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   KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06   

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https://dejure.org/2007,10091
KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06 (https://dejure.org/2007,10091)
KG, Entscheidung vom 27.04.2007 - 9 U 100/06 (https://dejure.org/2007,10091)
KG, Entscheidung vom 27. April 2007 - 9 U 100/06 (https://dejure.org/2007,10091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verlinkung bei Auslegung einer Online-Äußerung unbeachtlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verlinkung bei Auslegung einer Online-Äußerung unbeachtlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 369
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 556/85

    Meinungsfreiheit - Unrichtige Tatsachenbehauptung - Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
    Wird bei der Zusammenfassung hingegen dem Autor eine Äußerung zugeschrieben, die er nicht getan hat, steht ihm ein Unterlassungsanspruch zu, denn Äußerungen, die jemanden in den Mund gelegt werden, die dieser nicht getan hat, sind nicht durch Art. 5 Absatz 1 GG geschützt, so dass auch ein schützenswertes Interesse an der "Verkürzung" dergestalt, dass eine Äußerung eines Dritten behauptet wird, die dieser nicht gemacht hat, nicht besteht (vgl. BVerfG NJW 1989, 1789; vgl. OLG Hamburg NJW 1987, 1416).

    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.10.1988 - 1 BvR 556/85 (NJW 1989, 1789) auf den vorliegenden Fall anzuwenden, denn das BVerfG stellt ausdrücklich klar, dass es nicht entscheidend darauf ankommt, ob die Äußerung des Dritten mehrdeutig oder eindeutig ist.

  • BGH, 09.11.1965 - VI ZR 276/64

    Kennzeichnung einer Person und eines literarischen Werkes in Nachschlagewerken -

    Auszug aus KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
    Werden bei einer zusammenfassenden Darstellung wichtige Informationen ausgespart, mag diese Auswahl vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein (vgl. BVerfG NJW 1994, 1781; BGH NJW 1966, 245).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

    Auszug aus KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
    Es handelt sich bei dem beanstandeten Text um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die als solche nicht von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt ist (ständige Rspr. des BVerfG und des BGH, vgl. nur BVerfG NJW-RR 2006, 1130; BGH NJW 1982, 2246).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
    Im einen wie im anderen Fall besteht kein schützenswertes Interesse der Presse, wenn nicht offengelegt wird, dass es sich um eine eigene Bewertung der Äußerung eines Dritten handelt (NJW 1980, 2072; nachfolgend BGH NJW 1982, 635; vgl. auch BGH NJW 1998, 1391).
  • BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und

    Auszug aus KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
    Es handelt sich bei dem beanstandeten Text um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die als solche nicht von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt ist (ständige Rspr. des BVerfG und des BGH, vgl. nur BVerfG NJW-RR 2006, 1130; BGH NJW 1982, 2246).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
    Werden bei einer zusammenfassenden Darstellung wichtige Informationen ausgespart, mag diese Auswahl vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein (vgl. BVerfG NJW 1994, 1781; BGH NJW 1966, 245).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

    Auszug aus KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
    Im einen wie im anderen Fall besteht kein schützenswertes Interesse der Presse, wenn nicht offengelegt wird, dass es sich um eine eigene Bewertung der Äußerung eines Dritten handelt (NJW 1980, 2072; nachfolgend BGH NJW 1982, 635; vgl. auch BGH NJW 1998, 1391).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der

    Auszug aus KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
    Im einen wie im anderen Fall besteht kein schützenswertes Interesse der Presse, wenn nicht offengelegt wird, dass es sich um eine eigene Bewertung der Äußerung eines Dritten handelt (NJW 1980, 2072; nachfolgend BGH NJW 1982, 635; vgl. auch BGH NJW 1998, 1391).
  • OLG Hamburg, 11.04.1985 - 3 U 249/84

    Unterlassungsanspruch; Verbreitung eines Buches; Sozialer Geltungsbereich

    Auszug aus KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
    Wird bei der Zusammenfassung hingegen dem Autor eine Äußerung zugeschrieben, die er nicht getan hat, steht ihm ein Unterlassungsanspruch zu, denn Äußerungen, die jemanden in den Mund gelegt werden, die dieser nicht getan hat, sind nicht durch Art. 5 Absatz 1 GG geschützt, so dass auch ein schützenswertes Interesse an der "Verkürzung" dergestalt, dass eine Äußerung eines Dritten behauptet wird, die dieser nicht gemacht hat, nicht besteht (vgl. BVerfG NJW 1989, 1789; vgl. OLG Hamburg NJW 1987, 1416).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10

    Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines

    Denn es ist davon auszugehen, dass ein zumindest nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Internet-Nutzer den link "mehr" nicht anklickt, weil er an weitergehenden Informationen nicht interessiert ist und auch nicht unbedingt vermuten kann, dass sich hinter dem link die Mitteilung über den weiteren Verlauf des Vorgangs verbirgt (ähnlich KG Berlin Urteil vom 27.04.07, 9 U 100/06, AfP 07, 370, 371 für den Fall, dass ein aufklärender Hinweis in einem link erfolgt).
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