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   OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 9 U 138/10   

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https://dejure.org/2012,18392
OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 9 U 138/10 (https://dejure.org/2012,18392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.05.2012 - 9 U 138/10 (https://dejure.org/2012,18392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 9 U 138/10 (https://dejure.org/2012,18392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 7; VVG § 172; VVG § 174
    Ein gelernter Stuckateur kann nicht auf den Beruf eines angelernten Lageristen verwiesen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 359
  • VersR 2012, 1419
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 9 U 138/10
    (Vgl. zur Wirkung von Anerkenntnis-Erklärungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei entsprechenden Versicherungsbedingungen BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 2000, 550; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. 2011, § 6 BUZ 2008, Rdnr. 9 ff..).

    Erforderlich ist zum einen eine wirksame Änderungsmitteilung, in welcher die maßgebliche Veränderung nachvollziehbar dargestellt wird (vgl. zu den Anforderungen an eine Änderungsmitteilung BGH, NJW 1993, 1532; BGH NJW-RR 2000, 550).

    gleichartigen Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeit BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 2000, 550; Benkel/Hirschberg, a.a.O..).

    Dies gilt insbesondere für eventuelle Bemühungen des Klägers um einen geeigneten Arbeitsplatz als Bürokaufmann (vgl. zu den Bemühungen um einen vergleichbaren Arbeitsplatz bei einer abstrakten Verweisung BGH, NJW-RR 2000, 550).

    man darin möglicherweise neue Änderungsmitteilungen im Sinne von § 9 Abs. 4 BUZVB erblicken (vgl. zur Auslegung entsprechender Erklärungen des Versicherers im Prozess BGH, NJW-RR 2000, 550).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 9 U 138/10
    (Vgl. zur Wirkung von Anerkenntnis-Erklärungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei entsprechenden Versicherungsbedingungen BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 2000, 550; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. 2011, § 6 BUZ 2008, Rdnr. 9 ff..).

    Erforderlich ist zum einen eine wirksame Änderungsmitteilung, in welcher die maßgebliche Veränderung nachvollziehbar dargestellt wird (vgl. zu den Anforderungen an eine Änderungsmitteilung BGH, NJW 1993, 1532; BGH NJW-RR 2000, 550).

    gleichartigen Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeit BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 2000, 550; Benkel/Hirschberg, a.a.O..).

  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 9 U 138/10
    Da die Beklagte für die Zeit nach dem 28.10.2005 keine Veränderungen geltend gemacht hat, die für eine abstrakte Verweisung relevant sein könnten, kann sie sich im Hinblick auf ihre bindende Anerkennung nicht auf eine - mögliche - abstrakte Verweisung berufen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2011, 1736).
  • BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06

    Rechtsnatur der Mitteilung des Versicherers, die Leistungen aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 9 U 138/10
    In diesem Fall wären im Jahr 2005 keine Anerkenntnis-Wirkungen eingetreten, mit der Konsequenz, dass sich die Beklagte im Jahr 2007 auf eine Veränderung gegenüber der früheren Anerkenntnis-Erklärung im Jahr 2003 hätte berufen können (vgl. zu einem solchen Fall BGH, NJW-RR 2008, 626).
  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der

    Nichts anderes gilt, wenn der Versicherer nach Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens erneut seine Leistungspflicht anerkennt (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 2014, 566).
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