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   KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00   

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https://dejure.org/2001,4284
KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00 (https://dejure.org/2001,4284)
KG, Entscheidung vom 21.09.2001 - 9 U 1066/00 (https://dejure.org/2001,4284)
KG, Entscheidung vom 21. September 2001 - 9 U 1066/00 (https://dejure.org/2001,4284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufkleber mit Verbot zur Briefkastenwerbung gilt auch für politische Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 02.07.2002)

    Jurastudent mahnt PDS ab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwehranspruch gegen Zusendung politischen Werbematerials; Unterlassungsanspruch bei einmaligem Verstoß; Übertragung der Grundsätz zum Einwurf unerwünschten Werbematerials auf Prospekte politischer Parteien; Verteilung der Prospekte durch die Landesverbände nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 903 § 1004 § 823
    Unerwünschte Zusendung von Prospekten politischer Parteien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 379
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01

    Verpflichtung einer politischen Partei, den Einwurf unerwünschter

    gegen das Urteil des Kammergerichts vom 21. September 2001 - 9 U 1066/00 - .
  • AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17

    Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen

    Der Einwurf von Werbematerial stellt eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB dar (Bundesverfassungsgericht NJW 02, 2938; KG NJW 02, 379).
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Dies ist anerkannt etwa für den Einwurf von Werbeprospekten in Briefkästen von Verbrauchern, die durch einen Hinweis an ihrem Briefkasten kenntlich gemacht haben, dass der Einwurf von Werbesendungen unerwünscht oder untersagt sei (vgl. OLG Köln, Urt.v. 7.8.1991, OLGR 1992, S. 57ff, zitiert nach juris; KG, Urt.v. 21.9.2001, NJW 2002, S. 379).
  • AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02

    E-Cards im Wahlkampf

    Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 23.09.2001 (NJW 2002, 379 ff.), welche durch den Beschluss des BVerfG vom 01.08.2002 ( BVerfG, 2 BvR 2135/01) bestätigt wurde, die Interessen des Einzelnen, von unerwünschter Wahlwerbung mittels in den Hausbriefkasten eingeworfenen Flugblättern verschont zu bleiben, höher bewertet.
  • LG Berlin, 26.10.2021 - 52 T 6/21
    Es besteht mithin kein Anlass, das Recht des Bürgers auf negative Informationsfreiheit gegenüber politischer Parteienwerbung einzuschränken (KG Berlin, Urteil vom 21. September 2001 - 9 U 1066/00, NJW 2002, 379 Rn. 5).
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