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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 9 Ta 276/07   

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https://dejure.org/2008,10819
LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 9 Ta 276/07 (https://dejure.org/2008,10819)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.01.2008 - 9 Ta 276/07 (https://dejure.org/2008,10819)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 9 Ta 276/07 (https://dejure.org/2008,10819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse; Möglichkeit der Nachholung von fehlenden Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Beschwerdeinstanz

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 b; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 a; ; ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 § 124 Nr. 2
    Unbegründete Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe trotz unvollständiger Unterlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2007 - 2 Ta 134/07

    Spätester Zeitpunkt für die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 9 Ta 276/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (etwa Beschl. v. 19.06.2007 - 2 Ta 134/07 -) können im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nach § 120 Abs. 4 ZPO fehlende Angaben bis spätestens nach Abschluss der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2009 - 1 Ta 17/09

    Pflichten des Prozesskostenhilfeempfängers im Nachverfahren - Anforderungen an

    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG RP, Beschl. v. 19.06.2007 - 2 Ta 134/07 und v. 17.01.2008 - 9 Ta 276/07) können im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nach § 120 Abs. 4 ZPO fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisses im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG RP, Beschl v. 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - 1 Ta 69/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der Angaben und Nachweise zu den

    Nach ständiger Rechtssprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinlandpfalz, Beschluss vom 19.06.2007 - 2 TA 234/07 und vom 17.01.2008 - 9 Ta 276/07) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 1 Ta 43/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der fehlenden Erklärung über die

    Zwar lagen aus Sicht des Arbeitsgerichts zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufhebung des Beschlusses zur Gewährung der Prozesskostenhilfe die Voraussetzungen für eine Aufhebung vor, jedoch können nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG RP, Beschluss vom 19.06.2007 - 2 Ta 234/07 und vom 17.01.2008 - 9 Ta 276/07) fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG RP, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2011 - L 13 AL 5384/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Eine Nachholung der Mitwirkung ist auch noch im Beschwerdeverfahren zulässig (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 Ta 149/10 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 9 Ta 276/07 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. November 2005 - 7 WF 942/05 - juris), weshalb schon aus diesem Grund der Beschluss des SG aufzuheben war.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 60/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der Angaben und Nachweise zu den

    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007, 2 Ta 234/07, vom 17.01.2008, 9 Ta 276/07 und vom 02.04.2009, 1 Ta 43/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.10.2008, 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - 1 Ta 82/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der Angaben zu den persönlichen und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007, 2 Ta 234/07, vom 17.01.2008, 9 Ta 276/07 und vom 02.04.2009, 1 Ta 43/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.10.2008, 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2009 - 1 Ta 49/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Verpflichtung zur Vorlage von Dokumenten nach

    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG R-P, Beschl. v. 19.06.2007 - 2 Ta 234/07 und vom 17.01.2009 - 9 Ta 276/07) fehlende Angaben und Nachweise zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG R-P, Beschl. v. 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 1 Ta 42/09

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - fehlender Nachweis über Gehalt des Ehegatten

    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG RP, Beschluss vom 19.06.2007 - 2 Ta 234/07 und vom 17.01.2008 - 9 Ta 276/07) fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG RP, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
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