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   OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05   

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https://dejure.org/2006,7529
OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05 (https://dejure.org/2006,7529)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2006 - 9 U 129/05 (https://dejure.org/2006,7529)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 9 U 129/05 (https://dejure.org/2006,7529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsleistung nach einem Wohnungseinbruch; Abschluss einer Casa Arte Versicherung; Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers unter dem Gesichtspunkt der Gefahrerhöhung

  • Judicialis

    VVG § 1 Abs. 1; ; VVG § ... 6 Abs. 1; ; VVG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 6 Abs. 1 Satz 3; ; VVG § 23; ; VVG § 23 Abs. 1; ; VVG § 25 Abs. 1; ; VVG § 49; ; VVG § 61; ; AVB Ziff. 10.1.; ; AVB Ziff. 6.2.; ; AVB Ziff. 6.1.; ; AVB Ziff. 2.1.; ; AVB Ziff. 1.1.; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Hausratversicherung - Einbruchdiebstahl: Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung (anzeigepflichtige Gefahrerhöhung)

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Gefahrerhöhung setzt eine nachträgliche Veränderung des bei Abschluss des Vertrages bestehenden Gefahrenzustandes zu Lasten des Versicherers voraus, die eine generell höhere Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalles oder die Vergrößerung des Schadensumfanges begründet (BGH RuS 1999, 207; 1992, 168; Senat NVersZ 2000, 282; Prölls, in Prölls/Martin VVG, 27. Aufl., § 23 Rz. 4 ff).

    Dabei muss sich die geänderte Gefahrenlage auf einem gewissen Niveau stabilisiert haben und einen Zustand erhöhter Gefahr schaffen, der mindestens von so langer Dauer ist, dass er die Grundlage eines neuen, natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und damit geeignet ist, den Eintritt des Versicherungsfalls generell zu fördern (BGHZ 7, 311, BGH RuS 1999, 207; Prölss aaO., Rn. 10 f).

  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1989, 141; 1992, 1087; OLG Nürnberg VersR 2001, 365; OLG Köln, VersR 1989, 952; 1990, 390).
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 20 U 181/99

    Bilderrahmen als Kunstgegenstände; Begriff der Wohnung

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Gefahrerhöhung setzt eine nachträgliche Veränderung des bei Abschluss des Vertrages bestehenden Gefahrenzustandes zu Lasten des Versicherers voraus, die eine generell höhere Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalles oder die Vergrößerung des Schadensumfanges begründet (BGH RuS 1999, 207; 1992, 168; Senat NVersZ 2000, 282; Prölls, in Prölls/Martin VVG, 27. Aufl., § 23 Rz. 4 ff).
  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Dabei muss sich die geänderte Gefahrenlage auf einem gewissen Niveau stabilisiert haben und einen Zustand erhöhter Gefahr schaffen, der mindestens von so langer Dauer ist, dass er die Grundlage eines neuen, natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und damit geeignet ist, den Eintritt des Versicherungsfalls generell zu fördern (BGHZ 7, 311, BGH RuS 1999, 207; Prölss aaO., Rn. 10 f).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1989, 141; 1992, 1087; OLG Nürnberg VersR 2001, 365; OLG Köln, VersR 1989, 952; 1990, 390).
  • BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98

    Vermutetes Verschulden hinsichtlich einer Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Eine Repräsentantenstellung kann nur dann angenommen werden, wenn sich der Versicherungsnehmer von jedweder Risikoverwaltung und Benutzung zurückgezogen und einem Dritten die vollständige Obhut über das versicherte Risiko übertragen hat (BGH VersR 1993, 828; 1999, 1004).
  • OLG Nürnberg, 27.01.2000 - 8 U 3128/99

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 100 % ist grob fahrlässig L

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1989, 141; 1992, 1087; OLG Nürnberg VersR 2001, 365; OLG Köln, VersR 1989, 952; 1990, 390).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Eine Repräsentantenstellung kann nur dann angenommen werden, wenn sich der Versicherungsnehmer von jedweder Risikoverwaltung und Benutzung zurückgezogen und einem Dritten die vollständige Obhut über das versicherte Risiko übertragen hat (BGH VersR 1993, 828; 1999, 1004).
  • OLG Köln, 08.11.1989 - 13 U 130/89

    Anscheinsbeweis; Beweislast bei Unmöglichkeit; Grobe Fahrlässigkeit; Nachweis

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1989, 141; 1992, 1087; OLG Nürnberg VersR 2001, 365; OLG Köln, VersR 1989, 952; 1990, 390).
  • OLG Köln, 23.02.1989 - 5 U 184/88
    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1989, 141; 1992, 1087; OLG Nürnberg VersR 2001, 365; OLG Köln, VersR 1989, 952; 1990, 390).
  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HK - VVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (vgl. BGH VersR 1979, 73. OLG Köln RuS 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374).
  • OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins

    In gleicher Weise hat sich das OLG Köln in einem Urteil vom 30. Mai 2006, Az. 9 U 129/05, Rdnrn. 24 f., geäußert:.
  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG a. F. begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
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   OLG Celle, 26.04.2006 - 9 U 129/05   

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OLG Celle, 26.04.2006 - 9 U 129/05 (https://dejure.org/2006,56201)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.04.2006 - 9 U 129/05 (https://dejure.org/2006,56201)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. April 2006 - 9 U 129/05 (https://dejure.org/2006,56201)
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