die Vorfeldkontrolle einschließlich der Verkehrszentrale zu unterlassen waren, änderte die Beklagte ihre Satzung.

    empfindlichkeit und Drittbetroffenheit abzuwägen seien (Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - juris; bestätigt mit Urteil vom 11. Januar 2007 - 9 SaGa 2098/06).

    Die Beurteilung der Tarifzuständigkeit richtet sich danach, ob der Geltungsbereich der Satzung einer Gewerkschaft die Vertretung derjenigen ergibt, für die sie Forderungen aufstellt (s. dazu: Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Juli 2007 - 9 SaGa 2098/06 - in: juris Rz 18 m.w.N.).

    Bei der Auslegung der Satzung kann deren Entstehungsgeschichte berücksichtigt werden (Hessisches Landesarbeitsgerichts, Urteil vom 11. Januar 2007, a.a.O.).

    Organisiert werden alle Mitarbeiter in Flugsicherungsunternehmen und -betrieben, alle mit Flugsicherungsaufgaben befassten Mitarbeiter in Unternehmen und Betrieben, in denen auch Flugsicherungsleistungen erbracht werden (...)' (so die Angabe im Tatbestand des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Januar 2007, a.a.O., Rz 2).

    Bei der Auslegung einer Satzung kann schließlich auch auf die tatsächliche Handhabung und die Anschauung beteiligter Berufskreise abgestellt werden (Hessisches Landesarbeitsgerichts, Urteil vom 11. Januar 2007, a.a.O.).

  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiellrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (Hess. LAG 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03; LAG Köln 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - NZA 2006, 62; Hess. LAG 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., S. 362 bis 364).
  • LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14

    Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Schiedsspruch -

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (Hess. LAG 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03; LAG Köln 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - NZA 2006, 62; Hess. LAG 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06; Juris).
  • ArbG Köln, 21.06.2007 - 1 Ga 104/07

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen; Einstweilige Verfügung auf

    Nach § 940 ZPO ist vielmehr darauf abzustellen, ob der Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheint (Isenhardt a.a.O. S. 202; LAG Köln 14.6.1996 - 4 Sa 177/96 - NZA 1997, 327, 330; LAG Hamm 31.1 Ga 104/07 - 7 - - 8 - Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 158; LAG Hessen 11.1.2007 - 9 SaGa 2098/06 - juris; Reinhardt/Kliemt NZA 2005, 545, 554).
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