Rechtsprechung
   OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3578
OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11 Bau (https://dejure.org/2011,3578)
OLG München, Entscheidung vom 16.08.2011 - 9 U 1027/11 Bau (https://dejure.org/2011,3578)
OLG München, Entscheidung vom 16. August 2011 - 9 U 1027/11 Bau (https://dejure.org/2011,3578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines restlichen Werklohnanspruchs des Unternehmers bei Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch des Bestellers; Schutz der Gegenstände vor Beschädigungen durch den Besteller bzgl. des fertig gestellten Hauptgebäudes samt Vorleistungen anderer Unternehmer; ...

  • baurechtsiegen.de

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Bauherrn bei Drittschadensliquidation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Drittschadensliquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drittschadensliquidation durch Aufrechnung des Bauherrn

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aufrechnung mit Kosten des selbständigen Beweisverfahrens! (IBR 2011, 1326)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Drittschadensliquidation am Bau: Bauherr kann mit Schaden des Dachdeckers gegenüber dem Fassadenbauer aufrechnen! (IBR 2011, 576)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3375
  • NZBau 2012, 38
  • BauR 2011, 1865
  • BauR 2012, 91
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 18.09.2003 - 11 U 11/03

    Werklieferungsvertrag über ein maßgefertigtes Schrankwandsystem; Planungsfehler

    Auszug aus OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11
    Dabei genügt es, dass die tatsächlichen Grundlagen der im Hauptsacheprozess zur Aufrechnung gestellten Forderung Gegenstand des zwischen denselben Parteien geführten Beweisverfahrens waren (vgl. BGH NJW-RR 2010, 674; OLG Celle BeckRS 2004, 992).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08

    Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen

    Auszug aus OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11
    Dabei genügt es, dass die tatsächlichen Grundlagen der im Hauptsacheprozess zur Aufrechnung gestellten Forderung Gegenstand des zwischen denselben Parteien geführten Beweisverfahrens waren (vgl. BGH NJW-RR 2010, 674; OLG Celle BeckRS 2004, 992).
  • BGH, 30.09.1969 - VI ZR 254/67

    Ersatzansprüche eines Unternehmers gegen einen anderen am Bau tätigen Unternehmer

    Auszug aus OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11
    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass in einem solchen Fall der Bauherr als Inhaber der verletzten Rechtsstellung seinen Anspruch gegen den Schädiger im Wege der Drittschadensliquidation geltend machen kann, da der Schaden, der typischerweise beim Anspruchsinhaber eintreten müsste, durch eine Gefahrtragungsregel auf einen Dritten verlagert wird und der Schädiger durch diese zufällige Schadensverlagerung nicht entlastet werden soll (Fallgruppe der obligatorischen Gefahrentlastung, vgl. BGH NJW 1970, 38, 41; OLG Hamm IBR 2002, 411; OLG Dresden IBR 2007, 71; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. I, Allgemeiner Teil, 14. Aufl., § 27 IV b 1, S. 463; MüKo/Oetker, BGB, 5. Aufl., § 249 Rdnr. 289; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., Vorbem. vor § 249 Rdnr. 110).
  • OLG Dresden, 15.11.2005 - 14 U 2368/04

    Liquidierung des Schadens eines anderen Unternehmers beim Bauvertrag

    Auszug aus OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11
    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass in einem solchen Fall der Bauherr als Inhaber der verletzten Rechtsstellung seinen Anspruch gegen den Schädiger im Wege der Drittschadensliquidation geltend machen kann, da der Schaden, der typischerweise beim Anspruchsinhaber eintreten müsste, durch eine Gefahrtragungsregel auf einen Dritten verlagert wird und der Schädiger durch diese zufällige Schadensverlagerung nicht entlastet werden soll (Fallgruppe der obligatorischen Gefahrentlastung, vgl. BGH NJW 1970, 38, 41; OLG Hamm IBR 2002, 411; OLG Dresden IBR 2007, 71; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. I, Allgemeiner Teil, 14. Aufl., § 27 IV b 1, S. 463; MüKo/Oetker, BGB, 5. Aufl., § 249 Rdnr. 289; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., Vorbem. vor § 249 Rdnr. 110).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11
    Derjenige haftet überwiegend, dessen Verhalten den Eintritt des Schadens in erheblich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH NJW 2009, 582, 586).
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 21 U 108/00

    Beschädigung durch Dritte vor Abnahme

    Auszug aus OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11
    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass in einem solchen Fall der Bauherr als Inhaber der verletzten Rechtsstellung seinen Anspruch gegen den Schädiger im Wege der Drittschadensliquidation geltend machen kann, da der Schaden, der typischerweise beim Anspruchsinhaber eintreten müsste, durch eine Gefahrtragungsregel auf einen Dritten verlagert wird und der Schädiger durch diese zufällige Schadensverlagerung nicht entlastet werden soll (Fallgruppe der obligatorischen Gefahrentlastung, vgl. BGH NJW 1970, 38, 41; OLG Hamm IBR 2002, 411; OLG Dresden IBR 2007, 71; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. I, Allgemeiner Teil, 14. Aufl., § 27 IV b 1, S. 463; MüKo/Oetker, BGB, 5. Aufl., § 249 Rdnr. 289; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., Vorbem. vor § 249 Rdnr. 110).
  • OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11

    Schadensersatzanspruch wegen Mangel- und Mangelfolgeschäden bei der

    Beim Werkvertrag kann der Besteller daher den Schaden des Unternehmers geltend machen, wenn vor der Abnahme das Werk durch Dritte zerstört oder beschädigt wird (s. BGH, Urteil v. 30.09.1969 - Az.: VI ZR 254/67 -, NJW 1970, 38 ff.; OLG München, Urteil v. 16.08.2011 - Az.: 9 U 1027/11 - , NJW 2011, 3375 ff., Rdn. 91).

    Darin ist der Schaden der Fa. M. GmbH zu sehen (s. OLG München, Urteil v. 16.08.2011, a.a.O., Rdn. 92/93 für einen insofern vergleichbaren Fall).

  • KG, 08.01.2021 - 21 U 1064/20

    Beschädigung von Materialien eines Bauunternehmers auf einer Baustelle durch

    Aus diesem Grund ist sie berechtigt, im Rahmen ihres eventuellen vertraglichen Schadensersatzanspruchs gegenüber der Beklagten aus § 280 Abs. 1 BGB den - aus ihrer Sicht - Schaden eines Dritten, nämlich den des Klägers geltend zu machen (sog. Drittschadensliquidation; vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2016, VII ZR 271/14; OLG München, Urteil vom 16. August 2011, 9 U 1027/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2005, 14 U 2368/04).
  • LG Köln, 09.03.2016 - 18 O 140/07
    Soweit ersichtlich wird die Verletzung des Eigentums als maßgeblich dafür angesehen, wer Inhaber des Anspruchs ist (BGH, NJW 1970, 38, 41; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 591; Oetker, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 249, Rn. 301 ff.; Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 644, Rn. 15; Weiss, JuS 2015, 8, 11; Grüneberg, in: Plandt, BGB, 75. Aufl. 2016, vor § 249, Rn. 110; unklar: OLG Dresden, BeckRS 2007, 12001: "Besteller"; OLG München, NJW 2011, 3375, 3377: "Inhaber der verletzten Rechtsstellung").
  • OLG Nürnberg, 20.06.2012 - 6 U 1643/09

    Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems muss besonders überwacht werden!

    Nur dann ließ sich mit einiger Zuverlässigkeit ausschließen, dass - wie es der Zeuge im Nachhinein vermutet - in der kurzen Zeit seiner Anwesenheit sorgfältig gearbeitet wurde und nach seinem Verlassen der Baustelle wieder Schlendrian einzog (vgl. zur Erforderlichkeit von Stichproben OLG Brandenburg, Urteile v. 14.12.2005 - 4 U 167/99, Rn. 144; v. 02.08.2006 - 4 U 124/99, Rn. 191; v. 19.08.2009 - 4 U 167/99, Rn. 98, 108; und vom 01.02.2007 - 12 U 138/06 NZBau 2007, 723, Rn. 3; OLG Frankfurt, Urt. v. 23.08.2006 - 23 U 138/01, Rn. 21; OLG München, NJW 2011, 3375, Rn. 75).
  • AG Frankenthal, 05.08.2016 - 3a C 44/16

    Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch aus einem

    Danach kann es keinen Unterschied machen, ob die Beweisaufnahme erst im Hauptsacheprozess erfolgt oder bereits im selbständigen Beweisverfahren erfolgte (OLG München, NZBau 2012, 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht