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   LAG Hamm, 17.12.1996 - 9 Ta 213/96   

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LAG Hamm, 17.12.1996 - 9 Ta 213/96 (https://dejure.org/1996,9167)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.12.1996 - 9 Ta 213/96 (https://dejure.org/1996,9167)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 9 Ta 213/96 (https://dejure.org/1996,9167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 11 Abs. 1, §§ 123, 124
    Prozesskostenhilfe: Einziehung der Differenzgebühren durch die Staatskasse

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 405
  • Rpfleger 1997, 265
 
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  • LAG Hamm, 09.10.1986 - 8 Ta 340/85

    Differenzgebühr; Prozeßkostenhilfeanwalt; Gerichtskosten; Wahlanwaltsgebühren

    Auszug aus LAG Hamm, 17.12.1996 - 9 Ta 213/96
    § 124 BRAGO verpflichtet den Rechtspfleger, auch die Differenzgebühren (Differenz zwischen Regelgebühren und den Gebühren des Prozesskostenhilfe-Anwalts) innerhalb des zeitlichen Rahmens von 48 Monatsraten einzuziehen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, z.B. LAG Hamm - 09.10.86 - 8 Ta 340/85 = MDR 1987, 258).
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