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   LAG Berlin, 07.01.1998 - 9 Ta 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11119
LAG Berlin, 07.01.1998 - 9 Ta 1/98 (https://dejure.org/1998,11119)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07.01.1998 - 9 Ta 1/98 (https://dejure.org/1998,11119)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 9 Ta 1/98 (https://dejure.org/1998,11119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitspapiere; Herausgabe; Ausfüllung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 577, 793, 883, 888
    Zwangsvollstreckung: Ausfüllen und Herausgabe von Arbeitspapieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1216
  • DB 1998, 684
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 01.03.1984 - 10 Sa 858/83

    Arbeitspapiere: Schadensminderungspflicht bei verspäteter Herausgabe

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.1998 - 9 Ta 1/98
    Verletzt der Arbeitgeber seine Herausgabepflicht, indem er die Papiere nicht oder verspätet herausgibt, so ist er dem Arbeitnehmer zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, § 286 BGB (vgl. dazu LAG Frankfurt/M., DB 1984, 2200).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 4 Ta 12/17

    Zwangsvollstreckung - Herausgabe von Arbeitspapieren

    Wenn ein Titel sowohl auf ein Ausfüllen oder auf Berichtigung von Arbeitspapieren als auch auf deren Herausgabe gerichtet ist, ist streitig, ob diese Verpflichtungen einheitlich nach § 888 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden können (LAG Hamm 8. August 2012 - 7 Ta 173/12, Rn. 19; LAG Schleswig-Holstein 19. Juli 2001 - 4 Ta 98/01, Rn. 6) oder ob in zwei Akten vollstreckt werden muss (Hess. LAG 17. Oktober 2001 - 15 Ta 282/01; LAG Berlin 7. Januar 1998 - 9 Ta 1/98, Rn. 9).
  • LAG Köln, 03.03.2004 - 10 Ta 6/04

    Herausgabevollstreckung bei Arbeitspapieren

    Ob dies in jedem Fall gilt, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel sowohl auf Herausgabe als auch auf Ausfüllung der Arbeitspapiere hat (so LAG Berlin, Beschluss vom 07.01.1998 - 9 Ta 1/98 - BB 1998, 1216), kann dahingestellt bleiben, denn hier geht es um die Herausgabe der Lohnsteuerkarte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05

    Vollstreckung der Herausgabe und Ausfüllung von Arbeitspapieren

    Es mag vorliegend dahingestellt bleiben, ob im Rahmen eines allgemein praktizierten Arbeitsverhältnisses der Herausgabeanspruch zusammen mit dem Anspruch auf ordnungsgemäße Ausfüllung der Arbeitspapiere als eine Einheit anzusehen ist und insgesamt nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. hierzu LAG Thüringen BB 2001, 943; LAG Hamm DB 1983, 2257) oder generell der Herausgabeanspruch vorweg gesondert nach § 883 ZPO zu vollstrecken ist (so LAG Berlin DB 1998, 684; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Auflage, § 888 Rz. 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - 17 Ta 429/11

    Zwangsvollstreckung - ordnungsgemäße Ausfertigung und Herausgabe der

    Soweit eine Vollstreckung der Herausgabeverpflichtung nach § 883 ZPO für geboten gehalten wird (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Dezember 2005 - 1 Ta 187/05 - juris; LAG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 9 Ta 1/98 - LAGE Nr. 40 zu § 888 ZPO), folgt die Beschwerdekammer dieser Auffassung in Fallgestaltungen wie der vorliegenden, in denen sich der Titel nicht ausschließlich auf die Herausgabe eines Arbeitspapiers bezieht, nicht.
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