Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.10.2013 - I-9 U 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34606
OLG Hamm, 29.10.2013 - I-9 U 135/13 (https://dejure.org/2013,34606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.2013 - I-9 U 135/13 (https://dejure.org/2013,34606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - I-9 U 135/13 (https://dejure.org/2013,34606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflichten; Baustelle; Umfang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

  • rabüro.de

    Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich gilt nur gegenüber zum Aufenthalt befugten Personen

  • ra.de
  • RA Kotz

    Radfahrer durchfährt Baustelle - Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmens?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Baustelle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht kann bei Baustellen auf berechtigte Personen beschränkt sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht kann bei Baustellen auf berechtigte Personen beschränkt sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht in einem Baustellenbereich

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall unter Alkholeinfluss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unbefugtes Befahren einer Baustelle trotz vorhandener und erkennbarer Hinweis- bzw. Verbotsschilder schließt Schadensersatzanspruch eines verunfallten Radfahrers aus - Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Bauunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Beschränkung der Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich auf bestimmten Personenkreis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers - Abrißstelle einer Weserbrücke -

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Zu dem geschützten Personenkreis zählten nur diejenigen, die sich berechtigterweise in dem Baustellenbereich aufhielten (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10; Hager, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, Rdn. E 220).

    Unbefugte Besucher vor den auf Baustellen lauernden mannigfachen Gefahren zu schützen ist weder Zweck der Unfallverhütungsvorschriften noch dem Bauherren oder den beteiligten Unternehmern möglich und zumutbar; ihnen gegenüber wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f).

    Erweiterte Verkehrssicherungspflichten sind in diesem Zusammenhang insbesondere zum Schutz von Kindern angenommen worden, die die drohenden Gefahren erfahrungsgemäß noch nicht hinreichend erfassen können und für die ein verbotenes Gelände aufgrund ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs ggf. eine besondere Anziehungskraft ausübt (vgl. auch BGH, NJW 1997, 582f, 583; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Köln, VersR 1992, 1241f; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220).

    Hierdurch hat der Kläger die Anforderungen, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegen, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, in ganz erheblichem Maße verletzt und sich bewusst selbst gefährdet, was eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zum Nachteil des Klägers - die nach der hier vertretenen Rechtsauffassung bereits abzulehnen ist - jedenfalls in einem so erheblichen Maße überwiegen würde, dass ein Schadensersatzanspruch des Klägers auch aus diesem Grund ausgeschlossen wäre (vgl. insoweit auch OLG Hamm, NZV 2004, 142; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Hamm, Urteil vom 05.12.1997, Az.: 9 U 126/97).".

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82

    Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Unbefugte Besucher vor den auf Baustellen lauernden mannigfachen Gefahren zu schützen ist weder Zweck der Unfallverhütungsvorschriften noch dem Bauherren oder den beteiligten Unternehmern möglich und zumutbar; ihnen gegenüber wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f).

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Verantwortliche wusste oder zumindest damit rechnen musste, dass auch unbefugte Verkehrsteilnehmer im Gefahrenbereich verkehren (LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10; LG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2012, Az.: 13 S 207/11; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220; ähnlich auch BGH, NJW 1985, 1078ff, 1079).

    Gegenüber den nicht berechtigten Personen wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (vgl. BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 602f).

  • LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10

    Vorliegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung bei quer über die Fahrbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Zu dem geschützten Personenkreis zählten nur diejenigen, die sich berechtigterweise in dem Baustellenbereich aufhielten (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10; Hager, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, Rdn. E 220).

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Verantwortliche wusste oder zumindest damit rechnen musste, dass auch unbefugte Verkehrsteilnehmer im Gefahrenbereich verkehren (LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10; LG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2012, Az.: 13 S 207/11; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220; ähnlich auch BGH, NJW 1985, 1078ff, 1079).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass vor der Abzweigung zur G-Stiege eine weitere Absperrung auf dem Radweg vorhanden war, die den Verkehrsteilnehmern deutlich machte, dass der Radweg nicht gefahrlos befahren werden konnte (ähnlich im Ergebnis auch LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10).

  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 20/56

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht an Baustellen; Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Unbefugte Besucher vor den auf Baustellen lauernden mannigfachen Gefahren zu schützen ist weder Zweck der Unfallverhütungsvorschriften noch dem Bauherren oder den beteiligten Unternehmern möglich und zumutbar; ihnen gegenüber wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f).

    Erweiterte Verkehrssicherungspflichten sind in diesem Zusammenhang insbesondere zum Schutz von Kindern angenommen worden, die die drohenden Gefahren erfahrungsgemäß noch nicht hinreichend erfassen können und für die ein verbotenes Gelände aufgrund ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs ggf. eine besondere Anziehungskraft ausübt (vgl. auch BGH, NJW 1997, 582f, 583; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Köln, VersR 1992, 1241f; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220).

    Gegenüber den nicht berechtigten Personen wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (vgl. BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 602f).

  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 9 U 126/97

    Absicherung von Frässtreifen auf der Fahrbahn L

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Hierdurch hat der Kläger die Anforderungen, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegen, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, in ganz erheblichem Maße verletzt und sich bewusst selbst gefährdet, was eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zum Nachteil des Klägers - die nach der hier vertretenen Rechtsauffassung bereits abzulehnen ist - jedenfalls in einem so erheblichen Maße überwiegen würde, dass ein Schadensersatzanspruch des Klägers auch aus diesem Grund ausgeschlossen wäre (vgl. insoweit auch OLG Hamm, NZV 2004, 142; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Hamm, Urteil vom 05.12.1997, Az.: 9 U 126/97).".
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 72/03

    Verkehrssicherungspflicht für ein Podest zwischen Fahrbahn und Gehweg

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Hierdurch hat der Kläger die Anforderungen, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegen, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, in ganz erheblichem Maße verletzt und sich bewusst selbst gefährdet, was eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zum Nachteil des Klägers - die nach der hier vertretenen Rechtsauffassung bereits abzulehnen ist - jedenfalls in einem so erheblichen Maße überwiegen würde, dass ein Schadensersatzanspruch des Klägers auch aus diesem Grund ausgeschlossen wäre (vgl. insoweit auch OLG Hamm, NZV 2004, 142; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Hamm, Urteil vom 05.12.1997, Az.: 9 U 126/97).".
  • OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91

    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Erweiterte Verkehrssicherungspflichten sind in diesem Zusammenhang insbesondere zum Schutz von Kindern angenommen worden, die die drohenden Gefahren erfahrungsgemäß noch nicht hinreichend erfassen können und für die ein verbotenes Gelände aufgrund ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs ggf. eine besondere Anziehungskraft ausübt (vgl. auch BGH, NJW 1997, 582f, 583; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Köln, VersR 1992, 1241f; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Erweiterte Verkehrssicherungspflichten sind in diesem Zusammenhang insbesondere zum Schutz von Kindern angenommen worden, die die drohenden Gefahren erfahrungsgemäß noch nicht hinreichend erfassen können und für die ein verbotenes Gelände aufgrund ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs ggf. eine besondere Anziehungskraft ausübt (vgl. auch BGH, NJW 1997, 582f, 583; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Köln, VersR 1992, 1241f; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220).
  • OLG Hamm, 19.06.2000 - 18 U 7/00

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben in einer Schadenanzeige in der Kfz-Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Gegenüber den nicht berechtigten Personen wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (vgl. BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 602f).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 13 S 207/11

    Haftungsverteilung: Einbrechen eines Fahrzeugs auf einer unzureichend gesicherten

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
    Dies setzt jedoch voraus, dass der Verantwortliche wusste oder zumindest damit rechnen musste, dass auch unbefugte Verkehrsteilnehmer im Gefahrenbereich verkehren (LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10; LG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2012, Az.: 13 S 207/11; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220; ähnlich auch BGH, NJW 1985, 1078ff, 1079).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1998 - 15 U 124/97
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 150/00

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbauunternehmers - innerstädtische Baustelle

  • OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 13 U 21/14

    Verkehrssicherungspflicht: Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 112 (unebene

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine angepasste Fahrweise eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Schritttempo erfordert hätte (s. hierzu OLG Saarbrücken, Urt. v. 05.06.2014, 4 U 118/13 juris Rn. 24; OLG Hamm, Urt.v. 29.10.2013, 9 U 135/13, juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8607
OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13 (https://dejure.org/2014,8607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2014 - 9 U 135/13 (https://dejure.org/2014,8607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2014 - 9 U 135/13 (https://dejure.org/2014,8607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verkehrsunfall, Alkoholisierung, Kaskoversicherung, Kürzung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kürzung der Versicherungsleistung bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit alkoholbedingter Fahruntauglichkeit in der Kfz-Kaskoversicherung

  • blutalkohol PDF, S. 265
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81 Abs. 2
    Die Versicherungsleistung kann bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall und einer Alkoholisierung von 1,09 ‰ auf 25 % gekürzt werden

  • rechtsportal.de

    § 81 Abs. 2 VVG
    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit alkoholbedingter Fahruntauglichkeit in der Kfz-Kaskoversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Kürzung der Versicherungsleistung bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mit 1,09 Promille besoffen gefahren - 75 % der Kaskoversicherung weg

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt....mal aus versicherungsrechtlicher Sicht!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall mit 1,09 Promille und die Vollkaskoversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Kaskoversicherungsleistung auf 25 % bei BAK von 1,09 Promille möglich

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kürzung der Versicherungsleistung auf 25 % bei Übersehen einer Baustelle mit 1,09 Promille

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wenn Alkohol im Spiel ist - zur Kürzung der Versicherungsleistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung der Kaskoversicherungsleistung auf 25 % bei BAK von 1,09 Promille möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Autounfall unter Alkoholeinfluss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie stark darf die Kaskoversicherung ihre Leistungen bei Alkoholeinfluss kürzen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1181
  • MDR 2014, 713
  • NZV 2014, 526
  • VersR 2014, 1369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13
    Vor allem kann ein Fahrfehler, der typischerweise auf Alkohol zurück zu führen ist, ein wesentliches Indiz bei der Beweiswürdigung sein (vgl. zur Feststellung der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit im Zivilrecht BGH, NJW 1988, 1846 ).

    Aus der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit im Zusammenhang mit einem Fahrfehler, der typischerweise auf Alkoholgenuss beruht, ist im Wege des Anscheinsbeweises auf einen Kausalzusammenhang zwischen dem Alkoholgenuss und dem Unfallereignis zu schließen (vgl. zum Anscheinsbeweis in derartigen Fällen BGH, NJW 1988, 1846 ).

  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13
    Auch wenn die Klägerin glaubte, sie sei fahrtüchtig, liegt auch in subjektiver Hinsicht ein erheblich gesteigertes Verschulden vor, da die Klägerin wusste, dass sie vor Fahrtantritt nicht unerhebliche Mengen Alkohol getrunken hatte (vgl. zur groben Fahrlässigkeit bei relativer Fahruntauglichkeit OLG Köln, OLGR 1998, 404).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13
    Dies gilt grundsätzlich auch bei alkoholbedingter Fahruntauglichkeit (vgl. BGH, NJW 2011, 3299 ).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit, deren Grad der absoluten Fahruntüchtigkeit indes stark angenähert ist, geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass der Ersatz des Kaskoschadens um 70 % bis 75 % zu kürzen ist, so dass der Versicherer lediglich noch 25 % zu ersetzen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014 - 9 U 135/13, DAR 2014, 461 - 463, juris Rdn. 28 ff; AG Dippoldiswalde, Urt. v. 18.09.2013 - 1 C 270/13, r + s 2014, 122, juris Rdn. 17; AG Düren, Urt. v. 20.01.2011 - 42 C 391/10, Schaden-Praxis 2011, 226 - 227, juris Rdn. 20), während andere Gerichte je nach Fallgestaltung eine 50-prozentige (vgl. LG Flensburg, zfs 2011, 700 - 701, juris Rdn. 35) oder eine 100-prozentige Kürzung für angezeigt halten (vgl. LG Kaiserslautern, zfs 2014, 232 f).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistungen aus einer Kfz-Vollkaskoversicherung Alkoholisierter Fahrer Darlegung

    Ungeachtet der Frage, ob dieser Umstand überhaupt geeignet ist, die Beweiskraft der vorgenannten Fahrfehler zu entkräften (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2014 - 9 U 135/13 -, juris), kann vorliegend ein gänzliches Fehlen von Ausfallerscheinungen nicht festgestellt werden.

    In der Praxis spielt dabei allerdings die jeweilige Blutalkoholkonzentration eine erhebliche Rolle, da bei einem höheren BAK-Wert in der Regel von einem entsprechend höheren Verschulden auszugehen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2014 - 9 U 135/13 -, juris).

  • LG Saarbrücken, 18.02.2015 - 14 O 108/14

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter;

    OLG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 4 U 165/13, NJW-Spezial 2015, 41 und OLG Karlsruhe, VersR 2014, 1369, die bei relativer Fahruntüchtigkeit knapp unterhalb des Grenzwertes eine Kürzung um 75 Prozent vornehmen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2015 - L 14/9 U 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,105320
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2015 - L 14/9 U 135/13 (https://dejure.org/2015,105320)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.01.2015 - L 14/9 U 135/13 (https://dejure.org/2015,105320)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - L 14/9 U 135/13 (https://dejure.org/2015,105320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,105320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht