Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.12.2010 - I-9 U 113/10   

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https://dejure.org/2010,21250
OLG Hamm, 07.12.2010 - I-9 U 113/10 (https://dejure.org/2010,21250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2010 - I-9 U 113/10 (https://dejure.org/2010,21250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - I-9 U 113/10 (https://dejure.org/2010,21250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Glatteis: Stadt muss Streuplan haben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jedes Jahr im Winter: Glatteis....

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Streupflicht - Keine Amtshaftung bei Glätteunfall

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Glätteunfall vor Streumaßnahmen der Gemeinde

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz trotz korrekten Winterdienstes

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Gemeinde darf Zeitrahmen ausnutzen - Streupflicht und Winterdienst der Kommune

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Pflicht ohne Pflicht - Streupflicht und Winterdienst der Gemeinde

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Räum- und Streupflicht: Gemeinde haftet beim Glätteunfall nicht, wenn sie den Streuplan eingehalten hat

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Streupflicht und Winterdienst der Kommune

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Straßen in angemessenem Zeitraum geräumt: Stadt haftet nicht für Glätteunfall - Allgemeine Glättegefahr wurde rechtzeitig erkannt und entsprechend zeitig Streualarm ausgelöst

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 51/69

    Umfang und Beginn der Streupflicht bei Glatteis

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2010 - 9 U 113/10
    Der Geschädigte hat insoweit zu beweisen, dass dem Streupflichtigen eine angemessene Zeit zur Verfügung gestanden hat (BGH VersR 1970, 1130; Senat VersR 1980, 684).
  • LG Aachen, 21.04.2016 - 12 O 447/15

    Winterliche Räum- und Streupflicht

    So orientiert sich die hoheitliche Pflicht des Straßenbaulastträgers nicht an der Herstellung einer absoluten Gefahrlosigkeit, sondern zielt auf die zumutbare Erstellung eines Streu- und Räumungskonzeptes ab, welches eine sichere Erfüllung des Winterdienstes gewährleistet (Saarländisches OLG, Urteil vom 07.03.2006 - 4 U 19/05-70; OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2010 - I-9 U 113/10).

    Dessen Beginn ist zumindest an Werktagen nicht schon um 5 Uhr morgens anzuerkennen, sondern erst ab 7 Uhr (vgl. OLG Köln, 7 U 142/12, Beschluss vom 28.11.2012; OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2010 - I-9 U 113/10; Saarländisches OLG, Urteil vom 12.02.2014 - 2 U 113/13; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.11.2008, NZV 2009, 599 ff.; OLG Karlsruhe, Urt vom 25.9.1998; 10 U 122/98).

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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 16.06.2014 - L 9 U 113/10   

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https://dejure.org/2014,45977
LSG Hessen, 16.06.2014 - L 9 U 113/10 (https://dejure.org/2014,45977)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.06.2014 - L 9 U 113/10 (https://dejure.org/2014,45977)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - L 9 U 113/10 (https://dejure.org/2014,45977)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2012 - L 9 U 113/10   

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https://dejure.org/2012,124395
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2012 - L 9 U 113/10 (https://dejure.org/2012,124395)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.03.2012 - L 9 U 113/10 (https://dejure.org/2012,124395)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. März 2012 - L 9 U 113/10 (https://dejure.org/2012,124395)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2012 - L 9 U 113/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG soll § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die - ohne bloße Gefälligkeit zu sein - zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, in dem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen der Handlungstendenz nach dienende und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und nicht im Wesentlichen auf einer Sonderbeziehung (z.B. Familienangehöriger, Freund oder Vereinsmitglied) beruhen (vgl. BSG, Urteil vom 05. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700, § 2 Nr. 6; Kruschinsky in SGB VII-Kommentar, § 2 Rdnr. 850 ff; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Mai 2011 - L 9 U 245/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2011 - L 9 U 245/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2012 - L 9 U 113/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG soll § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die - ohne bloße Gefälligkeit zu sein - zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, in dem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen der Handlungstendenz nach dienende und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und nicht im Wesentlichen auf einer Sonderbeziehung (z.B. Familienangehöriger, Freund oder Vereinsmitglied) beruhen (vgl. BSG, Urteil vom 05. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700, § 2 Nr. 6; Kruschinsky in SGB VII-Kommentar, § 2 Rdnr. 850 ff; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Mai 2011 - L 9 U 245/08).
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