Rechtsprechung
LAG Köln, 26.01.2012 - 9 Ta 272/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Anhörung des Gegners - Benachteiligung - Sprechstörung - Kommunikationsstärke
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 114 ZPO, § 7 Abs. 1 AGG
Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Anhörung des Gegners - Benachteiligung - Sprechstörung - Kommunikationsstärke - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Anhörung des Gegners - Benachteiligung - Sprechstörung - Kommunikationsstärke - Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Benachteiligung eines Bewerbers - Entkräftung durch den Arbeitgeber
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Benachteiligung eines Bewerbers; Anhörung des Prozessgegners; Entkräftung durch den Arbeitgeber
- hensche.de
Diskriminierung: Behinderung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGG § 22; ZPO § 118 Abs. 1
Prozesskostenhilfe; Anhörung des Prozessgegners; Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Benachteiligung eines Bewerbers; Entkräftung durch den Arbeitgeber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Sprechbehinderte Bewerber dürfen nicht wegen "fehlender Kommunikationsstärke" abgelehnt werden
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
PKH - Benachteiligung im Auswahlverfahren wegen "Kommunikationsproblemen" - Sprechbehinderung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Fehlende Kommunikationsstärke als Diskriminierungsgrund
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 20.07.2011 - 5 Ca 1722/11
- LAG Köln, 26.01.2012 - 9 Ta 272/11
Papierfundstellen
- NZA-RR 2012, 216
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung
Auszug aus LAG Köln, 26.01.2012 - 9 Ta 272/11
Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Ersatz von materiellen Schäden nach § 15 Abs. 1 AGG und auf eine nicht nach § 15 Abs. 2 S. 2 AGG eingeschränkte Entschädigung wegen immaterieller Schäden (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - ).Die Beklagte, die auch insoweit die Beweislast hat (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 -), hat vorgetragen, dass sie mit einer Bewerberin die Stelle besetzt hat, die nicht nur "kommunikationsstärker" als der Kläger war, sondern - bis auf die Frage nach Kenntnissen über das Jobcenter/Jobcenter EU-aktiv - bei allen Bewertungspunkten positiv abgeschnitten hatte und die über sehr gute Vorerfahrungen verfügte und damit keiner Einarbeitung bedurfte.
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09
Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das …
Auszug aus LAG Köln, 26.01.2012 - 9 Ta 272/11
Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. BAG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - ).Da aber der Begriff Behinderung im AGG weiterreichend ist als der Behindertenbegriff im SGB IX, schützt dass AGG gleichwohl auch die einfach-behinderten Menschen vor Diskriminierung, also diejenigen, deren Grad der Behinderung unter 50 liegt und die nicht gleichgestellt wurden (vgl. BAG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - ).
- BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers
Auszug aus LAG Köln, 26.01.2012 - 9 Ta 272/11
Mit der Ausschreibung legt der öffentliche Arbeitgeber verbindlich das Anforderungsprofil fest (vgl. BAG, Urteil vom 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - ).