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   OLG Celle, 09.04.1969 - 9 U 134/68   

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https://dejure.org/1969,1593
OLG Celle, 09.04.1969 - 9 U 134/68 (https://dejure.org/1969,1593)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.04.1969 - 9 U 134/68 (https://dejure.org/1969,1593)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. April 1969 - 9 U 134/68 (https://dejure.org/1969,1593)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Landau/Pfalz, 25.10.2005 - 1 S 62/05

    Schadensersatz: Vertragsähnliche Sonderverbindung bei unberechtigt geltend

    Dies gilt insbesondere gerade dann, wenn, wie hier, der unberechtigte Anspruch seinerseits mit Rechtsanwaltsschreiben (vom 06.12.2000) und unter relativ kurzer Fristsetzung mit Klageandrohung gegenüber dem Geschädigten geltend gemacht wird (so bereits OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.1969, Az. 9 U 134/68, Anwaltsblatt 1969, Seite 446; vgl. auch Heinrichs in: Palandt, BGB, 64. Auflage 2005, § 280 Rd-Nr. 32 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 30.03.2009 - 16 U 71/08

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines einem Hotel angeschlossenen

    Enthält das Bad eine Sprunganlage, ist sie so einzurichten, dass für die Benutzer die Gefahr der Grundberührung beim Springen ausgeschaltet ist (vgl. OLG Brandenburg, ZfS 2000, 287 zu "5 cm hohen, starblockähnlichen Erhöhungen" auf dem Steg eines Badesees bei einer Wassertiefe von 1, 40 m; OLG Celle VersR 1969, 1049 zu einem 1, 5 m hohen Sprungbrett bei einer Wassertiefe von 1, 70 m).
  • OLG Köln, 22.12.1992 - 22 U 152/92

    Pflichten des Veranstalters einer Rodelabfahrtim Hochgebirge - Positive

    Die Tatsache, daß die Rodelabfahrt eine sportliche Veranstaltung darstellte, steht einem Handeln auf eigene Gefahr nicht entgegen (vgl. BGH, NJW 1984, 286; OLG Celle, VersR 1969, 1049).
  • LG Coburg, 25.05.2005 - 13 O 227/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung nur für aus Verletzung der

    Der Beklagte mußte insoweit alle Vorkehrungen dagegen treffen, um vermeidbare Unfälle hintanzuhalten (vgl. OLG Celle VersR 1969, 1049 ff.).
  • OLG Stuttgart, 08.06.1983 - 4 U 185/82

    Verkauf von Streichhölzern an Kinder, mit denen später ein Fachwerkhaus in Brand

    In diesem Zusammenhang berufen sich die Beklagten zu Unrecht auf die Ausführungen des OLG Celle in VersR 1969, 1049, wonach es das Reichsgericht abgelehnt habe, aus dem Fahrlässigkeitsbegriff die allgemeine Lehre abzuleiten, die Abgabe von Streichhölzern an nicht schulpflichtige Kinder widerspreche der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, Diese Ausführungen sind zumindest mißverständlich.
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