Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.09.2001 - 9 U 123/00   

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https://dejure.org/2001,7647
OLG Frankfurt, 18.09.2001 - 9 U 123/00 (https://dejure.org/2001,7647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 U 123/00 (https://dejure.org/2001,7647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 U 123/00 (https://dejure.org/2001,7647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einvernehmliche Auflösung; Arbeitsverhältnis; Unfall; Zurechnungszusammenhang; Abfindung; Verlust des Arbeitsplatzes; Vorteilsanrechnung

  • Judicialis

    BGB § 252 S. 2; ; BGB § ... 760 Abs. 2; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 291; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 288 n.F.; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 9; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Unfallbedingte Aufgabe des Arbeitsplatzes keine Anrechnung einer Arbeitgeberabfindung auf Verdienstausfallschaden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2001 - 9 U 123/00
    Nach der Rechtssprechung des BGH ist der eingetretene Schaden dann nicht mehr adäquate Folge des schädigenden Ereignisses, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und dadurch eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (vgl. BGHZ 103, S. 113, 119; BGH NJW 1989, S. 99 f.; BGH NJW 1993, S. 1587, 1589 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89

    Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2001 - 9 U 123/00
    Sie ist nicht bestimmt, den mit der Klage geltend gemachten Wegfall des Arbeitseinkommens durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit auszugleichen (vgl. BGH NJW 1990, S. 1360).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2001 - 9 U 123/00
    Zwar ist in der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass ein Geschädigter seine Arbeitskraft zur Schadensminderung im Rahmen des ihm zumutbaren einsetzen muss, um einen drohenden Verdienstausfall zu verhindern (vgl. BGH NJW 1991, S. 1412, 1413; Münchner Kommentar ­ Grunski, Rdnr. 49 zu § 254 BGB; Staudinger ­ Schiemann Rdnr. 84 zu § 254 BGB; Palandt ­ Heinrichs, Rdnr. 36 zu § 254 BGB jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2001 - 9 U 123/00
    Nach der Rechtssprechung des BGH ist der eingetretene Schaden dann nicht mehr adäquate Folge des schädigenden Ereignisses, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und dadurch eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (vgl. BGHZ 103, S. 113, 119; BGH NJW 1989, S. 99 f.; BGH NJW 1993, S. 1587, 1589 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2001 - 9 U 123/00
    Nach der Rechtssprechung des BGH ist der eingetretene Schaden dann nicht mehr adäquate Folge des schädigenden Ereignisses, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und dadurch eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (vgl. BGHZ 103, S. 113, 119; BGH NJW 1989, S. 99 f.; BGH NJW 1993, S. 1587, 1589 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 245/94

    Begrenzung des Anspruchs auf Ersatz von Erwerbsschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2001 - 9 U 123/00
    Auch bei Frauen ist im Zweifel die Vollendung des 65. Lebensjahres als Beginn des Ruhestandes anzunehmen (vgl. BGH NJW 1995, S. 3313).
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OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 123/00 (https://dejure.org/2001,21645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2001 - 9 U 123/00 (https://dejure.org/2001,21645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2001 - 9 U 123/00 (https://dejure.org/2001,21645)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 842 § 843 § 249 § 252 § 254 Abs. 2
    Anspruch bei einvernehmlicher Arbeitsverhältnis-Beendigung wegen verletzungsbedingter Beschwerden am Arbeitsplatz

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2015 - 1 U 159/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingter HWS-Distorsion I.-Grades

    Auf den Ersatz seines Verdienstausfallschadens muss sich der Geschädigte, dem sein Arbeitgeber wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit gekündigt hat, eine im Kündigungsschutzprozess vereinbarte Abfindung grundsätzlich nicht anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 16.01.1990 - VI ZR 170/89; OLG Hamm, Urteil vom 07.10.1993 - 6 U 198/92 = NJW 1990, 1360; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2001 - 9 U 123/00).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08

    Haftung des Linksabbiegers

    Dem steht die Entscheidung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. September 2001 (ZfSch 2002, 20 ff.) nicht entgegen.
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Diese Berechnung ist nicht zu beanstanden (vgl. a. OLG Frankfurt, Urteil vom 19. September 2001 - 9 U 123/00 -, Rn. 68, juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 04. November 2010 - 12 U 35/10 -, Rn. 34, juris).
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