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   OLG Köln, 27.02.1996 - 9 U 114/95   

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https://dejure.org/1996,7746
OLG Köln, 27.02.1996 - 9 U 114/95 (https://dejure.org/1996,7746)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.02.1996 - 9 U 114/95 (https://dejure.org/1996,7746)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 9 U 114/95 (https://dejure.org/1996,7746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsrechtlicher Abwehranspruch für wegen Beschädigung eines Flugzeugs zu erbringender Schadenersatzleistungen; Errechnung der Haftungshöchstgrenze für durch Luftfrachttransportgut verursachte Teilbeschädigungen eines Flugzeugs

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.1969 - I ZR 126/67

    Berechnung der Haftungshöchstgrenze bei teilweisem Verlust oder bei teilweiser

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - 9 U 114/95
    Sie steht in Einklang mit dem zitierten Urteil des BGH (VersR 1969, 703 ff, 704, 705; insofern besteht auch kein Anlaß, die Revision zuzulassen) auch wird diese Meinung in der Literatur vertreten (vgl. Thume, Kommentar zur CMR, 1. Aufl., 1995, Anhang III Rdz. 92, S. 943).
  • BGH, 26.04.1962 - II ZR 40/60
    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - 9 U 114/95
    Für eine Bindungswirkung ist aber deswegen kein Raum, weil die Entscheidung des OLG Celle im Haftpflichtprozeß gerade offengelassen hat, ob der der Haftpflichtklägerin zuerkannte Schadensersatzanspruch auf einem von der Deckungspflicht des Haftpflichtversicherers umfaßten Haftpflichtverhältnis beruht (vgl. BGH VersR 1962, 557 ff, 559; Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., Anm. 5 C b bb zu § 149, S. 715 m.w.N.); das OLG Celle hat in seiner Entscheidung dahinstehen lassen, ob neben Ansprüchen aus den §§ 823 Abs. 1, 831 BGB auch solche aus der KVO begründet sind.
  • OLG Hamm, 25.08.1989 - 20 U 98/89

    Bindungswirkung; Versäumnisurteil; Deckungsprozeß; Drittschuldner; Pfändung;

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - 9 U 114/95
    Zwar steht einer solchen Bindung nicht entgegen, daß die Klägerin nicht Versicherungsnehmerin ist, weil sie aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses aus der Stellung des Versicherungsnehmers der Beklagten heraus klagt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 163).
  • OLG Koblenz, 06.04.1979 - 10 U 607/78
    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - 9 U 114/95
    Denn der versicherungsrechtliche Abwehranspruch ist schon dann gegeben, wenn gegen den Versicherten ein Anspruch geltend gemacht wird, der, sei es auch nur neben anderen Rechtsgründen, mit einem unter den Schutzbereich des Versicherungsvertrages fallenden Rechtsverhältnis begründet wird (vgl. OLG Koblenz VersR 1979, 830 ff; Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Anm. 1 b cc, S. 706 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 18/18

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Berechnung der

    (2) Die im Schrifttum im Anschluss an die noch zu § 35 Abs. 4 KVO ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 27. Februar 1996 - 9 U 114/95, TranspR 1996, 287) zu § 431 HGB vertretene Gegenauffassung bezieht demgegenüber eine Verpackung dann nicht in die Berechnung des Rohgewichts des beschädigten Gutes ein, wenn diese Verpackung unbeschädigt geblieben ist (vgl. MünchKomm.HGB/Herber aaO § 431 Rn. 10; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO § 431 Rn. 4; Oetker/Paschke aaO § 431 Rn. 7 im Hinblick auf vom Absender für den Transport verwendete Container).
  • OLG Dresden, 10.01.2018 - 13 U 1158/17

    Zur Ermittlung des Haftungsumfangs bei Transportgutschaden mit unbeschädigten

    bb) Das OLG Köln hat dagegen in einem Urteil vom 27.02.1996 zu § 35 Abs. 4 KVO (TranspR 1996, 287) mit einer stark einzelfallbezogenen Begründung einen unbeschädigt gebliebenen Container auch unter der Prämisse, dass es sich um eine Verpackung handle, nicht in die Berechnung des Rohgewichts des beschädigten Gutes einbezogen.
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