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   OLG Köln, 26.11.2002 - 9 Sch 18/02   

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https://dejure.org/2002,31496
OLG Köln, 26.11.2002 - 9 Sch 18/02 (https://dejure.org/2002,31496)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2002 - 9 Sch 18/02 (https://dejure.org/2002,31496)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 2002 - 9 Sch 18/02 (https://dejure.org/2002,31496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensbeendigung vor dem Schiedsgericht nach einer Erledigungserklärung; Verstoß eines Schiedsspruchs gegen den ordre public; Kostenentscheidung nach Erklärung der Erledigung der Hauptsache in einem Schiedsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 9 Sch 18/02
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör konkretisiert das Rechtsstaatsprinzip und ist verfassungsrechtlich verankert (BVerfG NJW 1993, 2229), so daß Schiedsgerichte - jedenfalls über Art. 20 GG - ebenso wie staatliche Gerichte beiden Parteien rechtliches Gehör gewähren müssen (BGH NJW 1086, 1436, 1438; Zöller/Geimer, a.a.O. § 1042 Rn. 5).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 9 Sch 18/02
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur in Ausnahmefällen angenommen werden, wenn sich anhand besonderer Umstände feststellen läßt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (BVerwG NJW 1998, 553).
  • OLG Köln, 04.08.2017 - 19 Sch 6/17

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Schiedsgerichte müssen zwar ebenso wie staatliche Gerichte gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. auch § 26 Abs. 1 Satz 2 DIS-SchO) den Vortrag der Parteien zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 9.1.2017 - 34 Sch 20/16, in: BB 2017, 193 [Leitsatz], vollständig abrufbar bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2002 - 9 Sch 18/02, abrufbar bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2018 - 4 Sch 9/17
    Dabei ist im Ausgangspunkt zu beachten, dass Schiedsgerichte zwar ebenso wie staatliche Gerichte gem. Art. 103 I GG (vgl. auch § 26 I 2 DIS-SchO) den Vortrag der Parteien zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen müssen (vgl. OLG München, BB 2017, 193 = BeckRS 2017, 100032; OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2002 - 9 Sch 18/02, BeckRS 2012, 1194).
  • OLG Köln, 03.06.2003 - 9 Sch 23/02

    Verhältnismäßigkeit eines Vereinsausschlusses aufgrund eines Verstoßes gegen die

    Die beigezogene Akte OLG Köln 9 Sch 18/02 ist Gegenstand des Verfahrens gewesen.
  • OLG Köln, 03.06.2003 - 9 Sch 23/01

    Konseqeunz bei unrichtigen Entscheidungen eines Schiedsgerichts

    Die beigezogene Akte OLG Köln 9 Sch 18/02 ist Gegenstand des Verfahrens gewesen.
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