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   LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07   

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https://dejure.org/2007,5211
LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07 (https://dejure.org/2007,5211)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07 (https://dejure.org/2007,5211)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2007 - 9 TaBV 41/07 (https://dejure.org/2007,5211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 19, 14 Abs. 1 BetrVG, 3 Nr. 11, 12 Abs. 1 WO
    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer in einer Verkaufsstelle durchgeführten Betriebsratswahl; Notwendigkeit des Aufstellens von Wandschirmen, Trennwänden o. ä. im Wahlraum; Folgen des Fehlens eines überwachbaren Nebenraumes; Anforderungen an die Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats beim ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 19, 14 Abs. 1 BetrVG, 3 Nr. 11, 12 Abs. 1 WO
    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens - keine Angaben zum Ort der Stimmabgabe im Wahlausschreiben bei Verlaufsstelle mit mehreren Räumen - fehlende Vorkehrungen zur unbeobachteten Stimmabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Brandenburg, 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verstoß gegen eine "Muss-Vorschrift"; Verstoß

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07
    Werden diese Vorschriften beachtet, kann auch an mehreren Orten und zu unterschiedlichen Zeiten gewählt werden (ebenso LAG Brandenburg, Beschluss v. 27.11.1998, NZA-RR 1999, S. 418 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2016 - 9 TaBV 85/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Betriebsratswahl; Anfechtung; geheime Wahl;

    Diese Regelungen sollen eine geheime Wahl gewährleisten (BAG v. 12.06.2013 - 7 ABR 77/11, juris; LAG Düsseldorf v. 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07, juris).

    Entscheidend ist, dass die Wähler den Wahlzettel unbeobachtet kennzeichnen können (LAG Düsseldorf v. 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07, juris; Fitting § 12 WO Rz. 1; Richardi, § 12 WO Rz. 2; Däubler/Homburg, § 12 WO Rz. 1; GK-Kreutz/Jakobs § 12 WO Rz. 1).

  • ArbG Solingen, 16.06.2016 - 3 BV 28/15

    Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Verstoß gegen

    Zwingende Wahlvorschriften, auch die der Wahlordnung, sind nach der Rechtsprechung des BAG�s regelmäßig wesentliche Wahlvorschriften gemäß § 19 Abs. BetrVG (vgl. LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07).

    Nach der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf sind, wenn nicht in einem überwachbaren Nebenraum gewählt wird, Wandschirme, Trennwände oder Ähnliches im Wahlraum aufzustellen (LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07; Fitting § 12 WO 2001 Rn. Nr. 1).

  • VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13

    Verletzung des Wahlgeheimnisses bei einer Kommunalwahl

    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn bei der Wahl beobachtet werden konnte, ob der Wahlberechtigte den Stimmzettel veränderte (schrieb, strich oder kreuzte) oder ob er ihn unverändert in den Wahlumschlag steckte (VGH Bad.-Württ., Urt. v.08.04.1968, a.a.O., 160; vgl. auch Kunze/Merk/Quecke, Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl. § 17 Rn. 4; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07 - unter Hinweis auf OVG NRW, Beschl. v. 22.10.1979 zu § 16 LPVG NW; s. auch Hess. VGH, Fachsenat für Personalvertretungssachen, Beschl. v. 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 - zu § 16 Abs. 1 bis 3 WO-HPVG).
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