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   OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 9 U 120/12   

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https://dejure.org/2013,51405
OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 9 U 120/12 (https://dejure.org/2013,51405)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2013 - 9 U 120/12 (https://dejure.org/2013,51405)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 (https://dejure.org/2013,51405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 4; BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 4; BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 5; BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2; BetrAVG § 30 e; VVG a. F. § 176; HGB § 89 b
    Anwendbarkeit und Reichweite des betriebsrentenrechtlichen Verfügungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    BAV, Direktversicherung, Versorgungswerk für HV, zeitliche Anwendbarkeit und Reichweite des betriebsrentenrechtlichen Verfügungsverbots, Verfügungsverbot

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 614
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZR 57/02

    Formularmäßige Vereinbarung des Verzichts auf Treuegeld des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 9 U 120/12
    [28] Zu dem von § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG erfassten Personenkreis, auf den die Vorschriften des BetrAVG grundsätzlich anwendbar sind, gehören auch HV, die zwar selbständig sind, jedoch dennoch für einen U tätig sind (im Anschluss an BGH, VersR 03, 1253).
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (aA Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. § 1 Rn. 197; OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Bestimmung ist insoweit nicht unklar (aA ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 476/15

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (aA Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. § 1 Rn. 197; OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Bestimmung ist insoweit nicht unklar (aA ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Rechtsfolgen der

    Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausgeführt hat, gelten diese Beschränkungen für das mit Eigenbeiträgen des ausgeschiedenen Arbeitnehmers nach der Übertragung der Versicherung gebildete (Teil-)Kapital nicht, so dass die Versicherung insoweit abgetreten, beliehen oder vorzeitig ausgezahlt werden kann (vgl. bereits BT-Drucks. 7/1281 S. 26; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 2014, 614, 615; Höfer in Höfer/de Groot/Küpper/Reich BetrAVG Band I [Stand: Februar 2020] § 2 Rn. 238).
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 505/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (aA Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. § 1 Rn. 197; OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Bestimmung ist insoweit nicht unklar (aA ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 477/15

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (aA Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. § 1 Rn. 197; OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Bestimmung ist insoweit nicht unklar (aA ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 826/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (aA Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. § 1 Rn. 197; OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Bestimmung ist insoweit nicht unklar (aA ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2016 - 7 U 82/15

    Ansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen unrichtiger Angaben im Exposé

    Die gegen ihre Verurteilung gerichtete Berufung der Klägerin wurde durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 - I - 9 U 120/12 - zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Inhalt der beigezogenen Akten 1 O 63/11 LG Kleve = I - 9 U 120/12 OLG Düsseldorf und 1 O 398/13 LG Kleve ergänzend Bezug genommen.

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 825/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (aA Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. § 1 Rn. 197; OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Bestimmung ist insoweit nicht unklar (aA ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 506/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (aA Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. § 1 Rn. 197; OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Bestimmung ist insoweit nicht unklar (aA ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 504/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die der Klägerin - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (aA Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. § 1 Rn. 197; OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Bestimmung ist insoweit nicht unklar (aA ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 828/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 830/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 829/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • OLG Oldenburg, 07.03.2019 - 11 UF 7/19

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Übertragung der

  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 3 U 140/16

    Rechtsfolgen der Beendigung eines Handelsvertretervertrages

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2014 - L 4 KR 394/11
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