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   LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10   

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LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10 (https://dejure.org/2011,8997)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10 (https://dejure.org/2011,8997)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 9 TaBV 65/10 (https://dejure.org/2011,8997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl, Prüfungspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 19 BetrVG, § 7 Abs. 2 S. 2 WO
    Anfechtung einer Betriebsratswahl, Prüfungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des Wahlvorstands und zurechenbarer Kenntnis des Wahlvorstandsvorsitzenden

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 19 BetrVG, § 7 Abs. 2 S. 2 WO
    Anfechtung einer Betriebsratswahl, Prüfungspflicht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des Wahlvorstands und zurechenbarer Kenntnis des Wahlvorstandsvorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    Eine Wahlvorschlagsliste ist ungültig, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 - BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 21.01.2009 (7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 23) einen Fall zu beurteilen gehabt, in dem ebenfalls eine bereits mit Stützunterschriften versehene Vorschlagsliste nachträglich um einen Wahlbewerber ergänzt worden ist.

    aa) Bei der Prüfungspflicht des Wahlvorstands nach § 7 Abs. 2 S. 2 WO handelt es sich um eine wesentliche Wahlverfahrensvorschrift i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG bedeutet unverzüglich im Sinne des § 7 Abs. 2 S. 2 WO ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Andererseits kann auch die noch innerhalb der zweitägigen Frist erfolgende Prüfung des Wahlvorschlags und Unterrichtung des Listenvertreters nicht als "unverzüglich i.S.d. Vorschrift anzusehen sein (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Vorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es den Einreichern der Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Das entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Zu diesen kann auch ein ungewöhnliches äußeres Erscheinungsbild des Wahlvorschlags zählen, etwa Radierungen, Streichungen oder Zusätze (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 25).

    Die Pflicht aus § 7 Abs. 2 Satz 2 WO ist nicht auf eine kursorische, d.h. oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste beschränkt, sondern hat stets mit der gebotenen Sorgfalt zu erfolgen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 27).

    Bei Auffälligkeiten hat der Wahlvorstand diese durch eine Rückfrage bei dem Listenvertreter aufzuklären und vorsorglich auf die mögliche Ungültigkeit der Vorschlagsliste hinzuweisen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 27).

    Entscheidend ist insoweit, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87 - NZA 1989, 360; 19.10.2004 - 7 ABR 5/04 - EzA Nr. 4 zu § 19 BetrVG 2001; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass grundsätzlich alle Unterschriften den gesamten Wahlvorschlag decken müssen, da es sich um einen gemeinsamen Vorschlag aller handelt, die ihn unterzeichnet haben (vgl. nur BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116 ff. Rn 13).

    aa) Bei der Prüfungspflicht des Wahlvorstands nach § 7 Abs. 2 S. 2 WO handelt es sich um eine wesentliche Wahlverfahrensvorschrift i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG bedeutet unverzüglich im Sinne des § 7 Abs. 2 S. 2 WO ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Andererseits kann auch die noch innerhalb der zweitägigen Frist erfolgende Prüfung des Wahlvorschlags und Unterrichtung des Listenvertreters nicht als "unverzüglich i.S.d. Vorschrift anzusehen sein (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Vorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es den Einreichern der Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Das entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Entscheidend ist insoweit, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87 - NZA 1989, 360; 19.10.2004 - 7 ABR 5/04 - EzA Nr. 4 zu § 19 BetrVG 2001; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    Anders als die vom Gesetzestext sprachlich gedeckte Auslegung fordert die Analogie, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt (BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03 - NZA 2005, 420; BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - NZA 2010, 353).

    Hat sich der Gesetzgeber bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift hinwegzusetzen (BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03 - ZTR 2004, 633; BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - NZA 2010, 353).

    Das BetrVG regelt die Befugnisse des Wahlvorstands nur unvollständig (BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - NZA 2010, 353).

    Auch in weiteren Bereichen, in denen die Regelungen zum Wahlvorstand lückenhaft sind, wird auf das BetrVG zur Lückenfüllung herangezogen (vgl. nur BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - NZA 2010, 353).

  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    Das Anfechtungsrecht steht jedem einzelnen Arbeitnehmer als subjektive Rechtsposition und nicht nur der Gruppe von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern gemeinschaftlich zu (BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - NZA 1990, 115).

    Es dient damit nur dazu sicherzustellen, dass die Wahlanfechtung des einzelnen Arbeitnehmers wirklich ernst zu nehmen ist und der Fortbestand des gewählten Betriebsrats nicht durch eine querulatorische Wahlanfechtung unnötig in der Schwebe gehalten wird (BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - NZA 1990, 115).

    Der Antragsteller muss allerdings ein eigenes subjektives Rechtsschutzinteresse an der gerichtlichen Unwirksamkeitserklärung der angefochtenen Betriebsratswahl haben (BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - NZA 1990, 115).

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05

    Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beachtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    Aufgrund einer einmaligen Vernehmung einer Partei besteht etwa keine Möglichkeit einer vergleichenden intraindividuellen Analyse verschiedener Aussagereaktionen derselben Partei (vgl. OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05 - FamRZ 2007, 225).

    Das Gericht kann bei der Würdigung derartiger Aussagen darauf verwiesen sein, auch auf andere Umstände als die Analyse des Aussageinhalts abzustellen, etwa auf die Neutralität oder anderweit erkennbare Objektivität einer Aussageperson mit ausreichender Beobachtungsfähigkeit und ausreichender Erinnerungskritik (OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05 - FamRZ 2007, 225).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    Bei der Glaubhaftigkeit einer spezifischen Aussage ist nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie von der sog. Nullhypothese auszugehen (vgl. dazu BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 3. Aufl. 2007, S. 72 ff.; vgl. auch Wendler/Hoffmann, Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren, 2009, S. 90 ff.).

    Das Auftreten dieser sog. Realkennzeichen oder Glaubwürdigkeitskriterien in einer Aussage gilt als Hinweis auf die Glaubhaftigkeit der Angaben (vgl. BGH 30.07.1999 a.a.O.; LAG München, 09.11.1988 - 5 Sa 292/88 - NZA 1989, 597, Rn. 28; Bender/Nack/Treuer S. 72 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    Dies bedeutet, dass im Ansatz davon auszugehen ist, dass die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97 - NJW-RR 1998, 789).

    Bei Aussagen in Zivilprozessen ist allerdings häufig der Umfang des Aussagematerials nicht ausreichend, um aussagepsychologische Methoden der Aussageinhaltsanalyse in ausreichendem Maße ansetzen zu können (vgl. dazu OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97 - NJW-RR 1998, 789).

  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    Eine Wahlvorschlagsliste ist ungültig, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 - BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 15.12.1972 (1 ABR 8/72 - AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972) die Ansicht vertreten, dass es sich bei einer nachträglichen Änderung eines Wahlvorschlags nicht mehr um einen Wahlvorschlag i.S.d. BetrVG handele.

  • ArbG Düsseldorf, 28.07.2010 - 4 BV 80/10

    Zurechnung eines Fehlverhaltens eines Wahlvorstandsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    1.Die Beschwerde der Beteiligen zu 4. und 5. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.07.2010, Az.: 4 BV 80/10, wird zurückgewiesen.

    1.Der Beschluss des ArbG Düsseldorf vom 28.07.2010 - 4 BV 80/10 - wird abgeändert:.

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
    Es bedarf nicht der ausdrücklichen Bezeichnung als Anschlussbeschwerde (BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05 - BAG; 10.03.2009 - 1 ABR 74/07 - NZA 2009, 632).

    Nach Auffassung des BAG ist die Anschließung an die Beschwerde eines Beteiligten gemäß § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO i.V.m. § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG nur bis zum Ablauf der den übrigen Beteiligten gesetzten Frist zur Beschwerdeerwiderung zulässig (BAG; 10.03.2009 - 1 ABR 74/07; so auch Busemann in: Schwab/Weth, § 89 ArbGG, Rn. 42; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, § 89 ArbGG, Rn. 37).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03

    Eingruppierung eines Lehrers mit 2. Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

  • LAG München, 09.11.1988 - 5 Sa 292/88

    Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 516/82
  • BAG, 02.12.1960 - 1 ABR 20/59

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Motivirrtümern - Einmischung von

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 26/09

    Anschlussbeschwerde

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Die Rechtsbeschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2011 - 9 TaBV 65/10 - werden zurückgewiesen.
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Zugang Einwurfeinschreiben

    Ob eine spezifische Aussage glaubhaft ist, richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie von der sog. Nullhypothese (vgl. LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10).
  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

    Ob eine spezifische Aussage glaubhaft ist, richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie von der sog. Nullhypothese (vgl. dazu BGH 30.07.1999 - 1 StR 618/98, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 9; LAG E. 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10 - Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht 3. Aufl. Seite 72 ff.; vgl. auch Wendler/Hoffmann, Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren S. 90 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.2012 - 3 TaBV 7/11

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Widerruf der Zustimmung zur

    Er ist ungültig, wenn er ohne das Einverständnis der ihn unterstützenden Unterzeichner geändert wird (vgl. zur Betriebsratswahl: BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 = NZA 2006, 116 zu II. 1. a) der Gründe; BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 = AP § 14 BetrVG 1972 Nr. 1; GK-Kreutz, § 14 BetrVG Rn. 71; Fitting u. a., 25. Aufl. 2010, § 6 WO Rn. 10; DKK-Schneider, aaO, § 6 WO Rn. 34; Richardi-Thüsing, aaO, § 6 WO 2001 Rn. 12; LAG Hamburg 02. April 2001 - 27 GaBV 2/01 = juris; LAG Düsseldorf 14. Januar 2011 - 9 TaBV 65/10 Rn. 69 = juris).
  • ArbG Essen, 29.08.2022 - 6 Ca 714/22
    Ob eine spezifische Aussage glaubhaft ist, richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie von der sog. Nullhypothese (vgl. LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10).

    Das Gericht kann bei der Würdigung derartiger Aussagen darauf verwiesen sein, auch auf andere Umstände als die Analyse des Aussageinhalts abzustellen, etwa auf die Neutralität oder anderweit erkennbare Objektivität einer Aussageperson mit ausreichender Beobachtungsfähigkeit und ausreichender Erinnerungskritik (OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05 - FamRZ 2007, 225; LAG Düsseldorf, 14. Januar 2011 - 9 TaBV 65/10 -, Rn. 80 - 81, juris).

  • ArbG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14 Ca 5613/18

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer

    Ob eine spezifische Aussage glaubhaft ist, richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie von der sog. Nullhypothese (vgl. LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10).
  • LAG Hamm, 15.03.2016 - 7 TaBV 63/15
    Diesen Aspekt hat auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der vom Beteiligten zu 4. herangezogenen Entscheidung vom 14.11.2011, 9 TaBV 65/10, juris, Rdnr. 65 betrachtet, indem es höchste Anforderungen an den Verlust der Anfechtungsberechtigung gestellt hat.
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