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   OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04   

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https://dejure.org/2005,5375
OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04 (https://dejure.org/2005,5375)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.04.2005 - 9 U 132/04 (https://dejure.org/2005,5375)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. April 2005 - 9 U 132/04 (https://dejure.org/2005,5375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Mieters gegen den Eigentümer des Hauses nach einem Sturz auf einer Treppe; Enstehen einer Kontrollpflicht und Überwachungspflicht durch das Eröffnen oder Dulden des Verkehrs über einer Treppe; Verpflichtung des Verkehrssicherungspflichtigen ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bei besonderen Gefahrenquellen an einer Außentreppe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitsmaßnahmen bei Außentreppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 152
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91

    Erhaltungspflicht des Verpächters bei Zusammenbruch eines Teichablaufs

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
    In welchen wiederkehrenden Zeitabständen Überprüfungen vorzunehmen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (OLG Saarbrücken a. a. O.; vgl. dazu auch BGH NJW-RR 1993, 521).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
    Selbst wenn man unterstellt, dass die Erteilung der öffentlichrechtlichen Erlaubnis einen anderen Zweck verfolgt als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht, ist der Verkehrsicherungspflichtige nur dann zu weitergehenden - vom Bauordnungsrecht nicht geforderten - Maßnahmen verpflichtet, wenn er eine Gefahrenlage selbst erkannt hat oder diese für ihn jedenfalls erkennbar war (vgl. BGH NJW 1994, 2232; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2000 - 9 W 122/02 - [hier: jeweils zitiert nach juris]).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.1993 - 4 U 109/92

    Schadensersatz aufgrund eines Brandes; Verletzung der Instandhaltungspflicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
    Der Vermieter/Verkehrssicherungspflichtige hat die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen die Mietsache auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen (OLG Saarbrücken NJW 1993, 3077).
  • BGH, 17.03.1976 - VIII ZR 274/74

    Anzeigepflicht des Mieters beim Auftreten eines Mangels der gemieteten Sache

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
    Die Anforderungen an diese Prüfungspflicht dürfen nicht überspannt werden (BGH VersR 1966, 81, 82; s. a. BGH WM 1976, 537, 538).
  • OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch ungenügende Ausleuchtung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
    Entspricht die Treppe dem geltenden Bauordnungsrecht (abzustellen sein wird sogar auf das im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Bauordnungsrecht [OLG Hamm VersR 1997, 200, 201]; dass das Gebäude diesem Zustand nicht entspricht, wird ebenfalls von keiner Seite behauptet) sind weitergreifende Sicherungsmaßnahmen des Eigentümers grundsätzlich nicht veranlasst (OLG Koblenz VersR 2003, 338 [hier: zitiert nach juris]).
  • OLG Celle, 20.12.2002 - 9 W 122/02

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Hauseigentümer / Vermieter;

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
    Selbst wenn man unterstellt, dass die Erteilung der öffentlichrechtlichen Erlaubnis einen anderen Zweck verfolgt als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht, ist der Verkehrsicherungspflichtige nur dann zu weitergehenden - vom Bauordnungsrecht nicht geforderten - Maßnahmen verpflichtet, wenn er eine Gefahrenlage selbst erkannt hat oder diese für ihn jedenfalls erkennbar war (vgl. BGH NJW 1994, 2232; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2000 - 9 W 122/02 - [hier: jeweils zitiert nach juris]).
  • OLG Hamm, 17.09.1996 - 9 U 54/96

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers für Treppen in älteren Häusern

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
    Entspricht die Treppe dem geltenden Bauordnungsrecht (abzustellen sein wird sogar auf das im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Bauordnungsrecht [OLG Hamm VersR 1997, 200, 201]; dass das Gebäude diesem Zustand nicht entspricht, wird ebenfalls von keiner Seite behauptet) sind weitergreifende Sicherungsmaßnahmen des Eigentümers grundsätzlich nicht veranlasst (OLG Koblenz VersR 2003, 338 [hier: zitiert nach juris]).
  • BGH, 20.10.1965 - VIII ZR 154/63

    Aufhebung oder Minderung der Tauglichkeit einer Wohnung zu ihrem vertragsgemäßen

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
    Die Anforderungen an diese Prüfungspflicht dürfen nicht überspannt werden (BGH VersR 1966, 81, 82; s. a. BGH WM 1976, 537, 538).
  • LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 73/16

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters eines öffentlich zugänglichen Parkhauses

    Denn eine aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgende Handlungspflicht (Umbau- oder Nachrüstpflicht, Hinweispflicht) hätte für die Beklagte nur dann bestanden, wenn die Einfahrt zum Parkhaus in ihrem derzeitigen baulichen Zustand mit einer besonderen Gefahr für die Nutzer des Parkhauses verbunden wäre und die Beklagte diese besondere Gefahr erkannt hätte oder bei gehöriger Anstrengung hätte erkennen können (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 223/09, NJW 2010, 1967; OLG Frankfurt, VersR 2002, 249 mit Nichtannahmebeschluss BGH, Beschluss vom 26.06.2001 - VI ZR 393/00; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 973; OLG Naumburg, MDR 2006, 152; Lange/Schmidbauer in: jurisPK/BGB, 6. Aufl., § 823 Rn. 87; vgl. auch OLG München, VersR 2009, 648, 649).
  • OLG Celle, 07.09.2023 - 2 Ws 244/23

    Fahrlässige Tötung, Verkehrssicherungspflicht, Übertragung von

    Entspricht der Zustand eines Gegenstandes zum Beispiel etwaigen rechtlichen Vorgaben (z.B. Bauordnungsrecht), ist der Verkehrssicherungspflichtige zu weitergehenden Sicherungsmaßnahmen nur dann verpflichtet, wenn ihm eine besondere Gefahrenquelle bekannt war oder für ihn erkennbar gewesen wäre (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. April 2005 - 9 U 132/04 -, juris).
  • LG Essen, 02.11.2006 - 4 O 439/05
    Entspricht die Treppe den im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauordnungsrecht, sind weitere Sicherungsmaßnahmen der Eigentümer grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. OLG Hamm v. 17.09.1996, AZ: 9 U 54/96; OLG Naumburg v. 05.04.2005, AZ: 9 U 132/04).
  • LG Bremen, 25.04.2006 - 8 O 1146/05
    Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt es daher im vorliegenden Fall, wenn - wie hier - die Gewähr besteht, dass der Besucher einen Stufengang bei normalem, vernünftigem Verhalten sicher benutzen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht (OLG Jena NJW 2006, 624, 625 [OLG Jena 06.10.2005 - 4 U 882/05] ; OLG Naumburg MDR 2006, 152, 153).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.10.2004 - 9 U 132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6266
OLG Hamm, 01.10.2004 - 9 U 132/04 (https://dejure.org/2004,6266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2004 - 9 U 132/04 (https://dejure.org/2004,6266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 9 U 132/04 (https://dejure.org/2004,6266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht, Straßenbaubehörde, Gleichskörper, Unfallschwerpunkt, Verkehrsregelungsgericht, Gefahrenzeichen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 839 BGB, 9, 9a StrWGNW, Art. 34 GG
    Verkehrssicherungspflicht, Straßenbaubehörde, Gleichskörper, Unfallschwerpunkt, Verkehrsregelungsgericht, Gefahrenzeichen

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung einer durch den Zustand der Fahrbahn bedingten Gefahrenquelle für Zweiradfahrer durch ein Gefahrenzeichen; Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit an einer Gefahrenstelle durch entsprechende Beschilderung; Zuständigkeit der Straßenbaubehörde für Maßnahmen im ...

  • Judicialis

    StVO § 3 Abs. 1 Satz 2; ; StVO § 40; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 839; ; StrWG NRW § 9; ; StrWG NRW § 9a; ; GG Art. 34

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 839; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a; GG Art. 34; StVO § 3; StVO § 40; StVO § 45
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht für einen von Zweiradfahrern zu querenden in die Fahrbahn eingelassenen Gleiskörper L

  • rechtsportal.de

    Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei ausreichenden Gefahrenzeichen an einem Gleichskörper trotz Unfallschwerpunkt der Gefahrenquelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 256
  • VersR 2006, 671
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1989 - 18 U 142/89

    NRW; Straßenverkehrsbehörde; Straßenbaulast; Amtspflicht; Grundstück

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2004 - 9 U 132/04
    Darüber hinaus haben die Straßenbaubehörden auch alle sonstigen geeigneten Sicherungsmaßnahmen - außer der Auswahl von Verkehrszeichen mit Verbots- und Gebotsinhalten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 423) - zu ergreifen, die bei straßenbaubedingten Gefahrenquellen erforderlich sind.
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