Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.02.2010 - I-9 U 133/09   

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https://dejure.org/2010,9031
OLG Köln, 02.02.2010 - I-9 U 133/09 (https://dejure.org/2010,9031)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.2010 - I-9 U 133/09 (https://dejure.org/2010,9031)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - I-9 U 133/09 (https://dejure.org/2010,9031)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers für eine Fahrt zu einer Diskothek mit einem roten Kennzeichen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rote Nummernschilder - Teilediebstahl

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Rote Nummernschilder - Umfang des Versicherungsschutzes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 2 c Abs. 1 a; FZV § 16
    Versicherungsschutz nach den Bedingungen für Kfz-Handel und -Handwerk besteht nur bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 2c Abs. 1a; FZV § 16
    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers für eine Fahrt zu einer Diskothek mit einem roten Kennzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Versicherungsschutz nach den Bedingungen für Kraftfahrt-Handel und -Handwerk nur bei Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rotes Kennzeichen nur für Probefahrten - Für Vergnügungsfahrten besteht kein Versicherungsschutz

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 10 O 188/09
  • OLG Köln, 02.02.2010 - I-9 U 133/09

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1309
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 113/99

    Bei Missbrauch von "roten Überführungskennzeichen" keine Haftung der

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2010 - 9 U 133/09
    Eine Probefahrt ist anzunehmen, wenn eine Fahrt unternommen wird mit dem Ziele, die Leistung und Gebrauchsfähigkeit von Kraftwagen festzustellen, § 2 Nr. 23 FZV (vgl. Senat, r+s 2000, 189).

    Das kann von Herstellern, Händlern, Inhabern von Werkstätten oder auch Kaufinteressenten geschehen (vgl. BGH NJW 1961, 1399; NJW 1974, 1558; Senat, r+s 2000, 189; SP 2003, 387; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Kfz-Handel Rn 2).

    Es handelt sich nicht um eine Fahrt zur Prüfung der Leistung und Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs, sondern um eine Ausflugsfahrt zum Wochenendvergnügen (vgl. Senat, r+s 2000, 189).

  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 56/73

    Voraussetzungen des Versicherungsschutzes; Anbringung eines roten Kennzeichens

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2010 - 9 U 133/09
    Das kann von Herstellern, Händlern, Inhabern von Werkstätten oder auch Kaufinteressenten geschehen (vgl. BGH NJW 1961, 1399; NJW 1974, 1558; Senat, r+s 2000, 189; SP 2003, 387; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Kfz-Handel Rn 2).
  • BGH, 11.02.1998 - IV ZR 306/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers bei Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2010 - 9 U 133/09
    Ob die Voraussetzungen der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Teileentwendung geben sind (vgl. BGH VersR 1990, 736; VersR 1998, 488) und der Senat insoweit an die Feststellungen des Landgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebunden ist - ein Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 314 ZPO ist nicht gestellt - konnte offen bleiben.
  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 48/89

    Repräsentateneigenschaft in der Hausratversicherung - Erleichterter Gegenbeweis

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2010 - 9 U 133/09
    Ob die Voraussetzungen der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Teileentwendung geben sind (vgl. BGH VersR 1990, 736; VersR 1998, 488) und der Senat insoweit an die Feststellungen des Landgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebunden ist - ein Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 314 ZPO ist nicht gestellt - konnte offen bleiben.
  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 7/60

    Händler-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2010 - 9 U 133/09
    Das kann von Herstellern, Händlern, Inhabern von Werkstätten oder auch Kaufinteressenten geschehen (vgl. BGH NJW 1961, 1399; NJW 1974, 1558; Senat, r+s 2000, 189; SP 2003, 387; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Kfz-Handel Rn 2).
  • KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20

    Privilegierung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 FZV bei Unterbrechung einer innörtlichen

    Das kann von Herstellern, Händlern, Inhabern von Werkstätten oder auch Kaufinteressenten geschehen (vgl. BGH NJW 1974, 1558; OLG Köln VersR 2010, 1309).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.2010 - 9 U 133/09   

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https://dejure.org/2010,21984
OLG Frankfurt, 28.04.2010 - 9 U 133/09 (https://dejure.org/2010,21984)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2010 - 9 U 133/09 (https://dejure.org/2010,21984)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2010 - 9 U 133/09 (https://dejure.org/2010,21984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 538 Abs 2 ZPO
    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels (hier: Absehen von notwendiger Beweisaufnahme wegen übersteigerter Anforderungen an Substantiierung)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Vorliegen eines Berufungsgrundes wegen Zurückweisung von Beweisäntragen ohne zulässigen Ablehnungsgrund

  • rechtsportal.de

    ZPO § 538 Abs. 2
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Entscheidung des Berufungsgerichts bei fehlerhafter Verneinung hinreichender Substantiierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2010 - 9 U 133/09
    Die Ablehnung eines Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen (BGH NJW 1991, 2707/2709 m. w. N.).
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2010 - 9 U 133/09
    Obwohl das Urteil keinen vollstreckbaren Inhalt hat, ist die vorläufige Vollstreckbarkeit im Hinblick auf § 775 Nr. 1 ZPO auszusprechen (BGH JZ 1977, 232).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 14/9 U 133/09   

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https://dejure.org/2011,125627
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 14/9 U 133/09 (https://dejure.org/2011,125627)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 14/9 U 133/09 (https://dejure.org/2011,125627)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 14/9 U 133/09 (https://dejure.org/2011,125627)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - persönliches Erscheinen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 14/9 U 133/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - m. w. N. auf seine Rechtsprechung zu der Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 1 Nr. 4b Reichsversicherungsordnung) ist unter einer Aufforderung zwar mehr als ein stillschweigendes Einverständnis oder eine Anregung zu verstehen; selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung versehene Äußerung des Arbeitsamts kann jedoch eine Aufforderung darstellen, sofern der Eindruck vermittelt wird, dass das persönliche Erscheinen notwendig sei und erwartet werde.
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Meldeaufforderung - meldepflichtige Person -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 14/9 U 133/09
    Im Allgemeinen ist die den Unfallversicherungsschutz begründende Aufforderung einer Arbeitsagentur darauf gerichtet, dass der Arbeitslose sich bei einem bestimmten Arbeitgeber wegen einer freien Arbeitsstelle meldet (BSG vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R -, zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2003 - L 7 U 777/03

    Unfallversicherungsschutz von Personen in Beschäftigungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 14/9 U 133/09
    Das Sammeln von Informationen über einen potentiellen Arbeitgeber oder das Gespräch mit unternehmensfremden Personen über persönliche Chancen und Perspektiven liegen noch im Bereich der sog. Vorbereitungshandlungen, die keinen Versicherungsschutz begründen (LSG Baden-Württemberg vom 13. November 2003 - L 7 U 777/03 -, zitiert nach Juris).
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