Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 16.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.12.2001 - 9 U 127/00   

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https://dejure.org/2001,6644
OLG Hamm, 07.12.2001 - 9 U 127/00 (https://dejure.org/2001,6644)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2001 - 9 U 127/00 (https://dejure.org/2001,6644)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2001 - 9 U 127/00 (https://dejure.org/2001,6644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • pferdesport-und-recht.de (Leitsatz)

    Verletzung eines Pferdes, Ursachenzusammenhang

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Pferd, Hund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 833
    Zurechnungszusammenhang als Haftungsvoraussetzung in Fällen vorgegebener Vorerkrankung/Schadensanlage (hier: eines vor einem Hund flüchtenden Pferdes)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2001 - 9 U 127/00
    Das Erfordernis des Zurechnungszusammenhanges grenzt den Kreis der haftungsrelevanten Bedingungen nicht (wie die Adäquanz) nach den ontologischen Kriterien der Typizität und Wahrscheinlichkeit ein, sondern stellt nach einem ausschließlich rechtlich-normativen Maßstab darauf ab, dass zwischen Einwirkung und Folge kein krasses Mißverhältnis besteht (vgl. BGH NJW 1976, 639 ; 1998, 813; Staudinger/Schiemann, BGB, 13. Aufl., § 249 Rdn. 40 ff. m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2001 - 9 U 127/00
    In einem solchen Fall ist das schädigende Ereignis nämlich nur beliebiger Anlass und Kristallisationspunkt der Schädigung und beruht die Verstärkung der Gesundheitsstörung entscheidend auf den - dem Verantwortungsbereich des Schädigers nicht zurechenbaren - anlagebedingten Faktoren des Geschädigten (vgl. BGH NJW 1993, 1523).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2001 - 9 U 127/00
    Löst eine geringfügige Einwirkung im Sinne eines banalen Ereignisses bzw. eines Bagatellfalles eine - möglicherweise erhebliche - Verschlimmerung von Vorerkrankungen oder psychische Fehlreaktionen aus, ist ein krasses Mißverhältnis in dem vorgenannten Sinne gegeben und damit ein Zurechnungszusammenhang zu verneinen (vgl. BGH NJW 1998, 810; Münchner Kommentar/Grunsky, BGB, 3. Aufl., 1994, Rdn. 51 a vor § 249 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2001 - 9 U 127/00
    Zwar hat der Schädiger auch in Fällen dieser Art grundsätzlich für solche Schäden einzustehen, die auf einer besonderen physischen oder psychischen Anfälligkeit des Verletzten beruhen (vgl. etwa BGH NJW 2000, 862 m.w.N.).
  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    (3) Der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten des Tieres und dem eingetreten Schaden ist in der Rechtsprechung ferner verneint worden, wenn die Einwirkung des Tieres für den Eintritt des Schadens zwar ursächlich gewesen ist, jedoch bei wertender Betrachtung eine andere Ursache zum Schadenseintritt geführt hat (OLG Hamm, Urt. v. 07.12.2001 - 9 U 127/00, NZV 2002, 462, 463 für die Verletzungen eines vor einem Hund geflüchteten vorerkrankten Pferdes; LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 11.05.2012 - 2 O 617/11, juris Rn. 18 f. für den Fall, dass der Verletzungserfolg durch eine eigenverantwortliche Handlung des Geschädigten eingetreten ist, mit der gerade die von seinem eigenen Tier ausgehende spezifische Tiergefahr eingedämmt werden sollte, die sich als eine Reaktion auf die bloße Anwesenheit eines anderen Tieres darstellt; s. ferner MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Aufl. 2009, § 833 Rn. 8).
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   OLG Köln, 16.01.2001 - 9 U 127/00   

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OLG Köln, 16.01.2001 - 9 U 127/00 (https://dejure.org/2001,18797)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2001 - 9 U 127/00 (https://dejure.org/2001,18797)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 9 U 127/00 (https://dejure.org/2001,18797)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 261/83

    Aushandeln von Vertragsbestimmungen; Voraussetzungen der Eintrittspflicht bei

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2001 - 9 U 127/00
    Aus ihr muß deutlich hervorgehen, was mit der Obliegenheit vom Versicherungsnehmer verlangt wird (BGH VersR 1985, 979).
  • OLG Hamm, 09.11.1990 - 20 U 215/89

    Fristwahrende Berufung; Leistungsfreiheit; Obliegenheitsverletzung; Deckung;

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2001 - 9 U 127/00
    Die Obliegenheit verlangt nicht, mit der Klageerhebung bis zur Zustimmung des Versicherers zu warten (OLG Hamm VersR 1991, 806).
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