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   LG Dortmund, 28.05.2010 - 9 T 278/10   

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https://dejure.org/2010,28483
LG Dortmund, 28.05.2010 - 9 T 278/10 (https://dejure.org/2010,28483)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.05.2010 - 9 T 278/10 (https://dejure.org/2010,28483)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - 9 T 278/10 (https://dejure.org/2010,28483)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Stuttgart, 04.06.2012 - 10 T 186/12

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und

    Das Landgericht schließt sich wie schon das Amtsgericht hinsichtlich der Frage des Unterschriftserfordernisses vollumfänglich den überzeugenden Rechtsausführungen des Landgerichts, Dortmund (Beschl. v. 28.05.2010, Az.: 9 T 278/10) an.
  • LG Freiburg, 05.07.2021 - 9 T 26/21

    Zwangsvollstreckung: Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift beim

    Ob das ausgefüllte Formular des Vollstreckungsauftrags mit einer Originalunterschrift zu versehen ist (so etwa: LG Rottweil, Beschl. v. 11.03.2021, 1 T 27/21, juris Rdn. 12; LG Heilbronn, Beschl. v. 14.03.2016, Vh 1 T 124/16, juris Rdn. 5; Beschl. v. 01.03.2017, Bm 1 T 52/17, juris Rdn. 9; LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 23.04.2010, 1 T 78/10, juris Rdn. 5; Heßler, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 754 Rdn. 5; Ulrici, in: BeckOK ZPO, 40. Ed. Stand: 01.03.2021, § 253 Rdn. 9b) oder, jedenfalls im Falle der Lesbarkeit des Namenszuges oder einer Ergänzung durch einen Namenszusatz, eine gescannte Unterschrift ausreichen kann (so etwa: LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 20.12.2018, 15 T 183/18, juris; mit Einschränkung auch: LG Heilbronn, Beschl. v. 04.01.2017, Sm 1 T 542/16, juris Rdn. 2; nicht für Massenverfahren: LG Dortmund, Beschl. v. 28.05.2010, 9 T 278/10 juris Rdn. 16; so auch: LG Stuttgart, Beschl. v. 04.06.2012, 10 T 186/12, juris Rdn. 5; vgl. auch Müller, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. Stand: 21.05.2021, § 753 ZPO Rdn. 40 f. m.w.N.) braucht nicht entschieden zu werden.
  • AG Bochum, 23.02.2017 - 51 M 3291/16

    Grundsätze zur Beurteilung der Wirksamkeit eines erteilten Vollstreckungsauftrags

    Nach einer Auffassung ist ein Vollstreckungsauftrag mit einer Originalunterschrift zu versehen; Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift sollen nicht ausreichend sein (LG Heilbronn, Beschluss vom 14.03.2016, Az 1 T 124/16; LG Dortmund, Beschluss vom 28.05.2010, Az. 9 T 278/10).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 31.05.2012 - 32 M 16921/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und

    Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt -Vollstreckungsgericht- schließt sich vollumfänglich der Rechtsansicht des Landgericht Dortmund, 9. Zivilkammer, Beschluss vom 28.05.2010 zum Aktenzeichen 9 T 278/10 an.
  • LG Trier, 15.05.2013 - 5 T 26/13

    Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - fehlende Originalunterschrift -

    (vgl. dazu LG Dortmund, Beschluss vom 28.05.2010. Az. 9 T 278/10, zitiert nach juris).
  • AG Königswinter, 09.06.2021 - 6 M 141/21
    Nur dann kann davon ausgegangen werden, dass auch eine vertretungsberechtigte Person für die Vollstreckungsgläubigerin als Verfasser der Antragsschrift diese in der übersandten _Form zumindest zur Kenntnis genommen und sie gebilligt hat (vlg. U. a. LG Dortmund, Beschluss vom 28.5.2010 - 9 T 278/10; AG Heilbronn, Beschluss vom 6.9.2016 - 6 M 6789/16).
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