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   LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17   

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https://dejure.org/2018,24435
LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17 (https://dejure.org/2018,24435)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.05.2018 - 9 Ta 16/17 (https://dejure.org/2018,24435)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 9 Ta 16/17 (https://dejure.org/2018,24435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 626 BGB, § ... 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG, § 569 ZPO, § 569 Abs. 2 ZPO, § 569 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 611 a Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 5 ArbGG, § 106 GewO, § 7 Abs. 1 SGB IV, § 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 S 2 ArbGG, § 2 Abs 1 Nr 3a ArbGG, § 611a Abs 1 BGB, § 5 Abs 1 S 3 ArbGG
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtsweg für Kündigungsrechtsstreit einer arbeitnehmerähnlichen GmbH-Geschäftsführerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 624
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    Es handelt sich um eine auch bei der Rechtswegzuständigkeit zulässige Wahlfeststellung (BAG 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 -, juris).

    Außerdem muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 II 1 der Gründe; 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 II 1 der Gründe).

    a) Für eine arbeitnehmerähnliche Person ist zunächst kennzeichnend, dass die Beschäftigung für einen Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAG 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 -, Rn. 12, juris).

  • BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00

    Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes handelt es sich dann um einen sic-non-Fall (BAG 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - NZA 2001, 341, ErfK/Koch ArbGG § 2 Rn. 37), wenn die beantragten Feststellungen voraussetzen, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat.

    Der bloße Umstand, dass sich aus der bisherigen Antragsfassung und Klagebegründung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich die Klägerin gegen die fristlose Kündigung auch dann zur Wehr setzen will, wenn sie keine Arbeitnehmerin der Beklagten ist, reicht angesichts der weitreichenden Folgen nicht aus (so aber wohl BAG 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - NZA 2001, 341).

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    Angestellte Fremdgeschäftsführer wie die Klägerin befinden sich nämlich in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 1 SGB IV. Der Gesetzgeber selbst geht also davon aus, dass ungeachtet des gegebenenfalls hohen Gehaltes dieses Personenkreises die Notwendigkeit besteht, sie durch eine Mitgliedschaft in den meisten Zweigen der Sozialversicherung (mit Ausnahme der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Einkommen im Alter und den Fall der Arbeitslosigkeit abzusichern (statt vieler BSG 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 - NZA 1990, 950).
  • BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    Ebenso schließt eine geschäftsführende Tätigkeit die Annahme einer Arbeitnehmerähnlichkeit nicht grundsätzlich aus (BAG 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 -).
  • LAG Köln, 16.09.2013 - 11 Ta 331/12

    Prüfung der sachlichen vor der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    Auch geschäftsführende oder leitende Tätigkeiten sind mit der sozialen Typik der Arbeitnehmereigenschaft, z.B. eines leitenden Angestellten, vereinbar (Landesarbeitsgericht Köln, 16. September 2013 - 11 Ta 331/12 -, Rn. 24, juris).
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    Die wirtschaftliche Abhängigkeit ist gegeben, wenn die Person auf die Verwertung ihrer Arbeitskraft und die Einkünfte aus ihrer Dienstleistung als Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 8. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 -, NJW 1967, 1982).
  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96

    Rechtsweg - Dozenten als arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    Außerdem muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 II 1 der Gründe; 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    Daher ist die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit immer dann gegeben, wenn sich der Kläger gegen die ordentliche Kündigung des Rechtsverhältnisses wendet, das er selbst für ein Arbeitsverhältnis, der Beklagte dagegen für ein freies Dienstverhältnis hält, und der Kläger nur Unwirksamkeitsgründe geltend macht, die seine Arbeitnehmerstellung voraussetzen (BAG 24. April 1996 - 5 AZB 25/95; NZA 1996, 1005).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    b) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 -).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
    Dafür sind die gesamten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung maßgeblich (BAG 16. Juli 1997 - 5 AZB 29/96 -, BAGE 86, 178-184, Rn. 26).
  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 15. Mai 2018 - 9 Ta 16/17 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 13.12.2019 - 9 Ta 186/19

    Rechtsweg - Geschäftsführer nach Abberufung - sic-non-Fall (hier abgelehnt)

    Im Hinblick auf diese weitreichende Rechtsfolge müsste der Kläger seinen Willen, sich gegen eine Beendigung des Geschäftsführervertrags nur dann zur Wehr zu setzen, wenn dieses Rechtsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist, klar artikulieren (vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 9 Ta 16/17 -, Rn. 36 - 37, juris; insoweit ausdrücklich bestätigt durch BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 19, juris).
  • ArbG Brandenburg, 30.08.2018 - 4 Ca 187/18
    Die Kammer verweist insoweit auf die auch im vorliegenden Fall einschlägigen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15.05.2018 (9 Ta 16/17, Rn 41 - 45):.
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