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   LG Stade, 31.01.2014 - 9 T 2/14   

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https://dejure.org/2014,19937
LG Stade, 31.01.2014 - 9 T 2/14 (https://dejure.org/2014,19937)
LG Stade, Entscheidung vom 31.01.2014 - 9 T 2/14 (https://dejure.org/2014,19937)
LG Stade, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 9 T 2/14 (https://dejure.org/2014,19937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenspfleger - und die Vergütung nach dem RVG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Auszug aus LG Stade, 31.01.2014 - 9 T 2/14
    Hat das Gericht, welches den Verfahrenspfleger bestellt hat, zugleich festgestellt, dass die Verfahrenspflegschaft in Ausübung des Berufs geführt wird, ist diese Feststellung für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 = FamRZ 2011, 203).
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren betreffend

    Auszug aus LG Stade, 31.01.2014 - 9 T 2/14
    Der Bundesgerichtshof habe in dem Beschluss vom 12. September 2012 (Aktenzeichen XII ZB 543/11) entschieden, dass mit der Formulierung, die Verfahrenspflegschaft werde in Ausübung des Berufes geführt, eine für das Kostenfestsetzungsverfahren bindende Feststellung verbunden sei.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus LG Stade, 31.01.2014 - 9 T 2/14
    Mit der Verfahrenspflegschaft wird im Grundsatz nicht der anwaltliche Beruf, sondern ein Zweitberuf ausgeübt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2000 - 1 BvR 23/00, 1 BvR 111/00 = FamRZ 2000, 1280).
  • LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13

    Verfahrenspflegschaft: Vergütung des in einer Unterbringungssache zum

    Auszug aus LG Stade, 31.01.2014 - 9 T 2/14
    Die Formulierung, dass die Verfahrenspflegschaft "berufsmäßig geführt wird", trägt dem Gesetzeswortlaut des § 277 Abs. 2 S. 2 FamFG Rechnung, welcher bestimmt, dass eine Vergütung - abweichend vom gesetzlichen Leitbild, dass Verfahrenspflegschaften ehrenamtlich übernommen werden - unter dieser Voraussetzung verlangt werden kann (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 5 T 231/13 - juris).
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