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OLG Hamm, 09.11.2007 - 9 U 120/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Haftung für Dritte
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 823 BGB
Verkehrssicherungspflicht, Haftung für Dritte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Konzertveranstalters für die durch eine unbefugte Manipulation an einer eingestürzten Beleuchtungsanlage entstandenen Schäden; Haftung für bei kritischer Betrachtung nicht zu erwartende Schäden durch Eingriffe Dritter
- Judicialis
BGB § 823
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Konzertveranstalters betreffend unbefugte Manipulation an der Befestigung einer Beleuchtungsanlage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Haftung eines Konzertveranstalters für Schäden durch unbefugte Manipulation an einer später eingestürzten Beleuchtungsanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)
Haftung bei unvorhersehbaren Schäden
Verfahrensgang
- LG Hagen, 24.04.2007 - 4 O 91/06
- OLG Hamm, 09.11.2007 - 9 U 120/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 974
- VersR 2008, 1273