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   LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18   

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LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18 (https://dejure.org/2019,21450)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18 (https://dejure.org/2019,21450)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 9 TaBV 125/18 (https://dejure.org/2019,21450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Internal Investigations - Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von Arbeitnehmer-E-Mails an private Ermittler - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats - Löschung mitbestimmungswidrig erhobener Daten und Vernichtung darauf basierender Dokumente - ...

  • IWW

    § 87 (1) Nr. 6 BetrVG, § ... 32 BDSG, § 87 Abs. 1Nr. 6 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 75 Abs. 2 BetrVG, Art. 4 Nr. 2 DSGVO, Art. 6 DSGVO, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG, § 87Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 32 Abs. 3 BDSG, § 26 Abs. 6 BDSG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 26 Abs. 1 BDSG, § 26 Abs. 3 Satz 1 BDSG, § 9 Abs. 1 DSGVO, § 888 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 77 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 371 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 416 ZPO, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 286 ZPO, § 88 TKG, § 3 Nr. 6. und 10 TKG, § 87 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, §§ 133, 157 BGB, § 890 Abs. 1, 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6
    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Einsichtnahme in die E-Mail-Korrespondenz von nicht leitenden Arbeitnehmern

  • rechtsportal.de

    Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von Arbeitnehmer-E-Mails an private Ermittler; Beseitigungsanspruch des Betriebsrats; Löschung mitbestimmungswidrig erhobener Daten und Vernichtung darauf basierender Dokumente; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Interne Ermittlungen: bei E-Mail-Auswertung bestimmt der Betriebsrat mit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zugriffsbefugnis des Arbeitgebers auf E-Mails

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zugriff des Arbeitgebers auf E-Mails

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    Nur so können der Arbeitgeber und im Streitfall das Arbeitsgericht prüfen, ob die Voraussetzungen einer Auskunftspflicht sowie eines damit korrespondierenden Auskunftsanspruchs vorliegen (BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 -, Rn. 12, 13 juris).

    Dies bedeutet: Die Ausübung von Beteiligungsrechten ist datenschutzrechtlich nicht von vornherein unzulässig, weil sie mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht; jedoch müssen die Betriebsparteien die Anforderungen des Datenschutzes beachten (BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 -, Rn. 23, juris).

    In jedem Fall gilt: Ist eine Datenverarbeitung nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässig, ist das Recht des von der Datenverarbeitung betroffenen Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt (BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 -, Rn. 51, juris).

    Die Verarbeitung dient dazu, sich aus dem Gesetz ergebende Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten zu erfüllen (vgl. BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 -, Rn. 34, juris).

    Damit ist zugleich die von § 32 Abs. Abs. 1 Satz 1 BDSG aF., § 26 Abs. 3 Satz 1 BDSG verlangte Erforderlichkeit der Datenverarbeitung gegeben (BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 -, Rn. 41, juris).

    Die Erfüllung der dem Betriebsrat von Gesetzes wegen zugewiesenen Aufgaben ist nicht von einer vorherigen Einwilligung der Arbeitnehmer abhängig und steht nach der betriebsverfassungsrechtlichen Konzeption nicht zu deren Disposition (BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 -, Rn. 21, juris).

    Mit der Eigenständigkeit des Betriebsrats sind Kontrollrechte und Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers hinsichtlich der Ausübung des Betriebsratsamtes nicht vereinbar (BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 -, Rn. 47, juris; BAG, Beschluss vom 11. November 1997 - 1 ABR 21/97 -, BAGE 87, 64-83, Rn. 36).

    Lediglich bei der Geltendmachung eines auf sensitive Daten gerichteten Auskunftsbegehrens hat der Betriebsrat das Vorhalten von Maßnahmen darzulegen, welche die berechtigten Interessen der betroffenen Arbeitnehmer wahren (BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 -, Rn. 47, juris).

  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

    Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    (1.1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es für ein Beweisverwertungsverbot vielmehr auf die Frage an, ob ein Eingriff in das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt und ob dieser Eingriff zulässig ist (BAG, Urteil vom 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 -, Rn. 27, juris).

    Die Bestimmungen des Datenschutzes konkretisieren und aktualisieren insoweit für den Einzelnen den Schutz seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BAG, Urteil vom 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 -, Rn. 29, juris).

    Ein Verwertungsverbot scheidet von vornherein aus (BAG, Urteil vom 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 -, Rn. 30, juris).

    Der Arbeitgeber darf deshalb grundsätzlich sowohl für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses als auch für die Vorbereitungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kontrollieren, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt, und zu diesem Zweck Daten erheben, verarbeiten oder nutzen (BAG, Urteil vom 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 -, Rn. 35, juris).

    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Verwertung eines gewonnenen Beweismittels durch das Gericht einen ungerechtfertigten Grundrechtseingriff darstellen würde bzw. auf Grund einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht zu unterlassen wäre, und deshalb ein Verwertungsverbot zwingend geboten ist (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 14, 15; BAG, Urteil vom 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 -, Rn. 27, 28, juris).

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    Weder die Zivilprozessordnung noch das Arbeitsgerichtsgesetz enthalten Bestimmungen, welche die Verwertbarkeit von Erkenntnissen oder Beweismitteln einschränken, die eine Arbeitsvertragspartei rechtswidrig erlangt hat (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 14).

    Ist eine Maßnahme nach den Vorschriften des Datenschutzrechts zulässig, liegt demnach keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 15).

    In diesem Rahmen ist er auch berechtigt, Daten zur Vorbereitung einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer an Dritte weiterzuleiten (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 22).

    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Verwertung eines gewonnenen Beweismittels durch das Gericht einen ungerechtfertigten Grundrechtseingriff darstellen würde bzw. auf Grund einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht zu unterlassen wäre, und deshalb ein Verwertungsverbot zwingend geboten ist (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 14, 15; BAG, Urteil vom 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 -, Rn. 27, 28, juris).

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    Nach beiden Normen werden die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten, zu denen insbesondere die Betriebsräte gehören (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 28, juris) durch die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nicht berührt.

    und § 26 Abs. 1 BDSG zulässige Form der Datennutzung (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 28, juris).

    Dies gilt unabhängig davon, ob man den Betriebsrat als Teil der verantwortlichen Stelle (so BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 28, juris; ErfK/Kania, 19. Aufl. 2019, BetrVG § 80 Rn. 22) oder als Verantwortlichen iSd. Art. 4 Nr. 7 DGSVO (so Fitting, 29. Aufl. 2018, § 80 BetrVG, Rn. 58) ansieht.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können sich weder Arbeitgeber noch Betriebsrat in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten auf eine angebliche Verletzung individueller Rechtspositionen der einzelnen Arbeitnehmer berufen (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 29, juris ; BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 -, BAGE 140, 350-361, Rn. 50; BAG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 -, BAGE 82, 36-47, Rn. 46).

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    Gleiches gilt in den Fällen, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, Rn. 45, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10 -, Rn. 12, juris).

    In anderen Fällen ergibt sich ein Beweisverwertungsverbot erst nach einer Abwägung zwischen dem durch den Gesetzesverstoß bewirkten Eingriff in die Rechtsstellung des Betroffenen und den Strafverfolgungsinteressen des Staates (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, Rn. 47, juris).

    So hat das Bundesverfassungsgericht etwa die Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute nicht beanstandet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, juris).

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    Den davon ausgehenden Gefährdungen des Persönlichkeitsrechts von Arbeitnehmern soll das Mitbestimmungsrecht entgegenwirken (BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -, BAGE 157, 220-229, Rn. 21).

    Vielmehr genügt es zur Auslösung des Mitbestimmungstatbestands, dass die E-Mails, wie hier, einer Speicherung und Zugriffsmöglichkeit zugeführt worden waren und die Arbeitgeberin auf sie zugegriffen hat (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -, BAGE 157, 220-229, Rn. 41).

    Dieser Anspruch setzt keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers iSd. § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (BAG, Beschluss vom13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -, BAGE 157, 220-229, Rn. 35; BAG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 -, Rn. 19, juris; grundlegend BAG, Beschluss vom 03. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, BAGE 76, 364-381).

  • ArbG Köln, 26.06.2018 - 16 BV 327/17
    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.06.2018, Az. 16 BV 327/17, teilweise abgeändert.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.06.2018, Az. 16 BV 327/17, abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

    Der Betriebsrat beantragt, die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.06.2018,Az. 16 BV 327/17, zurückzuweisen.

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich dann als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn auch Sachverhalte fallen können, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 -, Rn. 74, juris; BAG, Beschluss vom 22. Juni 2005- 10 ABR 34/04 -, Rn. 36, juris; BAG, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 -, BAGE 106, 188-203, Rn. 27; BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, BAGE 76, 364-381, Rn. 46).

    Dieser Anspruch setzt keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers iSd. § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (BAG, Beschluss vom13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -, BAGE 157, 220-229, Rn. 35; BAG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 -, Rn. 19, juris; grundlegend BAG, Beschluss vom 03. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, BAGE 76, 364-381).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    (1.2.2) Der Bundesgerichtshof macht ein Verwertungsverbot rechtswidrig erlangter Beweismittel ebenfalls von dem Ergebnis der Abwägung zwischen den Rechten des Betroffenen auf der einen und den für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interessen auf der anderen Seite abhängig (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17 -, BGHZ 218, 348-377, Rn. 29).

    Aus ihnen folge die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17 -, BGHZ 218, 348-377, Rn. 29).

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
    Auf ein Verschulden kommt es nicht an (BAG, Beschluss vom 29. April 2004- 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 135; BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 -, Rn. 39, juris).

    4.) Der Antrag zu 4. ist gleichfalls begründet und rechtfertigt sich aus § 890 Abs. 1 und 2 ZPO, wobei die Höhe des Ordnungsgeldes, wie der Antrag berücksichtigt, in entsprechender Anwendung der spezialgesetzlichen Vorschrift des § 23 Abs. 3 BetrVG auf 10.000,00 EUR beschränkt ist (vgl. BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 138).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

  • LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18

    Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

  • LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 15 Sa 1463/09

    Löschung eines E-Mail-Accounts; keine wirksame Kündigung

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

  • EGMR, 05.09.2017 - 61496/08

    Überwachung privater Chatnachrichten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 21 Sa 48/17

    Verwertung von Zufallsfunden - Verwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • LAG München, 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einem Verhaltenskodex

  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

  • BGH, 15.10.2013 - X ZR 41/11

    Patentnichtigkeitssache: Neuheitsschädlichkeit einer technischen Information im

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Juli 2019 - 9 TaBV 125/18 - teilweise aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 25.10.2019 - 9 TaBV 125/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35434
LAG Köln, 25.10.2019 - 9 TaBV 125/18 (https://dejure.org/2019,35434)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.10.2019 - 9 TaBV 125/18 (https://dejure.org/2019,35434)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 9 TaBV 125/18 (https://dejure.org/2019,35434)
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