Rechtsprechung
KG, 30.01.2007 - 9 U 131/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
Zur Zulässigkeit der Namensnennung von Prozessparteien in Urteilsdatenbankenvon Rechtsanwaltskanzleien, auf die Dritte über die Homepage der Kanzlei uneingeschränkt Zugriff nehmen können.
- openjur.de
- Telemedicus
Namensnennung in Urteilsdatenbanken unzulässig
- Telemedicus
Namensnennung in Urteilsdatenbanken unzulässig
- Kanzlei Prof. Schweizer
Namensnennung von Prozessparteien in Urteilsdatenbanken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Namensnennung von Prozessparteien in Urteilsdatenbanken von Rechtsanwaltskanzleien bei Zugriffsmöglichkeit von Dritten über die Homepage der Kanzlei; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch namentliche Nennung der Antragstellerin auf einer ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- online-und-recht.de
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Ziff. 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BRAO § 43b; ; BORA § 6 ff; ; BORA § 6 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Namensnennung in Urteils-Datenbanken
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Absatz 1, 1004 BGB, Art. 2 Absatz 1 GG
Beteiligte dürfen in Urteilsdatenbanken nicht mit Namen genannt werden - urheberrecht.org (Kurzinformation)
Keine Namensnennung von Prozessgegnern auf Website einer Kanzlei zu Werbezwecken
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.05.2006 - 27 O 409/06
- KG, 30.01.2007 - 9 U 131/06
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 339
- K&R 2007, 535
- afp 2007, 562
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
Namensnennung in Urteilsdatenbanken zulässig
Die von den Klägern für ihre Auffassung angeführte Entscheidung KG, Urt. v. 30.01.2007, Az. 9 U 131/06, gebietet demgegenüber keine andere Beurteilung, und zwar schon deshalb, weil es dort um einen nicht vergleichbaren Fall ging, nämlich einerseits um die Mitteilung der Prozessparteien (und nicht bloß der beteiligten Anwälte) und andererseits gerade um eine Auseinandersetzung aus dem Bereich der Privatsphäre, bei der entsprechend höhere Anforderungen an die Rechtfertigung etwaiger Eingriffe zu stellen sind. - LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 835/08 Es kann daher offen bleiben, ob unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. LG Berlin, NJW-RR 1245; KG, Beschluss vom 30.01.2007 - 9 U 131/06, BeckRS 2007 14703; OLG Hamburg NJW 1999, 3343) ein Rechtsanwalt die Veröffentlichung seines Namens in Verbindung mit im übrigen nicht angegriffenen Berichten über seine berufliche Tätigkeit bzw. die Beurteilung seiner Tätigkeit in verschiedenen Verfahren als "schwach" hinnehmen muss.