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   LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20   

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LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20 (https://dejure.org/2020,9786)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.04.2020 - 9 Ta 38/20 (https://dejure.org/2020,9786)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. April 2020 - 9 Ta 38/20 (https://dejure.org/2020,9786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    PKH: Kein Antrag auf Aufhebung der Beiordnung wenn mit Anwalt unzufrieden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 495
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92

    ANWALTSWECHSEL PROZEßKOSTENHILFE NICHT MUTWILLIG

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    Die Auffassung des Arbeitsgerichts, dass keiner Partei gegen ihren Willen ein Rechtsanwalt aufgezwungen werden dürfe (so auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2001 - 8 PKH 10/00 -, Rn. 1, juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 8/92 -, Rn. 7, juris ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, Rn. 7, juris), lässt sich aus § 121 ZPO nicht ableiten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 9 WF 232/00 -, Rn. 8 - 9, juris) und steht nicht in Einklang mit § 48 Abs. 2 BRAO, wonach nur der Rechtsanwalt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Aufhebung seiner Beiordnung beantragen kann (Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 38).

    Es ist auch nicht zu befürchten, dass ein beigeordneter Anwalt, der selbst keinen Aufhebungsantrag stellt, die Partei an seiner Beiordnung festhalten könnte (so aber OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 8/92 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Nürnberg, 13.01.2003 - 4 W 66/03

    Zur Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und Beiordnung eines anderen

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    Die Auffassung des Arbeitsgerichts, dass keiner Partei gegen ihren Willen ein Rechtsanwalt aufgezwungen werden dürfe (so auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2001 - 8 PKH 10/00 -, Rn. 1, juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 8/92 -, Rn. 7, juris ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, Rn. 7, juris), lässt sich aus § 121 ZPO nicht ableiten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 9 WF 232/00 -, Rn. 8 - 9, juris) und steht nicht in Einklang mit § 48 Abs. 2 BRAO, wonach nur der Rechtsanwalt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Aufhebung seiner Beiordnung beantragen kann (Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 38).

    Zwar befasst sich § 48 BRAO mit der Beiordnung und ihrer Aufhebung aus der Sicht des Anwalts, so dass sich dieser auf den Rechtsanwalt zugeschnittenen Vorschrift keine zwingenden Rückschlüsse auf das Antragsrecht der Partei entnehmen lassen (insoweit zutreffend OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, Rn. 11, juris).

  • OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 15 WF 361/02

    Aufhebung der Beiordnung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    Auch wenn ein Rechtsanwalt gegen die Ablehnung seiner Beiordnung kein eigenes Beschwerderecht hat, wird er durch die Aufhebung einer bereits erfolgten Beiordnung, die er nicht selbst beantragt hatte, beschwert, weil dadurch durch die zwischen ihm und dem Staat entstandenen verfahrens- und berufsrechtlichen Beziehungen beendet werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. März 1996 - 2 WF 31/96 -, Rn. 5 - 6, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2003 - 15 WF 361/02 -, Rn. 1, juris; MüKoZPO/Wache, 5. Aufl. 2016, § 127 ZPO, Rn. 26).

    Bereits begründete Ansprüche des zunächst beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse werden durch eine Aufhebungsentscheidung nicht verkürzt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2003 - 15 WF 361/02 -, Rn. 4, juris).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2001 - 9 WF 232/00

    Zur Aufhebung der Beiordnung und Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    Die Auffassung des Arbeitsgerichts, dass keiner Partei gegen ihren Willen ein Rechtsanwalt aufgezwungen werden dürfe (so auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2001 - 8 PKH 10/00 -, Rn. 1, juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 8/92 -, Rn. 7, juris ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, Rn. 7, juris), lässt sich aus § 121 ZPO nicht ableiten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 9 WF 232/00 -, Rn. 8 - 9, juris) und steht nicht in Einklang mit § 48 Abs. 2 BRAO, wonach nur der Rechtsanwalt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Aufhebung seiner Beiordnung beantragen kann (Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 38).

    (2) Die Partei kann, wie der Kläger es auch getan hat, ihr Ziel einer Beendigung des Mandatsverhältnisses hingegen problemlos durch Widerruf der Prozessvollmacht und Kündigung des Anwaltsvertrags erreichen (vgl. (OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 9 WF 232/00 -, Rn. 9, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 10 WF 61/03 -, FamRZ 2003, 1938), ohne dass sie dabei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterliegen würde.

  • OLG Zweibrücken, 13.07.1998 - 5 WF 60/98

    Vergütung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach den Vergütungsvorschriften eines

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    a) Nach zutreffender Auffassung kann eine Partei selbst nicht die Aufhebung einer Anwaltsbeiordnung verlangen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 1998 - 5 WF 60/98 -, Rn. 8, juris; Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 38; offengelassen von BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - IV ZR 259/08 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 29.05.1951 - IV ZR 83/50

    Unterbrechung des Verfahrens. Armenanwalt

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    Weder begründet die Beiordnung ein Mandatsverhältnis (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1973 - IV ZB 98/72 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 29. Mai 1951 - IV ZR 83/50 -, BGHZ 2, 227-229, Rn. 6; Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 13), noch führt ihre Aufhebung zur Beendigung des Anwaltsvertrages.
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96

    Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    Auch wenn ein Rechtsanwalt gegen die Ablehnung seiner Beiordnung kein eigenes Beschwerderecht hat, wird er durch die Aufhebung einer bereits erfolgten Beiordnung, die er nicht selbst beantragt hatte, beschwert, weil dadurch durch die zwischen ihm und dem Staat entstandenen verfahrens- und berufsrechtlichen Beziehungen beendet werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. März 1996 - 2 WF 31/96 -, Rn. 5 - 6, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2003 - 15 WF 361/02 -, Rn. 1, juris; MüKoZPO/Wache, 5. Aufl. 2016, § 127 ZPO, Rn. 26).
  • KG, 06.12.1983 - 1 WF 4843/83
    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    An dieser Situation ändert sich durch die Aufhebung lediglich der Beiordnung bei Fortbestand der Prozesskostenhilfebewilligung nichts (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 1 WF 4843/83 -, MDR 1984, 410; Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 122 ZPO, Rn. 11; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 24. Aufl. 2019, § 45 RVG, Rn. 73).
  • OLG Rostock, 07.05.2003 - 10 WF 61/03

    Möglichkeit einer Partei zur Entziehung der Vollmacht eines beigeordneten

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    (2) Die Partei kann, wie der Kläger es auch getan hat, ihr Ziel einer Beendigung des Mandatsverhältnisses hingegen problemlos durch Widerruf der Prozessvollmacht und Kündigung des Anwaltsvertrags erreichen (vgl. (OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 9 WF 232/00 -, Rn. 9, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 10 WF 61/03 -, FamRZ 2003, 1938), ohne dass sie dabei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterliegen würde.
  • BVerwG, 09.08.2001 - 8 PKH 10.00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
    Die Auffassung des Arbeitsgerichts, dass keiner Partei gegen ihren Willen ein Rechtsanwalt aufgezwungen werden dürfe (so auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2001 - 8 PKH 10/00 -, Rn. 1, juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 8/92 -, Rn. 7, juris ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, Rn. 7, juris), lässt sich aus § 121 ZPO nicht ableiten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 9 WF 232/00 -, Rn. 8 - 9, juris) und steht nicht in Einklang mit § 48 Abs. 2 BRAO, wonach nur der Rechtsanwalt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Aufhebung seiner Beiordnung beantragen kann (Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 38).
  • BGH, 23.02.1973 - IV ZB 98/72

    Beiordnung eines Rechtsanwalts - Vollmachterteilung - Bevollmächtigung -

  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen fehlenden Vertrauens

  • LAG Köln, 30.04.2019 - 1 Ta 17/19

    Unbeschränkte Beiordnung; Vertretungspflicht im Nachprüfungsverfahren; Aufhebung

  • OLG Naumburg, 14.09.2006 - 14 WF 150/06

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung zur Entlassung eines beigeordneten

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