Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 02.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.05.2002 - 9 U 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9793
OLG Köln, 14.05.2002 - 9 U 133/00 (https://dejure.org/2002,9793)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.05.2002 - 9 U 133/00 (https://dejure.org/2002,9793)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 9 U 133/00 (https://dejure.org/2002,9793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LG Köln, 27.05.2009 - 20 O 152/08
    Der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte im Rahmen der Hausratversicherung führt dazu, dass bei als entwendet gemeldeten Gemälden nicht ein eventuell höherer Liebhaberwert zugrundezulegen ist, sondern die Wertermittlung anhand der objektiven Kriterien des Kunstmarkts zu erfolgen hat (im Anschluss an OLG Köln r+s 2002, 338).
  • LG Köln, 02.12.2004 - 24 O 435/00

    Anspruch gegen eine Hausratversicherung auf Zahlung einer Entschädigung für einen

    Für die Ermittlung des Wertes eines Kunstwerks ist dabei - entgegen der Ansicht des Klägers - zumindest auch entscheidend, ob der Künstler im Kunstmarkt nachweisbar ist (sog. Marktpräsenz, so auch OLG Köln, Urteil vom 14.05.2002, Az. 9 U 133/00).
  • LG Köln, 02.12.2004 - 24 O 435/03

    Pflicht einer Hausratsversicherung zur Zahlung einer Entschädigung für einen

    Für die Ermittlung des Wertes eines Kunstwerks ist dabei - entgegen der Ansicht des Klägers - zumindest auch entscheidend, ob der Künstler im Kunstmarkt nachweisbar ist (sog. Marktpräsenz, so auch OLG Köln, Urteil vom 14.05.2002, Az. 9 U 133/00).
  • LG Mannheim, 30.10.2008 - 10 O 59/08
    Insoweit ist die Rechtsprechung aus der Kunstversicherung, wonach auf den Zeitpunkt des Verlustes abzustellen ist, nicht übertragbar (OLG Köln r+s 2002, 338; LG Köln r+s 2005, 467).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.03.2001 - 9 U 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14382
OLG Hamm, 02.03.2001 - 9 U 133/00 (https://dejure.org/2001,14382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2001 - 9 U 133/00 (https://dejure.org/2001,14382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2001 - 9 U 133/00 (https://dejure.org/2001,14382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 798
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2001 - 9 U 133/00
    Eine besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernder schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. BGH VersR 1979, 1055; 1985, 271).
  • BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84

    Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2001 - 9 U 133/00
    Eine besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernder schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. BGH VersR 1979, 1055; 1985, 271).
  • OLG Koblenz, 29.04.2015 - 5 U 1479/14

    Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers im Umfeld seines Betriebsgeländes;

    Zwar hat im Rahmen dieser Regeln auch der Grundsatz Bedeutung, dass lediglich ab 7 Uhr morgens für sichere Verhältnisse zu sorgen ist (OLGR Düsseldorf 2001, 263), weil es üblicherweise erst dann auf Straßen und Gehwegen zu einer Verkehrsverdichtung kommt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798).
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 11 U 17/16

    Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, veröffentlicht bei juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, S. 586; OLGR München 2005, S. 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, S. 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009, BGB § 823 E, Rn. E 136).

    In einem Gebiet mit - wie vorliegend -neben der Straße befindlichen Waldbeständen muss ein umsichtiger Kraftfahrer daher auch mit überraschendem Auftreten von Glätte rechnen (vgl. BGH, Beschluss v. 20.12.1984 - III ZR 19/84 -, juris; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, juris; OLG Hamm, Urteil v. 02.03.2001 - 9 U 133/00 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.10.1992 - 18 U 99/92 -, juris; Hager, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 12.08.2016 - 11 U 121/15

    Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich

    Eine solche besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -,Rn. 10, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, 586; OLGR München 2005, 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009 BGB § 823 E, Rn. E 136).

    In einem Gebiet mit - wie vorliegend - abschnittsweise neben der Straße befindlichen Waldbeständen und damit unterschiedlicher Sonneneinstrahlung auf die Straßenoberfläche muss ein umsichtiger Kraftfahrer daher auch mit überraschendem Auftreten von Glätte rechnen (vgl. zum Vorstehenden: BGH, Beschluss v. 20.12.1984 - III ZR 19/84 -, Rn. 3, juris; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm, Urteil v. 02.03.2001 - 9 U 133/00 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.10.1992 - 18 U 99/92 -, juris; Hager, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 1 U 222/11

    Keine Streupflicht außerorts zur Nachtzeit; Unzulässigkeit der Streitverkündung

    14 1. Nach der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist außerorts nur an besonders gefährlichen Straßenstellen zu streuen, dies grundsätzlich nicht zur Nachtzeit, sondern so, dass der Hauptverkehr einschließlich des morgendlichen Hauptberufsverkehrs gesichert wird; eine ausnahmsweise Streupflicht zur Nachtzeit ist allenfalls in Extremfällen denkbar, etwa beim nächtlichen Ende einer Großveranstaltung mit einem absehbaren völligen Zusammenbruch des Kraftfahrzeugverkehrs (vgl. BGHZ 40, 379, 382 ff.; BGH VersR 1985, 271; 1972, 563; BeckRS 1964, 31189565 [unter II 2 der Entscheidungsgründe]; OLG München BeckRS 2010, 20743 [unter I 1, 3 der Entscheidungsgründe]; 2008, 6256; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798; OLG Celle OLGR 1998, 191).
  • OLG München, 22.07.2010 - 1 U 1804/10

    Straßenverkehrssicherungspflicht: Nächtliche Streupflicht auf außerörtlichen

    Entscheidungen zu den zeitlichen Grenzen der Streupflicht auf Straßen außerhalb geschlossener Ortslage sind beispielsweise vom erkennenden Senat (Beschluss vom 10.03.2008, Az. 1 U 1691/08), dem OLG Celle (Beschluss vom 11.3.1998, Az. 9 U 142/97) und dem OLG Hamm (Beschluss vom 02.03.2001, Az. 9 U 133/00) ergangen.
  • LG Essen, 06.07.2015 - 4 O 236/12

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Kreises

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden höheren Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02. März 2001 - 9 U 133/00, abrufbar über Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht