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   LG Freiburg, 21.01.2019 - 9 T 56/18   

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https://dejure.org/2019,788
LG Freiburg, 21.01.2019 - 9 T 56/18 (https://dejure.org/2019,788)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21.01.2019 - 9 T 56/18 (https://dejure.org/2019,788)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 9 T 56/18 (https://dejure.org/2019,788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 269 Abs 3 S 2 ZPO, § 344 ZPO, Nr 1211 Nr 1 Buchst a GKVerz
    Kostenfestsetzung: Klagerücknahme nach vorausgegangenem Versäumnisurteil gegen den Beklagten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsgebühren sind keine Kosten der Säumnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Hannover, 05.05.2009 - 414 C 812/08

    Festsetzung von zu erstattenden Kosten

    Auszug aus LG Freiburg, 21.01.2019 - 9 T 56/18
    Zwar wird teilweise vertreten, dass in Analogie zu § 344 ZPO bei Klagerücknahme nach vorausgegangenem Versäumnisurteil und Einspruch die Nichtreduktion um zwei Gerichtsgebühren dem früher säumigen Beklagten zu Last fallen müssten (AG Hannover B. v. 05.05.2009 - 414 C 812/08 - zit. wie die übrige Rspr. nach Juris, u.a. JurBüro 2009, 487; Zöller-Herget ZPO, 32. Aufl., § 344 Rn 4; Musielak/Voit/Stadler ZPO, § 344 Rn 3).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.02.2008 - 3 Ta 41/08

    Gerichtsgebühr nach Versäumnisurteil und darauf folgender Klagerücknahme

    Auszug aus LG Freiburg, 21.01.2019 - 9 T 56/18
    Das Beschwerdegericht folgt jedoch der weit überwiegenden Auffassung, nach welcher die Nichtreduktion nicht unter § 344 ZPO fällt und eine entsprechende Anwendung angesichts der klaren Regelung ausscheidet (LAG B-W B. v. 29.02.2008 - 3 Ta 41/08 - Rn 15, u.a. BeckRS 2008, 51841; OLG Bremen B. v. 13.05.2005 - 2 W 16/05 - Rn 12, u.a. BeckRS 2005, 30356363; Wieczorek/Schütze/Büscher ZPO, 4. Aufl., § 344 Rn 17; MünchKommZPO-Prütting 5. Aufl., § 344 Rn 13; Toussaint in BeckOK ZPO, 31. Ed., § 344 Rn 3.2; Saenger/Kießling ZPO, 7. Aufl., § 344 Rn 4).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Auszug aus LG Freiburg, 21.01.2019 - 9 T 56/18
    Die Entscheidung, dass § 344 ZPO auch bei einem Beschluss nach § 269 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigen ist (BGH B v. 13.05.2004 - V ZB 59/03 - u.a. BGHZ 159, 153) führt nur dazu, dass in der Kostengrundentscheidung die durch die Versäumnis veranlassten Kosten ausgenommen werden.
  • OLG Bremen, 13.05.2005 - 2 W 16/05

    Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr; Anwendung von Ermäßigungstatbeständen;

    Auszug aus LG Freiburg, 21.01.2019 - 9 T 56/18
    Das Beschwerdegericht folgt jedoch der weit überwiegenden Auffassung, nach welcher die Nichtreduktion nicht unter § 344 ZPO fällt und eine entsprechende Anwendung angesichts der klaren Regelung ausscheidet (LAG B-W B. v. 29.02.2008 - 3 Ta 41/08 - Rn 15, u.a. BeckRS 2008, 51841; OLG Bremen B. v. 13.05.2005 - 2 W 16/05 - Rn 12, u.a. BeckRS 2005, 30356363; Wieczorek/Schütze/Büscher ZPO, 4. Aufl., § 344 Rn 17; MünchKommZPO-Prütting 5. Aufl., § 344 Rn 13; Toussaint in BeckOK ZPO, 31. Ed., § 344 Rn 3.2; Saenger/Kießling ZPO, 7. Aufl., § 344 Rn 4).
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