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   LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20   

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https://dejure.org/2020,9676
LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20 (https://dejure.org/2020,9676)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05.05.2020 - 9 T 71/20 (https://dejure.org/2020,9676)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 9 T 71/20 (https://dejure.org/2020,9676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssachen kann trotz Corona-Krise ...

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssachen kann trotz Corona-Krise nicht (mehr) durch eine telefonische ersetzt werden.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1040
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16

    Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit des

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20
    Denn das Amtsgericht hatte die Unterbringung der Betroffenen genehmigt, ohne diese vor Erlass des Beschlusses persönlich anzuhören - wie gem. § 331 S. 1 Nr. 4 FamFG ausdrücklich gefordert und ohne der Verfahrenspflegerin Gelegenheit zu geben, an dieser Anhörung teilzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 -, juris Rn 10).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20
    Für die zu treffende Gefahrprognose sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, sein aktuelles Befinden und seine zu erwartenden Lebensumstände maßgeblich (BGH, XII ZB 505/18, juris).
  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 48/16

    Verfahren über die Verlängerung der Betreuung: Zulässigkeit der Anhörung des

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20
    Betreffend eine Verlängerung einer Betreuungsanordnung hat der BGH ausgeführt, ein Anruf der Betroffenen durch das Amtsgericht mache einen persönlichen Eindruck nicht entbehrlich und lasse auch eine schriftliche Dokumentation einer mangelnden Krankheitseinsicht durch die Betroffene selbst die Notwendigkeit der persönlichen Anhörung nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 48/16 -, Rn. 8, juris).
  • LG Wuppertal, 19.04.2018 - 25 KLs 9/14

    Rechtsbeugung; Verstöße gegen Verfahrensrecht; Betreuungsrecht; verminderte

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20
    Ziel einer persönlichen Anhörung ist es, dem erkennenden Gericht einen persönlichen, d.h. umfassenden und unmittelbaren Eindruck von der betroffenen Person - möglichst in ihrer gewohnten Umgebung - zu verschaffen (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 19. April 2018 - 25 KLs 9/14 -, in juris Rn 2).
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