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   LAG Köln, 24.07.2007 - 9 Ta 140/07   

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https://dejure.org/2007,5109
LAG Köln, 24.07.2007 - 9 Ta 140/07 (https://dejure.org/2007,5109)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.07.2007 - 9 Ta 140/07 (https://dejure.org/2007,5109)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 9 Ta 140/07 (https://dejure.org/2007,5109)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3
    Kein Arbeitsrechtsweg für Zahlungsansprüche aus Mandatierungsvertrag bei freiberuflicher Beratertätigkeit nach Beendigung der Anstellung als Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 661
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus LAG Köln, 24.07.2007 - 9 Ta 140/07
    Aus dem Vorbringen der Beklagten ergibt sich, dass der Kläger wirtschaftlich nicht von ihr abhängig ist, also die Beratertätigkeit nicht seine wirtschaftliche Existenzgrundlage bildet (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - Schwab-Weth-Kliemt, a.a.O., § 5 Rdn. 203, 241).
  • BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 30/00

    Handelsvertretereigenschaft eines Tankstellenpächters; Rechtsweg zu den

    Auszug aus LAG Köln, 24.07.2007 - 9 Ta 140/07
    Der Wert des Beschwerdeverfahrens wurde auf 1/5 des Hauptsachestreitwerts festgesetzt (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VIII ZB 30/00 -).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Köln, 24.07.2007 - 9 Ta 140/07
    Eine Ausnahme gilt für die Fälle, in denen der Anspruch lediglich auf eine arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, jedoch fraglich ist, ob deren Voraussetzungen vorliegen, sog. sic-non-Fall (vgl. BAG, Beschluss vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 24.07.2007 - 9 Ta 140/07
    Der Beweis ist nur dann entbehrlich, wenn feststeht, dass die klagende Partei zumindest arbeitnehmerähnliche Person im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG ist (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 30. August 1993 - 2 AZB 6/93 - NJW 1994, S. 604; Schwab-Weth-Walker, a.a.O., § 2 Rdn. 217, 218).
  • LAG Köln, 03.02.2011 - 6 Ta 409/10

    Rechtsweg; arbeitnehmerähnliche Person; Rechtsanwalt

    Das Landesarbeitsgericht Köln wies die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde mit Beschluss vom 24.07.2007 (9 Ta 140/07) zurück.

    Dabei kann wegen der Grundlagen zunächst angeknüpft werden an den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24.07.2007 (9 Ta 140/07), der in dem Vorprozess der Parteien ergangen ist und näher ausgeführt hat, dass mit dem sogenannten Mandatierungsvertrag ein selbständiges Dienstverhältnis begründet wurde, und das auch nicht nur zum Schein.

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