Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.09.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.2013 - I-9 U 124/13   

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https://dejure.org/2013,34616
OLG Hamm, 05.11.2013 - I-9 U 124/13 (https://dejure.org/2013,34616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2013 - I-9 U 124/13 (https://dejure.org/2013,34616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2013 - I-9 U 124/13 (https://dejure.org/2013,34616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für Verletzungen des Gegners bei sportlichen Wettkämpfen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung für Verletzungen des Gegners bei sportlichen Wettkämpfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schwerer Kletterunfall - Sicherungspartner haftet umfassend

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schwerer Kletterunfall - Sicherungspartner haftet umfassend

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kletterunfall - Sicherungs-Partner haftet umfassend

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter eines Klettergartens kann für Sturz eines Kletterers durch Lösen der Seilbremse haften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwerer Kletterunfall - Sicherungspartner haftet umfassend

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Absturz im Klettergarten - Löst der Sicherungspartner die Seilbremse regelwidrig, haftet er für die Unfallfolgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitarbeiter eines Klettergartens kann für Sturz eines Kletterers durch Lösen der Seilbremse haften

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kletterunfall - Zur Haftung des Sicherungspartners bei Regelverletzung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Sturz aus großer Höhe: Seilpartner haftet nach Kletterunfall

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zivilrechtliche Haftung für einen Kletterunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 90
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14

    Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen

    Der Bundesgerichtshof hat bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichen Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Regel oder geringfügigen Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenzufügung besteht, die Inanspruchnahme des Schädigers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (BGH NJW 03, 2018, BGH NJW 08, 1591; DAR 09, 326; OLG Stuttgart, OLGR 09, 1; OLG Karlsruhe, 27.01.14, 1 U 158/12; OLG Hamm, 05.11.13, 9 U 124/13; andere Ansicht OLG Koblenz, 14.03.11, 12 U 1529/09).
  • KG, 22.09.2020 - 4 U 1064/20

    Haftungsverzicht für einfach fahrlässiges Handeln bei einem Kletterunfall

    (2) Die besonderen Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 01. April 2003 - VI ZR 321/02 = NJW 2003, 2018 = BGHZ 154, 316-326 Rn. 25, juris m.w.N.; ferner OLG Hamm, Beschluss vom 05. November 2013 - 9 U 124/13 = MDR 2014, 90 Rn. 20, juris) lassen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2009 - VI ZR 28/08 = NJW 2009, 1482, Rn. 20, juris; Herrler in: Staudinger/Roth, Neubearbeitung 2020, § 157 BGB, Rn. 23 und 30) einen Haftungsverzicht vorliegend - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - vielmehr besonders naheliegend erscheinen.

    Auch besteht beim Klettern in Kletterhallen regelmäßig keine Haftungsfreizeichnung unter dem Gesichtspunkt des üblichen Handelns auf eigene Gefahr oder wegen der anerkannten Besonderheiten bei sportlichen Kampfspielen oder sonstigen Sportausübungen außerhalb eines Wettkampfs mit erheblichen Gefährdungspotenzial (OLG Hamm, Beschluss vom 5. November 2013 - 9 U 124/13 = MDR 2014, 90 Rn. 50 bzw. 20, juris).

  • LG Bonn, 25.08.2016 - 13 O 91/16

    Schadensersatz bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines

    Bei Sportarten mit erheblichem Gefährdungs- und Verletzungspotenzial wird unter Umständen davon ausgegangen, die Teilnehmer nähmen solche Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Verhalten nicht zu vermeiden seien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2013, I-9 U 124/13, zit. nach juris Rn 20 m.w.N.; Grüneberg in: Palandt, a.a.O., § 254 BGB, Rn 32f. m. w. N.).
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OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2013 - I-9 U 124/13 (https://dejure.org/2013,35210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2013 - I-9 U 124/13 (https://dejure.org/2013,35210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schwerer Kletterunfall - Sicherungspartner haftet umfassend

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Kletterunfall - Haftung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tope-Rope-Klettern - Sicherungspartner haftet nach Kletterunfall

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung des Sicherungspartners bei einem Kletterunfall

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