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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13   

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https://dejure.org/2015,8852
OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13 (https://dejure.org/2015,8852)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.04.2015 - 9 U 132/13 (https://dejure.org/2015,8852)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. April 2015 - 9 U 132/13 (https://dejure.org/2015,8852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH hinsichtlich einer vereinbarten Nachschusspflicht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Wirkung einer statutarischen Verlustausgleichspflicht des GmbH-Gesellschafters auch im Insolvenzfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 133, 157 BGB; §§ 3, 13 Abs. 2 GmbHG; § 302 AktG
    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH hinsichtlich einer vereinbarten Nachschusspflicht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Ehemaliges Technologiezentrum Blomenburg Venture Park - Kreis Plön und Gemeinde Selent müssen keine weiteren Verluste ausgleichen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehemaliges Technologiezentrum Blomenburg Venture Park - Kreis Plön und Gemeinde Selent müssen keine weiteren Verluste ausgleichen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages, Ergänzende Vertragsauslegung, Inhalt und Auslegung des Gesellschaftsvertrags, Insolvenz, objektive Auslegung des Gesellschaftsvertrags, subjektive Auslegung des Gesellschaftsvertrags, Verlustausgleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schließung von Regelungslücke in GmbH-Gesellschaftsvertrag durch ergänzende Vertragsauslegung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schließung von Regelungslücke in GmbH-Gesellschaftsvertrag durch ergänzende Vertragsauslegung

  • uena.de (Pressemeldung, 29.04.2015)

    Selent und Kreis Plön müssen nicht für Blomenburg-Verluste aufkommen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung von GmbH-Gesellschaftern zum Verlustausgleich nach Insolvenzeröffnung

Besprechungen u.ä.

  • lachner-vonlaufenberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erlöschen einer gesellschaftsvertraglichen Verlustausgleichsverpflichtung von GmbH-Gesellschaftern nach Insolvenzeröffnung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1338
  • NZI 2015, 803
  • NZG 2015, 1076
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05

    Sportgate-Verfahren zurückverwiesen

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13
    Die mit der Verlustübernahme verfolgte Stärkung der Gesellschaft und damit zugleich die Verbesserung der über die Mitgliedschaft in der Gesellschaft vermittelten Vermögenslage des Gesellschafters (vgl. BGH, Urteil vom 08. Mai 2006 - II ZR 94/05, zitiert nach [...], dort Rn. 12 - Boris Becker/Sportgate) kann nicht mehr erreicht werden.

    Die Ausstattungspflicht der Gesellschafter erstreckt sich demnach nicht auf die Bereitstellung von Geldleistungen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung oder zum Ausgleich von Verbindlichkeiten der in der Insolvenz befindlichen Schuldnerin (so auch OLG Celle, Urteil vom 28. Juni 2000 - 9 U 54/00, zitiert nach [...], dort Rn. 22 f.; a.A. für sog. "harte" Patronatserklärungen, um die es hier nicht geht, OLG München, Urteil vom 22. Juli 2004 - 19 U 1867/04, ZIP 2004, 2102, 2104; offen gelassen von BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, zitiert nach [...], dort Rn. 14 - Boris Becker / Sportgate).

  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 125/85

    Gegenseitige Bestätigung der gemeinschaftlichen Verantwortlichkeit für Verluste

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13
    Selbst eine bereits im Zeitpunkt der Krise von Gesellschaftern ausdrücklich bestätigte gemeinsame Verantwortlichkeit für Verluste der Gesellschaft kann, wenn die Gesellschafter zugleich die Einstellung der Geschäftstätigkeit beabsichtigten, allenfalls als Verpflichtung der Gesellschafter untereinander, aber nicht mehr als Begründung eines Anspruchs der Gesellschaft selbst verstanden werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1986 - II ZR 125/85, ZIP 1986, 838, 839).
  • RG, 24.10.1913 - II 429/13

    Gesellschaft m. b. H. Nebenvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13
    Die Regelungen zum Verlustausgleich (§ 13 GV) und zur Ausstattung der Schuldnerin (§ 14 GV) zielen ab auf die Sicherung der wirtschaftlichen Mittel der Schuldnerin zum Zwecke der fortlaufenden Aufgabenverwirklichung und damit auf eine "lebende" Gesellschaft (vgl. RGZ 83, 216, 219: Sicherung besserer Betriebsbedingungen der Gesellschaft; OLG Brandenburg, Urteil vom 28. März 2006 - 6 U 107/05, NZG 2006, 756, 758: Sicherstellung der finanziellen Grundlage für die Erfüllung der der Gesellschaft übertragenen Aufgaben).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13
    Tritt ein Gesellschaftsgläubiger aufgrund einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung wegen seiner Forderung auf Rückführung eines Darlehens zugunsten aller anderen Gläubiger iSd § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO im Rang zurück, ergibt sich die gläubigerschützende Wirkung dieser Vereinbarung auch im Insolvenzfall daraus, dass seine Forderung im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern einer der Bindung kapitalersetzender Darlehen entsprechenden Durchsetzungssperre unterliegt und damit so behandelt wird, als handele es sich um statutarisches Kapital (vgl. hierzu grundlegend BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 133/14, ZIP 2015, 638 Rn. 17, 32, 34, 35 ff.).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2006 - 6 U 107/05

    GmbH: Umfang einer gesellschaftsvertraglichen Verlustausgleichsregelung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13
    Die Regelungen zum Verlustausgleich (§ 13 GV) und zur Ausstattung der Schuldnerin (§ 14 GV) zielen ab auf die Sicherung der wirtschaftlichen Mittel der Schuldnerin zum Zwecke der fortlaufenden Aufgabenverwirklichung und damit auf eine "lebende" Gesellschaft (vgl. RGZ 83, 216, 219: Sicherung besserer Betriebsbedingungen der Gesellschaft; OLG Brandenburg, Urteil vom 28. März 2006 - 6 U 107/05, NZG 2006, 756, 758: Sicherstellung der finanziellen Grundlage für die Erfüllung der der Gesellschaft übertragenen Aufgaben).
  • BGH, 15.10.2007 - II ZR 216/06

    Zulässigkeit und Verbindlichkeit von Vereinbarungen über neben der Einlage zu

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13
    Dies unterscheidet die streitgegenständliche Verlustausgleichsverpflichtung auch von einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Leistung eines Agio, das als Nebenleistung - da Teil des in der Insolvenz der Gläubigerbefriedigung dienenden Eigenkapitals - trotz einer zwischenzeitlich eingetretenen Insolvenz zu erbringen ist (hiervon ausgehend BGH, Urteil vom 15. Oktober 2007 - II ZR 216/06, GmbHR 2008, 147 ff., dazu Herchen, GmbHR 2008, 149 f., 150 f.).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13
    (2) Zur Schließung dieser Regelungslücke ist im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Parteien des Gesellschaftsvertrages bei redlichem Verhalten den offengebliebenen Punkt geregelt haben würden, wenn sie ihn bedacht hätten (§ 18 S. 2 und 3 GV; vgl. allgemein nur BGH, Urteil vom 21. September 1994 - XII ZR 77/93, NJW 1994, 3287 ).
  • OLG Celle, 28.06.2000 - 9 U 54/00

    Harte Patronatserklärung; Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens;

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13
    Die Ausstattungspflicht der Gesellschafter erstreckt sich demnach nicht auf die Bereitstellung von Geldleistungen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung oder zum Ausgleich von Verbindlichkeiten der in der Insolvenz befindlichen Schuldnerin (so auch OLG Celle, Urteil vom 28. Juni 2000 - 9 U 54/00, zitiert nach [...], dort Rn. 22 f.; a.A. für sog. "harte" Patronatserklärungen, um die es hier nicht geht, OLG München, Urteil vom 22. Juli 2004 - 19 U 1867/04, ZIP 2004, 2102, 2104; offen gelassen von BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, zitiert nach [...], dort Rn. 14 - Boris Becker / Sportgate).
  • OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04

    Anfechtbarkeit der Aufhebung einer harten Patronatserklärung in der Krise des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13
    Die Ausstattungspflicht der Gesellschafter erstreckt sich demnach nicht auf die Bereitstellung von Geldleistungen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung oder zum Ausgleich von Verbindlichkeiten der in der Insolvenz befindlichen Schuldnerin (so auch OLG Celle, Urteil vom 28. Juni 2000 - 9 U 54/00, zitiert nach [...], dort Rn. 22 f.; a.A. für sog. "harte" Patronatserklärungen, um die es hier nicht geht, OLG München, Urteil vom 22. Juli 2004 - 19 U 1867/04, ZIP 2004, 2102, 2104; offen gelassen von BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, zitiert nach [...], dort Rn. 14 - Boris Becker / Sportgate).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.05.2014 - I-9 U 132/13   

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https://dejure.org/2014,19075
OLG Düsseldorf, 19.05.2014 - I-9 U 132/13 (https://dejure.org/2014,19075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2014 - I-9 U 132/13 (https://dejure.org/2014,19075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - I-9 U 132/13 (https://dejure.org/2014,19075)
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